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Läuft hier was schief? Betreuer und Sterbeversicherung

Hallo Tom, zunächst mal vielen Dank, ich lese dein Blog immer wieder gern und habe schon so manches gelernt und auch oft gelächelt über deine Geschichten.
Meine Oma ist gestern über 90jährig verstorben und ich möchte dir jetzt auch mal mit einer Frage zur Last fallen.
Meine Oma wurde von einem Betreuer betreut. Sie hat zuletzt in einem Heim gewohnt und verfügte nicht über besonders viel Kapital.
Wir fragen uns, ob noch genug Geld ist um die Bestattung zu bezahlen.

Eine Tante hat vom Betreuer erfahren, dass die Beerdigung nächste Tage stattfindet. Sie hätte bereits die Trauerkarten aus eigener Tasche bezahlt, da nicht genug Geld da wäre. (Ich hätte eine Anzeige in der Zeitung bevorzugt, aber ok…) Ihr Vorschlag war dass wir alle unsere Namen auf einen Kranz schreiben lassen, und das gesparte Geld „in einen Umschlag tun“.
Aus deinem Blog weiss ich, dass der Betreuer nicht verpflichtet ist, sich um die Bestattung zu kümmern. Anscheinend hat er (oder besagte Tante, man weiss es nicht genau) aber einen Bestatter beauftragt, sonst gäbe es den Termin ja nicht.
Bedeutet dass nicht auch, dass er erstmal dafür aufkommen muss, wenn er Auftraggeber ist?
Es geht nicht darum dass wir nicht für die Beerdigung aufkämen, aber ich wüßte dann doch schon gerne wo GENAU denn Geld fehlt. Angeblich gab es nämlich auch eine Bestattungsvorsorge, inkl. einer Sterbegeldversicherung (wurde auch durch besagten Betreuer geregelt – du merkst schon, dem traue ich nicht über den Weg).
Wie teuer kann denn eine einfache aber anständige Erdbestattung sein? Ich weiss dass du die örtlichen Gebühren nicht kennen kannst, aber so ungefähr? …Kaffeetrinken würde wohl auch ausfallen, wobei sich das vermutlich sowieso nicht lohnt.

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Die Bestellung zum Betreuer endet mit dem Tod. Als Betreuer kann man i.d.R. nicht über den Tod des Betreuten hinaus tätig werden. Tut man es trotzdem ist dies eine Geschäftsführung ohne Auftrag für die man im Zweifelsfall selbst einzustehen hat. Der Betreuer wird während seiner Betreuung in der Regel schauen, daß vorhandene Vermögenswerte gesichert werden und auch für das Ableben entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, z.B. durch eine Bestattungsvorsorge und der damit verbundenen Zahlung bzw. Sterbeversicherung.
In einem solchen Fall genügt es, wenn er den entsprechenden Bestatter über den Todesfall informiert, den Rest macht der Bestatter sozusagen vollautomatisch, so wie es die alte Dame zu Lebzeiten verfügt hat. Er hat dafür auch eine entsprechende letztwillige Verfügung vorliegen.

Man kann also aus dem von Dir Mitgeteilten nichts schließen, was auf eine Unregelmäßigkeit hindeutet. Da der Betreuer vermutlich nur die Dinge angestoßen hat, ist es nun an der Familie, das Heft in die Hand zu nehmen und beim Bestatter die notwendigen Dinge zu regeln, die über den Vorsorgeauftrag hinausgehen. Wenn keine Trauerkarten bestellt waren, wird der Bestatter auch nur dann welche machen, wenn ein Angehöriger dazu den Auftrag erteilt und die Karten bezahlt.
Auch eine Zeitungsanzeige hättest Du jederzeit selbst aufgeben können und die entstehenden Kosten dann mit den anderen teilen können.

Ein Leichenschmaus ist selten Bestandteil von Bestattungsvorsorgen und wird zumeist von den Hinterbliebenen in eigener Regie organisiert.

Aus der Ferne betrachtet scheint hier alles ordnungsgemäß zu laufen, es läuft eben ein bißchen an Euch vorbei. Sprecht mit dem Bestatter! Der wird Euch als Hinterbliebenen auch sagen können, was die Bestattung gekostet hat.
Selbstverständlich könnt ihr auch zum Betreuer Kontakt aufnehmen und um Auskünfte bitten.
Im Zweifelsfall sollte sich jemand um einen Erbschein bemühen.

Ich bin aber kein Fachmann auf dem Gebiet der Betreuung und falls hier jemand mitliest, der sich besser auskennt, mag er in den Kommentaren doch bitte verbessern und/oder ergänzen.

Zu den Kosten für eine Erdbestattung kann ich ohne weitere Angaben gar nichts sagen. Alleine bei den Gräbern gibt es Unterschiede von 70 Euro bis 7.000 Euro und Särge gibt es ab 199 Euro bis hin zu 20.000 Euro.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 2. Mai 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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MacKaber
15 Jahre zuvor

Zur Kassenprüfung wird bestimmt nur der/die mit dem Erbschein berechtigt sein. Dürfte dann so 4-6 Wochen später der Fall sein. Ich stelle mir das schwierig vor.
„Wieviel Geld ist denn da für die Beerdigung?“
„Datenschutz! Haben sie einen Erbschein? Nein? Noch nicht? Sorry!“

Thomas
15 Jahre zuvor

@ MacKaber: Das habe ich auch gedacht, aber alles, was die Bestattung betrifft, kann von den Bestattungspflichtigen (=den nächsten Angehörigen) auch ohne vorliegenden Erbschein verfügt werden. Und dazu gehört auch die Frage an die Bank (den Notar, den Betreuer), ob eine Beerdigung für 3, 4 oder 5000 € noch im Rahmen des verwertbaren Erbes liegt.

ToSiLuHa
15 Jahre zuvor

Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Punkt. Wenn kein Geld für die Bestattung und auch kein Vorsorgevertrag geschlossen wurde, ist zunächst, wenn sich keine Angehörigen um die Bestattung kümmern, das Ordnungsamt in der Pflicht. Dieses zieht die Gelder, die für die Bestattung verauslagt wurden, bei den Erben wieder ein. Eine Ausschlagung der Erbschaft wegen Überschuldung hindert aber die Ordnungsbehörde nicht, die Bestattungskosten von den Ehegatten, Eltern oder Kindern wieder einzufordern. Handelt der Betreuer nach dem Tod des Betreuten, handelt er ohne Auftrag (es sei denn, die Erben haben ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt). Die meisten werden das – aus gutem Grund – nicht tun. Wenn ein Vorsorgevertrag geschlossen wurde, sind die Bestattungskosten zumeist komplett gedeckt durch vorhandenes (und eigens dafür angelegtes oder abgetretenes) Vermögen vorhanden. Ich habe schon entsprechende Verträge gesehen, in denen Sparbücher angelegt und als Sicherheit verpfändet wurden (ähnlich dem Mietkautionssparbuch). Dann wieder gibt es die Möglichkeit, Ansprüche aus Versicherungen abzutreten. Der Betreuer wird dafür Sorge tragen, dass ER (oder sie) mit Sicherheit nicht zahlen muss. Ansonsten gilt – wie überall… Weiterlesen »

Don M.
15 Jahre zuvor

Anmerkung am Rande: Handelt der Betreuer über den Tod des Betreuten hinaus, so handelt es sich nicht um die Rechtsfigur der Geschäftsführung ohne Auftrag, sondern vielmehr um das Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht.

Ratmann
15 Jahre zuvor

Da die Vertretung mit dem Tod endete, stimmt das nicht. Es ist Geschäftsführung ohne Auftrag.




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