Frag doch den Undertaker

Muss ich diese Beerdigung bezahlen?

Hallo Herr Bestatter!
Meine Tante ist kürzlich verstorben, und jetzt gibt es krach wegen der Rechnung!
Ihre Kinder haben bei einem sehr teuren Bestatter, in Hamburg ein sehr kostspielige Trauerfeier in Auftrag gegeben.
Wir reden von fast 12000€.
Die haben auch den Auftrag unterschrieben und alles.
Nun stellt sich raus das die sich diese sehr teure Bestattung nicht leisten können, und der Bestatter auf den Kosten sitzen bleibt…
Nun hat meine Mutter (Schwägerin) die Rechnung bekommen, sieht es aber nicht ein diese Rechnung zu bezahlen, sie kann es nicht und will es auch nicht…
Nun sollen meine Geschwister und ich zur Kasse gebeten werden, was für mich bedeuten würde, das ich einen Kredit aufnehmen müsste, und meine Geschwister auch…
Noch habe ich keine Anzeige gegen meine Cousins erstattet, das wird aber noch kommen, wenn ich tatsächlich diese Rechnung bezahlen muß!
Ich hatte ja auch keinen Kontakt zu dieser Tante, und kannte sie nicht…
Bitte um Hilfe
Danke

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Beerdigungen und Trauerfeiern Familiensache sind und somit die dadurch entstehenden Kosten auch von der Familie und nicht etwa von der Allgemeinheit zu tragen sind.
Steht einem einzelnen Bestattungspflichtigen die erforderliche Summe nicht zur Verfügung und stehen seine Einkommensverhältnisse dem nicht entgegen, kann er für die Kosten der Bestattung die Hilfe der Sozialbehörden in Anspruch nehmen.

Wer im Einzelnen als Bestattungspflichtiger herangezogen wird, das besagt das jeweilige Landesbestattungsrecht.
Im Fall von Hamburg sind das, wie überall, in erster Linie die Ehegatten und die Kinder des Verstorbenen.
Erst in weiterer Folge kommen dann die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder.

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Wenn also die Verstorbene Kinder hat, dann sind die auch bestattungspflichtig und können die Kosten nicht einfach auf einen nachrangig in der Liste der Bestattungspflichtigen aufgeführten Verwandten abwälzen.
Wer zum Bestatter geht und dort den Auftrag erteilt, der ist zunächst auch mal zahlungspflichtig. Er hat seine Bereitschaft erklärt, die Totenfürsorge zu übernehmen und die entsprechenden Aufträge und Vollmachten unterschrieben.
Wenn man dann als Bestattungspflichtiger feststellt, daß einem die Mittel zur Begleichung der Rechnung fehlen, dann wird man sehen müssen, wie man dem Bestatter zu seinem Recht verhilft. Man könnte die Rechnung in Raten bezahlen, sich Geld leihen oder wenn die persönlichen finanziellen Verhältnisse entsprechend sind, die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch nehmen.
Aber einfach die Rechnung an den nächstbesten Verwandten durchreichen, das geht nicht.

In der Liste der Bestattungspflichtigen kommen ganz weit unten immer auch Verwandte, die nun oftmals wirklich nur sehr entfernt mit dem Verstorbenen verwandt waren. In letzter Konsequenz würde das Verhalten Deines Cousins ja bedeuten, daß man die Rechnung innerhalb der Reihe so lange weiterreicht, bis nun endlich der mit dem Zahlen dran wäre, der kaum noch mit dem Verstorbenen verwandt war. So geht das nicht.

Der nächste in der Reihe der Bestattungspflichtigen ist immer erst dann an der Reihe, wenn es vor ihm niemanden mehr gibt.

Ich würde die Rechnung einfach zurückschicken. Ihr habt die Bestattung nicht beauftragt, seid nicht die Bestattungspflichtigen und somit besteht auch kein Grund, sich derzeit große Sorgen zu machen.
Eine Anzeige erstatten, das würde vermutlich nichts bringen. Gegen welches Gesetz soll der Cousin verstoßen haben?

