Fundstücke

Keine eisglatte Abkürzung nehmen!

Es ist zwar derzeit eher schön und heiß draußen, aber auch im Sommer müssen sich Gerichte mit winterlichen Fragen befassen.
Mit einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Beschluss vom 7. April 2010 (Az.: 5 U 232/09) hat das Oberlandesgericht Bamberg ein vorausgegangenes Urteil des Landgerichts Coburg vom 28.10.2009 (Az.: 12 O 459/09) bestätigt.

„Trauergäste, die im Winter an einer Beerdigung teilnehmen, haben keinen Anspruch darauf, dass sämtliche zur Grabstätte führenden Wege von Schnee und Eis geräumt werden. Stürzt einer der Gäste auf einer nicht geräumten Abkürzung, so ist die für den Friedhof zuständige Gemeinde nicht zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.“

Die gesamten Hintergründe findet man auf dieser Seite hier, von der auch das Zitat stammt.

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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. Juni 2010 | Revision: 28. Juni 2012

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Big Al
14 Jahre zuvor

Wenn man unbedingt vor dem Verstorbenen an der Grube sein will fällt man halt hin(ein).
War bestimmt ein Rentner, die haben meistens keine Zeit und Geduld 😉
B. A.

14 Jahre zuvor

Zudem ist der Coburger Friedhof wirklich gut geräumt.




Rechtliches


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