Es ist zwar derzeit eher schön und heiß draußen, aber auch im Sommer müssen sich Gerichte mit winterlichen Fragen befassen.
Mit einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Beschluss vom 7. April 2010 (Az.: 5 U 232/09) hat das Oberlandesgericht Bamberg ein vorausgegangenes Urteil des Landgerichts Coburg vom 28.10.2009 (Az.: 12 O 459/09) bestätigt.
„Trauergäste, die im Winter an einer Beerdigung teilnehmen, haben keinen Anspruch darauf, dass sämtliche zur Grabstätte führenden Wege von Schnee und Eis geräumt werden. Stürzt einer der Gäste auf einer nicht geräumten Abkürzung, so ist die für den Friedhof zuständige Gemeinde nicht zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.“
Die gesamten Hintergründe findet man auf dieser Seite hier, von der auch das Zitat stammt.
Danke an den Einreicher.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Wenn man unbedingt vor dem Verstorbenen an der Grube sein will fällt man halt hin(ein).
War bestimmt ein Rentner, die haben meistens keine Zeit und Geduld 😉
B. A.
Zudem ist der Coburger Friedhof wirklich gut geräumt.