Im allerungünstigsten Fall könnte es so laufen, daß nun zunächst das Sozialamt einspringt und dieses dann die Reihe der Verwandten durchgeht, um einen Zahlungsfähigen zu finden.
Es ist aber zweifelhaft, ob das Amt eine 12.000 Euro teure Bestattung zahlen würde.

Zunächst einmal hat Ihr also mit der Rechnung nichts zu tun. Sendet sie zurück oder ignoriert sie einfach.

Anmerkung: Im Zweifelsfall ist es immer besser einen Anwalt zu befragen, da ich nur meine persönliche Meinung sage und keine Rechtsberatung durchführen kann.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. März 2013

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19 Kommentare
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11 Jahre zuvor

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Banane geschält.

Bitter nur für den Bestatter, der nun wohl auf seinen Kosten sitzen bleibt, weil diese Idioten die Kosten nicht im Blick hatten (ob beabsichtigt oder nicht).

Die Rechnung an die Familie weiterzureichen ist allerdings ziemlich asozial. Sollen DIE doch einen Kredit aufnehmen. Also ignorieren, Rechnung (mit einem »LOL«-Post-it drauf zurückschicken) und im Zweifel einen Anwalt befragen

Ich glaub’ et hackt!

Reply to  kumi
11 Jahre zuvor

Den *LOL*-Post-it mag ich 🙂

Adriana
Reply to  Tante Jay
11 Jahre zuvor

Ich schließe mich an! 🙂

Konni Scheller
Reply to  kumi
11 Jahre zuvor

Naja. Immer gilt das nicht. Es gibt noch die „Geschäftsführung ohne Auftrag“, da kann man sich ziemlich in die Nesseln setzen.

Lochkartenstanzer
Reply to  Konni Scheller
11 Jahre zuvor

Klar gibt es Geschäftsführung ohne Auftrag. Aber da fällt imho eine 12k€-Bestattung sicher nicht drunter. Wenn überhaupt, dann nur eine „normale“ Bestattung mit überschaubaren Kosten.

Konni Scheller
Reply to  Lochkartenstanzer
11 Jahre zuvor

Genau. Kumi meinte allerdings „Banane geschält“. Dem hab ich gekontert mit der JSA 1.0 (*)

*) JSA = Juristische Standard-Antwort, JSA 1.0 = „Kommt drauf an.“

daCaPo
11 Jahre zuvor

[quote]Eine Anzeige erstatten, das würde vermutlich nichts bringen. Gegen welches Gesetz soll der Cousin verstoßen haben?[/quote]

Ich denke, wer eine Bestattung über 12.000 € in Auftrag gibt, müsste sich schon vor Unterzeichnung des Vertrags beim Bestatter Gedanken machen, ob und wie er diese Summe aufbringen kann.

Sofern jemand einen solchen Auftrag unterschreibt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits davon ausgeht, die Rechnung nicht bezahlen zu können, ist ziemlich wahrscheinlich der Straftatbestand des Eingehungsbetrugs erfüllt. Allerdings würde ich es dann doch dem Bestatter überlassen, gegebenenfalls Strafanzeige zu stellen. Schließlich ist er der Geschädigte, und ausserdem schont das den Familienfrieden.

