Frag doch den Undertaker

Muss ich diese Beerdigung bezahlen?

Hallo Herr Bestatter!
Meine Tante ist kürzlich verstorben, und jetzt gibt es krach wegen der Rechnung!
Ihre Kinder haben bei einem sehr teuren Bestatter, in Hamburg ein sehr kostspielige Trauerfeier in Auftrag gegeben.
Wir reden von fast 12000€.
Die haben auch den Auftrag unterschrieben und alles.
Nun stellt sich raus das die sich diese sehr teure Bestattung nicht leisten können, und der Bestatter auf den Kosten sitzen bleibt…
Nun hat meine Mutter (Schwägerin) die Rechnung bekommen, sieht es aber nicht ein diese Rechnung zu bezahlen, sie kann es nicht und will es auch nicht…
Nun sollen meine Geschwister und ich zur Kasse gebeten werden, was für mich bedeuten würde, das ich einen Kredit aufnehmen müsste, und meine Geschwister auch…
Noch habe ich keine Anzeige gegen meine Cousins erstattet, das wird aber noch kommen, wenn ich tatsächlich diese Rechnung bezahlen muß!
Ich hatte ja auch keinen Kontakt zu dieser Tante, und kannte sie nicht…
Bitte um Hilfe
Danke

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Beerdigungen und Trauerfeiern Familiensache sind und somit die dadurch entstehenden Kosten auch von der Familie und nicht etwa von der Allgemeinheit zu tragen sind.
Steht einem einzelnen Bestattungspflichtigen die erforderliche Summe nicht zur Verfügung und stehen seine Einkommensverhältnisse dem nicht entgegen, kann er für die Kosten der Bestattung die Hilfe der Sozialbehörden in Anspruch nehmen.

Wer im Einzelnen als Bestattungspflichtiger herangezogen wird, das besagt das jeweilige Landesbestattungsrecht.
Im Fall von Hamburg sind das, wie überall, in erster Linie die Ehegatten und die Kinder des Verstorbenen.
Erst in weiterer Folge kommen dann die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder.

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Wenn also die Verstorbene Kinder hat, dann sind die auch bestattungspflichtig und können die Kosten nicht einfach auf einen nachrangig in der Liste der Bestattungspflichtigen aufgeführten Verwandten abwälzen.
Wer zum Bestatter geht und dort den Auftrag erteilt, der ist zunächst auch mal zahlungspflichtig. Er hat seine Bereitschaft erklärt, die Totenfürsorge zu übernehmen und die entsprechenden Aufträge und Vollmachten unterschrieben.
Wenn man dann als Bestattungspflichtiger feststellt, daß einem die Mittel zur Begleichung der Rechnung fehlen, dann wird man sehen müssen, wie man dem Bestatter zu seinem Recht verhilft. Man könnte die Rechnung in Raten bezahlen, sich Geld leihen oder wenn die persönlichen finanziellen Verhältnisse entsprechend sind, die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch nehmen.
Aber einfach die Rechnung an den nächstbesten Verwandten durchreichen, das geht nicht.

In der Liste der Bestattungspflichtigen kommen ganz weit unten immer auch Verwandte, die nun oftmals wirklich nur sehr entfernt mit dem Verstorbenen verwandt waren. In letzter Konsequenz würde das Verhalten Deines Cousins ja bedeuten, daß man die Rechnung innerhalb der Reihe so lange weiterreicht, bis nun endlich der mit dem Zahlen dran wäre, der kaum noch mit dem Verstorbenen verwandt war. So geht das nicht.

Der nächste in der Reihe der Bestattungspflichtigen ist immer erst dann an der Reihe, wenn es vor ihm niemanden mehr gibt.

Ich würde die Rechnung einfach zurückschicken. Ihr habt die Bestattung nicht beauftragt, seid nicht die Bestattungspflichtigen und somit besteht auch kein Grund, sich derzeit große Sorgen zu machen.
Eine Anzeige erstatten, das würde vermutlich nichts bringen. Gegen welches Gesetz soll der Cousin verstoßen haben?

Im allerungünstigsten Fall könnte es so laufen, daß nun zunächst das Sozialamt einspringt und dieses dann die Reihe der Verwandten durchgeht, um einen Zahlungsfähigen zu finden.
Es ist aber zweifelhaft, ob das Amt eine 12.000 Euro teure Bestattung zahlen würde.

Zunächst einmal hat Ihr also mit der Rechnung nichts zu tun. Sendet sie zurück oder ignoriert sie einfach.

Anmerkung: Im Zweifelsfall ist es immer besser einen Anwalt zu befragen, da ich nur meine persönliche Meinung sage und keine Rechtsberatung durchführen kann.

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(©si)