Frag doch den Undertaker

Muss das alles sein? Fragen zur Feuerbestattung

Ich war kürzlich zum ersten Mal bei bei einem Sterbefallgespräch bei einem Bestatter dabei. Es ging dabei um die anonyme FeuerBestattung einer Freundin meiner Mutter. Sie hat keine Angehörigen und wir wollten sie nicht einfach dem Ordnungsamt überlassen. Ich war erstaunt, was „man“ alles so braucht bis ein Mensch im Sarg liegt. Matratze, Sargausschlag, Sterbehemd, Kissen und Decke, Griffe ( für einen Sarg der verbrannt wird?) und ein Namensschild damit es zu keinen Verwechslungen kommen kann. Ich habe mich gefragt, was die Grundlagen dafür sind. Ist das eine gewachsene Tradition oder gibt es dafür gesetzliche Bestimmungen? Ich hab mal im Berliner Bestattungsgesetz nachgelesen, aber gar nichts dazu gefunden. Dürfte man seine Omma einfach so in ne Kiste schmeißen?

Für alles gibt es in Deutschland Gesetze. Manchmal gibt es auch nur Verordnungen. Ab und zu sind es aber auch Gepflogenheiten und Traditionen, die zur Quasi-Vorschrift werden.
Und das ist in den verschiedenen Regionen Deutschlands auch noch völlig verschieden. Was in dem einen Ort als unverzichtbare Selbstverständlichkeit gilt, ist andernorts absolut unbekannt oder ungebräuchlich.

Für eine anonyme Feuerbestattung benötigt man einen Sarg. Es kann dies ein sehr einfacher Sarg sein, der in der Branche als Verbrennungssarg, Einäscherungssarg oder kurz „Verbrenner“ bezeichnet wird.
Solche Särge kosten zwischen 290 und 600 Euro.
Außer der Lieferung des Sarges fallen die amtlichen Kosten für Sterbeurkunden, Einäscherung, Grab und Nutzung von Trauerhalle und Kühleinrichtungen an.
Der Bestatter wird die Fahrten mit dem Bestattungswagen berechnen, seine Erledigungen in Rechnung stellen und diverse Personalkosten abrechnen.
Hinzu kommen Desinfektionen, das Einbetten/Einsargen und einige weitere Positionen.

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Unsere Bestattungskultur hat sich so entwickelt, daß wir die Verstorbenen in den Sarg legen, so als ob sie schliefen.
Deshalb stellen sich die Menschen eine Sargausstattung auch mit Decke und Kopfkissen vor.
Hinzu kommt ein Totenhemd oder eigene Kleidung, weil man die Verstorbenen nicht nackt bestatten möchte.

Jedoch: Notwendig sind weder die Totenbekleidung, noch Decke und Kissen. Hierauf kann, wenn man es unbedingt will, durchaus verzichtet werden.
An einen Einäscherungssarg müssen eigentlich auch keine Griffe montiert werden. Je nach Krematorium kann es sein, daß diese sowieso vor dem Einäschern wieder entfernt werden müssen (hängt auch vom Material der Griffe ab).
Ein Namensschild, vornehmlich ein graviertes oder laserbeschriftetes, muß meines Wissens auch nicht sein. Normalerweise genügt ein Zettel und eine Heftzwecke.
Eine Sargmatratze bzw. ein Sargausschlag müssen u.U. sein, weil die Vorschriften besagen, daß der Sarg mit einer saugfähigen Unterlage ausgestattet sein muß.

Das Beratungsgespräch beim Bestatter sollte so ablaufen, daß der Bestatter alles aufzählt, was machbar ist, was gewünscht werden könnte und was er empfiehlt.
Er kann die Wünsche der Kunden nicht kennen und muß deshalb alle möglichen Variationen nennen.
Jedoch sollte er deutlich dazu sagen, daß er das alles nur aufzählt, damit die Angehörigen hinterher nicht sagen: „Ach, wenn ich gewußte hätte, daß es das gibt, dann hätten wir das auch genommen.“
Keinesfalls sollte er den Eindruck erwecken, alles das sei Pflicht oder man tue etwa Schlimmes, wenn man auf bestimmte Dinge verzichtet.

Sagt der Bestatter die Unwahrheit, indem er vorgaukelt, bestimmte Lieferungen und Leistungen seien verpflichtend, und es stellt sich dann heraus, daß das quasi nur „Wahlleistungen“ waren, würde ich mich beschweren.

Die Ansage: „Wir wollen die günstigste/billigste Feuerbestattung, die möglich ist“, ist auch für den Bestatter eine ganz klare Sache. Er sollte dann nichts Unnötiges zusätzlich verkaufen.

Die Gratwanderung zwischen „alles Machbare erklären“ und „unnötiges Zeug aufschwatzen“ ist oft sehr schwierig.
Meist sitzen mehrere Personen am Tisch des Bestatters, es werden unterschiedliche Wünsche geäußert und in der Trauer wird auch oft nicht verstanden, was nun Vorschlag und was ein Muß ist.

Wenn man eine Holzkiste herstellte, die in Abmaßen und Ausfertigung einem Sarg entspräche, könnte man auch diese verwenden.
Manchmal verlangen Krematorien Nachweise über die Beschaffenheit der Särge, insbesondere in Hinblick auf die Verbrennungseigenschaften (Lacke, Firnisse, Schrauben und Nägel) um einen reibungslosen Betrieb des Einäscherungsanlage zu gewährleisten.
Bei Fabriksärgen ist die Einhaltung dieser Normen gewährleistet, bei einem selbstgebauten Sarg könnte man in Erklärungsnöte kommen.

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(©si)