IANAL
11 Jahre zuvor

Ich bin, wie mein Nick sagt, kein Jurist, würde hier aber einfach mal versuchen, den gesunden Menschenverstand anzuwenden: Bestattungspflicht ist das eine. Die Rechnung für eine wohl doch recht opulente Bestattung das andere. Soll heißen: In der Rangfolge der Bestattungspflichtigen „dranzukommen“ verpflichtet dazu, für eine würdige, angemessene Bestattung zu sorgen. Und „angemessen“ heißt eben auch „den jeweiligen finanziellen Verhältnissen entsprechend“. Und eine Bestattung für EUR 12.000 geht AFAIK deutlich über den Standard hinaus und entspricht im geschilderten Fall offenbar auch in keiner Weise den finanziellen Verhältnissen der Familie. IMHO macht es sich hier vielmehr der Bestatter etwas zu einfach: Als Geschäftsmann trägt er natürlich das Risiko eines kundenseitigen Zahlungsausfalls. Insofern sollte er wie jeder andere Geschäftsmann auch sicherstellen, dass er sein Geld tatsächlich bekommt: „Bonitätsprüfung“ qua gesundem Menschenverstand (machen die den Eindruck, sich eine Luxusbestattung leisten zu können?), Anzahlung etc. Und wenn der Kunde dann doch nicht zahlen will oder kann, hat der Rechtsstaat dafür Mittel und Wege vorgesehen: gerichtliches Mahnverfahren, im Extremfall Privatinsolvenz. Mal angenommen, wir würden hier nicht über eine Bestattung, sondern über… Weiterlesen »

Reply to  IANAL
11 Jahre zuvor

Nur gibt es bei Hochzeiten eben keine gesetzlich geregelte Zahlungsverpflichtung.
Der Bestatter hat es in der kurzen Zeit, in der er es mit dem Kunden zu tun hat, nicht leicht, herauszufinden, ob der Kunde solvent ist oder nicht.

Natürlich wird jeder Bestatter mit halbwegs gesundem Geschäftssinn nach Anzeichen Ausschau halten, die auf eine angespannte finanzielle Situation hindeuten. Aber nicht immer gelingt das. Manche Kunden fahren im dicken Mercedes vor, sind Lehrer, Ärzte, Rechtsanwälte und dann…

Viele Bestatter gehen heute schon den Weg der Bonitätsprüfung, viele aber eben auch nicht.

Schon bei der Auftragsannahme zu erkennen, ob der Auftrag über die finanziellen Verhältnisse hinausgeht, das funktioniert meist nicht.

Die normalen rechtsstaatlichen Mittel sind für die meisten Bestatter ausreichend.
Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid usw.
Allerdings nehmen die Zahlungsausfälle zu und so mancher wird sich allmählich überlegen, ob er nicht doch Bonitätsprüfungen durchführt oder eine Factoringbank bzw. eine Bestattungsfinanzierungsbank einschaltet.

IANAL
Reply to  Undertaker_TOM
11 Jahre zuvor

Um nicht missverstanden zu werden. Mir geht es nicht darum, dem Bestatter eine „selbst schuld“-Nase zu drehen. Aber für mich Nichtjuristen ist es durchaus von Bedeutung, dass wir hier nicht über eine Standard-Bestattung im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich reden, sondern über das Dreifache. Die Tante wäre auch für deutlich weniger Geld würdig unter die Erde gekommen. Aber es wurde offensichtlich eine Luxusvariante bestellt und geliefert. Daraus folgen für mich zwei Dinge: – Das kann unmöglich Dritten aufgebrummt werden, die an der Entscheidung, wie groß und teuer die Bestattung sein soll, nicht beteiligt waren. – Dem Betstatter, der einen solchen Auftrag annimmt, sollte klar sein, dass er eine solche Rechnung (anders als bei einer Standardbestattung) nicht einfach ans Sozialamt (wäre ja noch schöner, wenn die Allgemeinheit das zahlt) oder an die Cousinen weiterreichen kann, wenn der Auftraggeber illiquide ist. Entsprechend sollte er in diesem Fall schon versuchen, die Zahlungsfähigkeit des Kunden etwas genauer zu prüfen, bzw. eine Anzahlung verlangen o.ä. Da jetzt nun das Kind in den Brunnen gefallen ist, sollte der Bestatter einen gerichtlichen… Weiterlesen »

Konni Scheller
Reply to  Undertaker_TOM
11 Jahre zuvor

Oft reicht auch ein bisschen Menschenkenntnis.

