Aber mal ernsthaft: Wie könnte ein Unternehmen heißen, damit es Euer Vertrauen fände?
Ich persönlich finde Namen gut, die Roß und Reiter nennen, also zum Beispiel: „Bestattungshaus Fisher & Diaz“ oder „Willi Meier Beerdigungsinstitut“.
Was mir gar nicht gefällt ist, wenn eine Firma beispielsweise von einem Konzern übernommen wird, aber den alten Traditionsnamen beibehält. So gibt es in der Nachbarstadt ein Institut, das einen Vor- und Zunamen als Firmennamen trägt, tatsächlich aber von einem Konzern betrieben wird. Nehmen wir einmal an, der Name wäre „Bestattungshaus Ferdinand Bauer“. Die Leute glauben größtenteils, es gäbe da tatsächlich einen Herrn Bauer als Inhaber und der bürge auch für Seriosität und Qualität. Daß es dort nur einen, nebenbei bemerkt ständig wechselnden, Geschäftsführer gibt, wissen die Leute nicht.
Also, was meint ihr dazu?
Danke an Michael für den Hinweis
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ich selbst bin der meinung, wie sie auch monika vertritt.
natürlich sollte der name schon passend sein für ein beerdigungsinstitut, aber welcher es ist, spielt in erster linie keine rolle.
im endeffekt sollten die erbrachten leistungen dem entsprechen, was man erwartet.
gruss
Ach nee. Sowas gibt es hier in Bremen ja schon (Wobei ich nicht weiß, ob „Ge“ wirklich für Gerdes steht) 😉
hajo
16 Jahre zuvor
In grauer Vorzeit gab es einmal eine Sitte, wenn schon ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat und der alte Eigentümer weiterhin benannt werden sollte, dass man in einem solchen Fall einen neuen Namen fand und hintenan stellte „vormals …“
aber, wie geschrieben: das war in einer Zeit, als „die Welt noch in Ordnung war“ 😉
Marco
16 Jahre zuvor
@hajo: Ich weiß nicht, inwieweit das Nennen des neuen Namens und Hinzufügen von „vormals…“ früher üblicher oder unüblicher war als heute, aber zumindest kenne ich das heute auch noch vereinzelt, und erlaubt ist die Fortführung des alten Namens ohne Hinweis auf den Inhaberwechsel mindestens seit dem 1.1.1964.
Der seinerzeit gültige § 22 HGB (eine ältere Fassung habe ich leider nicht gefunden) lautete:
Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Geschäft die bisherige Firma [=der Name des Handelsgeschäfts] mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführen, wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich willigen.
Der in der heutigen Fassung hinzugefügte Einschub „auch, wenn sie [die Firma] den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält“ hat insoweit nur klarstellenden Charakter, da vorher die Firma eines Einzelkaufmanns zwingend dessen Namen enthalten musste.
lonely
16 Jahre zuvor
In meiner Stadt gibt es einen Bestatter „Abendfriede“. Ich kann mir gut vorstellen, dass die typische Klientel (70+) das ganz nett findet. Ich finde es eher abstoßend O.o
Ich kennen nur Bestatter, die mit „Bestattunge XYZ oder Bestattungsinstitut XYZ“ enden.
Kenne kaum einen „modischen“ Bestatter mit Namen
„Sargnägel günstig.“
„TIT Tot im Tropenholz“
„URNE UND E“ Und nun das Erbe
„Lochgott“
Naja….
Gelegenheitsleser
16 Jahre zuvor
Ich finde es ist schon ein Unterschied, ob man aufgrund eines Firmennamens glaubt, mit einer inhabergeführten Firma (in der man sich vielleicht noch um den Kunden bemüht) zutun zu haben, oder einem Konzern (bei dem man nur eine Nummer ist).
Meine beiden Lieblings-Bestattungsinstitute sind das bereits erwähnte Ge-Be-In in Bremen (Gemeinwirtschaftliches Bestattungs-Institut) und das Ba-Be-In in Bassum (sprecht den Namen mal Englisch aus, eigentlich steht er für Bassumer Bestattungs-Institut)…
…beide Namen finde ich reichlich bescheuert!
…ansonsten würde ich auch eher zu einem „Inhabergeführten“ Betrieb gehen – auch wenn ich nicht sicher wäre, ob der Name wirklich eine Inhaberführung bedeutet…
Mac Kaber
16 Jahre zuvor
Ich schau mir seine Autos an. wenn es löchrige Rostlauben sind, und zwei schmuddelig gekleidete Gestalten ankommen, die den Eindruck machen sie seien soeben in der Obdachlosenszene angeworben worden, denke ich, dass ihn keiner mag, aus welchem Grund auch immer. Deshalb kommen wenige, er verdient nichts und kann kein neues Auto kaufen und kein festes Personal einstellen.
Da verzichte ich und schau mich weiter um. Übrigens ich beobachte bei Bestattungen das Undertakerpersonal und sein Verhalten. Das ist die Werbung, die bei mir ankommt.
chris
13 Jahre zuvor
im allgemeinen kommt bei mir gut an, wenn da einfach „Bestattungen XYZ“ steht, wobei es natürlich Namen gibt, wo sich das nicht wirklich anbietet. „Pietät“ finde ich persönlich pietätlos. Abendfriede passt für mich eher bei einem Seniorenheim, als bei einem Bestatter…
Wie wäre es ausser mit Eichenlaub mit Lindenblüte, Buchholz oder -ecker, Haselstrauch… 😉
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Wie wär’s denn mit „Pietät Eichenlaub“?
