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Leiche im Keller?

Leiche im Keller

Jeder hat eine Leiche im Keller! Damit meint man für gewöhnlich, dass jeder irgendetwas zu verbergen hat. Für gewöhnlich wird diese Floskel verwendet, um unbescholtenen Menschen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, zu unterstellen, auch sie hätten ganz bestimmt etwas Schlimmes gemacht, das sei bis jetzt bloß noch nicht herausgekommen: „Der hat auch eine Leiche im Keller.“

Und wahrscheinlich ist es auch so, dass wirklich jeder etwas hat, von dem er nicht möchte, dass andere davon erfahren. Das muss ja gar nichts Schlimmes sein.

Aber, was ist eigentlich, wenn man wirklich eine Leiche im Keller hat?

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Es gibt da einen Witz, der zum Gegenstand hat, dass eine Familie ihre Oma in der Tiefkühltruhe eingefroren hat und sie nur zum monatlichen Rentenzahlungstermin nochmal im Schaukelstuhl ans Fenster setzt.

Und solche Fälle gibt es wirklich. Der Stern1 schreibt aktuell über solche Fälle und beschreibt u.a. den Fall eines 55-jährigen Sachsen, der seine tote Mutter monatelang in Folie eingewickelt aufbewahrt hatte, um sich die Beerdigungskosten zu sparen und wohl auch weiterhin die Rente kassieren zu können.
Er wurde von der Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs freigesprochen. Zwar hatte er die Rente der Mutter weiterhin kassiert, insgesamt 21.000 Euro, aber die Rentenversicherung versäumte es, nach Bekanntwerden des Falls das Geld binnen eines Jahres zurückzufordern. Der Mann musste nur 200 Euro Bußgeld zahlen.

Im Fall einer 57-jährigen Hessin entschied ein Gericht anders. Sie wurde zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden verurteilt. Die Frau hatte jahrelang die Rente ihrer verstorbenen Mutter kassiert. Hier kamen rund 77.000 Euro zusammen.
Allerdings wertete das Gericht das Verhalten der Tochter als Verstoß gegen die sogenannte Garantenpflicht. Sie hätte durch aktives Handeln, also durch das Melden des Todesfalls, die unrechtmäßige Rentenzahlung verhindern können.

Es ist also sehr von der Konstellation des einzelnen Falls abhängig, wie die Gerichte solche Taten bewerten.

Rente vom Verstorbenen: Was Angehörige wissen sollten

Immer wieder wird in Deutschland bekannt, dass Rentenzahlungen nach dem Tod eines Menschen weiterlaufen – und von Angehörigen genutzt werden. Auch wenn es juristisch nicht in jedem Fall sofort eine Straftat ist, handelt es sich stets mindestens um eine Ordnungswidrigkeit. Und: Untätigkeit kann ernste Konsequenzen haben.

Normalerweise sieht der Ablauf bei einem Sterbefall so aus: Ein Arzt – meist ein Notarzt – bestätigt den Tod, stellt den Totenschein aus. Danach übernimmt ein Bestattungsunternehmen die weiteren Schritte, inklusive der nötigen Meldungen bei Behörden. Doch nicht immer läuft es so geordnet ab.

Tatsächlich kommt es immer wieder zu außergewöhnlichen Fällen: Verstorbene, die in Kellern, Gärten oder provisorischen Särgen gefunden werden, sogar Körper, die in Gefriertruhen konserviert wurden. Etwa eine Handvoll solcher makabren Vorfälle werden jährlich in Deutschland bekannt. Was all diese Fälle gemeinsam haben: Die Angehörigen haben gegen geltendes Bestattungsrecht verstoßen. In allen Bundesländern gilt eine gesetzliche Pflicht zur Anzeige des Todes und zur Bestattung. Wird diese Pflicht ignoriert, liegt zunächst eine Ordnungswidrigkeit vor – die mit Bußgeldern geahndet werden kann.

Doch häufig bleibt es nicht dabei. Denn solange der Tod nicht offiziell gemeldet wurde, überweist die Rentenversicherung weiterhin die monatliche Rente – mitunter über viele Monate. Haben Hinterbliebene eine Kontovollmacht, können sie auf das Konto zugreifen. So wird aus der Ordnungswidrigkeit unter Umständen ein Betrugsdelikt, das strafrechtlich verfolgt werden kann.

Ein weitverbreiteter Irrtum lautet übrigens: Es gäbe eine gesetzliche Pflicht, dass Angehörige den Tod eines Rentenempfängers der Rentenversicherung melden müssten. Tatsächlich besteht diese Pflicht so nicht – doch ausbleibende Meldungen führen zu Überzahlungen, die zurückgefordert werden. Wer sich die Rentenzahlungen dann zunutze macht, riskiert eine Anzeige und ein Strafverfahren.

Das Fazit: Verstirbt ein Mensch, muss der Tod umgehend und ordnungsgemäß gemeldet werden. Nicht nur aus Respekt vor dem Verstorbenen, sondern auch, um juristische Folgen zu vermeiden. Wer untätig bleibt – oder gar absichtlich handelt –, macht sich strafbar.

Ein befreundeter Mediziner sagt mir dazu, dass, wenn er so einen Fall konstruieren wolle, er die Leiche einfrieren würde. Wenn dann Fragen oder Probleme auftauchten, würde er die Leiche auftauen und dann den Hausarzt rufen, damit er den Tod feststellt.
So oberflächlich wie hierzulande die meisten hochbetagten Verstorbenen untersucht würden, bliebe dieses Vorgehen höchstwahrscheinlich unentdeckt.

Auf der anderen Seite muss natürlich gesagt werden, dass niemand so etwas tun sollte. Die Strafen können u.U. sehr empfindlich sein. Das gilt vor allem dann, wenn man die Leiche nicht nur länger aufbewahrt, sondern den Tod der Person auch noch herbeigeführt haben sollte.

Bildquellen:

  • leiche-im-keller: Peter Wilhelm KI

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(©si)