Der Mercedes ist es jedenfalls nicht.

Kugelhupf
Reply to  Undertaker_TOM
5 Jahre zuvor

Ich glaube man muss bei der Zahlungsverpflichtung
unterscheiden zwischen den „öffenlichen Gebühren“
und den „weiteren privaten Aufträgen“.

Öffenliche Gebühren sind in meinen Augen z.B. die Gebühren der Gemeinde. In der „Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg“ zum Beispiel steht: § 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer
1. einen Antrag auf Benutzung der städtischen Friedhöfe oder auf Leistungen im Sinne des § 1 stellt;
2. zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist;

(3) Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner.

So wie ich das als Laie verstehe, kann hier der EINE etwas „Sauteures“ bestellen und unterschreiben, aber der ANDERE muss laut Satzung im Notfall trotzdem zahlen.

===================

Ganz anders sehe ich „weiteren privaten Aufträgen“, wie z.B. an ein Bestattungsinstitut, auch wenn es ein städtisches ist.
Hier hoffe ich, dass derjenige, der das „Sauteure“ bestellt hat seine Zahlungsverpflichtung nicht so einfach abwälzen kann.

Ich würde trotz Verwandschft in so einem Fall in jedem Fall Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges gegen denjenigen stellen, der das „Sauteure“ bestellt hat, im Wissen dass er nicht bezahlen kann bzw. muss.

Frau Katze
11 Jahre zuvor

Wollen Bestatter bei solch einer Summe nicht schon was im Voraus als Anzahlung haben?

Auch wenn die betreffenden Personen die Rechnung nicht zahlen werden und sich weigern, was ja ihr gutes Recht ist, dürfen sie jetzt erstmal noch Anwaltskosten berappen (sollten sie die Hilfe eines solchen in Anspruch nehmen).

Reply to  Frau Katze
11 Jahre zuvor

Eine Beratung kostet nichts bis nicht viel. Und mehr werden die Herrschaften auch nicht benötigen.

Aber wie gesagt, erst einmal Rechnung mit einem grellen Lachen zurückschicken und abwarten. Das kostet höchstens 58 Zent Porto und wenn man sich die Gesichter der lieben Anverwandten beim Öffnen des Briefs vorstellt:

totally worth it!

Lochkartenstanzer
11 Jahre zuvor

Interessant wäre es zu wissen, ob der Bestatter einfach die Rechnung der Schwägerin geschickt hat, oder ob die Kinder ddie rechnung weitergeleitet haben.

Wenn es der Bestatter war, würde es nciht gerade für ihn sprechen, auch wenn es verständlich ist, daß er noch versucht zu seinem Geld zu kommen.

Wenn es die Kinder waren, ist es einfach nur frech.

Chris
Reply to  Lochkartenstanzer
11 Jahre zuvor

Der Bestatter könnte nach dem „Try und error“ Prinzip vorgehen.

Wenn er in zehn Fällen von Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers fünf Rechnungen bezahlt kriegt, wenn er sie einfach kommentarlos an irgendwelche Verwante schickt hat’s sichs doch gelohnt!

McDuck
11 Jahre zuvor

„Gegen welches Gesetz soll der Cousin verstoßen haben?“

§263 BGB, Stichwort Eingehungsbetrug.

McDuck
Reply to  McDuck
11 Jahre zuvor

StGB natürlich, sorry.

Mia
Reply to  McDuck
11 Jahre zuvor

Das könnte evtl, möglicherweise, vielleicht, unter gewissen Umständen im Verhältnis Auftraggeber-Bestatter zutreffen, muss aber nicht… Im Verhältnis Auftraggeber-Fragesteller hat Tom aber recht: er hat gegen kein Gesetz verstoßen, mit der Rechnung kann er machen, was er will




Rechtliches


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