Ähm, also wenn ich ganz ehrlich sein soll. Das ist mir persönlich ABSOLUT egal ob der Laden Hugo Meier Bestattung heisst oder nen Kunstnamen trägt.
Wieso soll ich (ohne ihn zu kennen) Herrn Meier mehr Vertrauen entgegenbringen als Firma „Herbstreigen“
Ich würde sowas vom Erstgespräch abhängig machen ob die Chemie passt und ich Vertrauen empfinde.
LG Monika
Eichenlaub wäre perfekt…… 😀
Joe’s Krematorium – Sie killen wir grillen
ich selbst bin der meinung, wie sie auch monika vertritt.
natürlich sollte der name schon passend sein für ein beerdigungsinstitut, aber welcher es ist, spielt in erster linie keine rolle.
im endeffekt sollten die erbrachten leistungen dem entsprechen, was man erwartet.
gruss
*Ge*rdes *Be*erdigungs*in*stitut – Kurz GEBEIN.
Ach nee. Sowas gibt es hier in Bremen ja schon (Wobei ich nicht weiß, ob „Ge“ wirklich für Gerdes steht) 😉
In grauer Vorzeit gab es einmal eine Sitte, wenn schon ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat und der alte Eigentümer weiterhin benannt werden sollte, dass man in einem solchen Fall einen neuen Namen fand und hintenan stellte „vormals …“
aber, wie geschrieben: das war in einer Zeit, als „die Welt noch in Ordnung war“ 😉
@hajo: Ich weiß nicht, inwieweit das Nennen des neuen Namens und Hinzufügen von „vormals…“ früher üblicher oder unüblicher war als heute, aber zumindest kenne ich das heute auch noch vereinzelt, und erlaubt ist die Fortführung des alten Namens ohne Hinweis auf den Inhaberwechsel mindestens seit dem 1.1.1964.
Der seinerzeit gültige § 22 HGB (eine ältere Fassung habe ich leider nicht gefunden) lautete:
Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Geschäft die bisherige Firma [=der Name des Handelsgeschäfts] mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführen, wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich willigen.
Der in der heutigen Fassung hinzugefügte Einschub „auch, wenn sie [die Firma] den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält“ hat insoweit nur klarstellenden Charakter, da vorher die Firma eines Einzelkaufmanns zwingend dessen Namen enthalten musste.
In meiner Stadt gibt es einen Bestatter „Abendfriede“. Ich kann mir gut vorstellen, dass die typische Klientel (70+) das ganz nett findet. Ich finde es eher abstoßend O.o
ich weiß wie es nicht heißen sollte:
„Spuck Bestattungen“ (gerade gesehen in Marburg) Das weckt unpassende Assoziationen…
Vl ist das genannte Bestattungsunternehmen (das jetzt einem Konzern gehört) namentlich bekannt und soll auch bekannt bleiben. Keine Ahnung.
Mir persönlich ist es egal, ob jetzt das Institut einen Kunstnamen oder einen „normalen“ hat. In der Regel steht ja Bestattungen oder ähnliches dabei
Ich kennen nur Bestatter, die mit „Bestattunge XYZ oder Bestattungsinstitut XYZ“ enden.
Kenne kaum einen „modischen“ Bestatter mit Namen
„Sargnägel günstig.“
„TIT Tot im Tropenholz“
„URNE UND E“ Und nun das Erbe
„Lochgott“
Naja….
Ich finde es ist schon ein Unterschied, ob man aufgrund eines Firmennamens glaubt, mit einer inhabergeführten Firma (in der man sich vielleicht noch um den Kunden bemüht) zutun zu haben, oder einem Konzern (bei dem man nur eine Nummer ist).
Meine beiden Lieblings-Bestattungsinstitute sind das bereits erwähnte Ge-Be-In in Bremen (Gemeinwirtschaftliches Bestattungs-Institut) und das Ba-Be-In in Bassum (sprecht den Namen mal Englisch aus, eigentlich steht er für Bassumer Bestattungs-Institut)…
…beide Namen finde ich reichlich bescheuert!
…ansonsten würde ich auch eher zu einem „Inhabergeführten“ Betrieb gehen – auch wenn ich nicht sicher wäre, ob der Name wirklich eine Inhaberführung bedeutet…
Ich schau mir seine Autos an. wenn es löchrige Rostlauben sind, und zwei schmuddelig gekleidete Gestalten ankommen, die den Eindruck machen sie seien soeben in der Obdachlosenszene angeworben worden, denke ich, dass ihn keiner mag, aus welchem Grund auch immer. Deshalb kommen wenige, er verdient nichts und kann kein neues Auto kaufen und kein festes Personal einstellen.
Da verzichte ich und schau mich weiter um. Übrigens ich beobachte bei Bestattungen das Undertakerpersonal und sein Verhalten. Das ist die Werbung, die bei mir ankommt.
im allgemeinen kommt bei mir gut an, wenn da einfach „Bestattungen XYZ“ steht, wobei es natürlich Namen gibt, wo sich das nicht wirklich anbietet. „Pietät“ finde ich persönlich pietätlos. Abendfriede passt für mich eher bei einem Seniorenheim, als bei einem Bestatter…
Wie wäre es ausser mit Eichenlaub mit Lindenblüte, Buchholz oder -ecker, Haselstrauch… 😉