Fundstücke

Nur der Tote selbst ist nutzungsberechtigt

Einen Dialog mit dem Amtsschimmel senden uns die Leser A., Bernhard und Serverin ein.

Hier kann man das nachlesen.

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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. März 2014

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Senfgnu
10 Jahre zuvor

„Ich persönlich will ja das Grab nicht nutzen, sondern nur dafür sorgen, dass es der Nutzungsberechtigte weiter nutzen kann. Leider ist er momentan etwas unpässlich (vulgo: tot) und kann daher den Betrag nicht selbst einzahlen.“

joschi
10 Jahre zuvor

Dafür brauchst Du aber eine aktuelle Vollmacht des Nutzungsberechtigten

Smilla
Reply to  joschi
10 Jahre zuvor

🙂

10 Jahre zuvor

Nutzungsrechte schön und gut. Jedoch ist der Vater mit dem Tod keine juristische Person mehr, die Verträge abschließen oder erfüllen kann. Ergo sollte im Vertrag irgendwo drin stehen, dass das Recht auf eine andere Person (Erbin?) übergeht oder der Vertrag damit ausläuft.

pluvia
Reply to  Andreas
10 Jahre zuvor

Der Tote war noch nie eine juristische Person. Irgendwann war er mal eine natürliche Person, aber jetzt eben nicht mehr, da tot.

Und ja… ich weiß. 🙂

turtle of doom
10 Jahre zuvor

Das heisst, der Tote könnte in dieser Frist sein eigenes Grab noch selbst verlängern?

Hat der Wiener Zentralfriedhof Probleme mit älteren Leuten, die nächtens besonders schlaflos herumlaufen?

10 Jahre zuvor

Der reale Irrsinn.

Georg
10 Jahre zuvor

Im finstersten feindlichen Ausland sind die Paragrafenreiter ja noch irrer als in dieser Republik :O

joschi
10 Jahre zuvor

Man könnte den Nutzungsberechtigten natürlich auch posthum entmündigen lassen mangels Geschäftsfähigkeit und die Betreuung übernehmen

Hajo
10 Jahre zuvor

ich kann mir vorstellen, dass das kein Österreich-spezifisches „Problem“ ist, denn (fast) all-überall gilt:
St. Bürocratius spielt Harfe und der Amtsschimmel wiehert dazu .. 🙁

Chris
10 Jahre zuvor

ja ja – so was gibt es öfters…

mein Vater war mittelständischer Bauunternehmer, als er Ende der 70er nicht sehr alt an Krebs starb.

Im Baugewerbe kommt es immer wieder mal zu kleinen Steitereien vor Gericht. So war ein Termin just am Tage der Beerdigung meines Vaters angesetzt, bei dem vom Gericht sein „persönliches Erscheinen“ angeordnet wurde.

Dem Gericht wurde natürlich umgehend der Todesfall mitgeteilt – worauf ein Schreiben an IHN adressiert kam: Der Termin wurde abgesetzt. SIE brauchen nicht mehr zu erscheinen, da SIE verstorben sind!

Ich hab den Brief noch irgendwo im Krimskrams – falls ich ihn finde, stelle ich ihn TOM/Peter gerne zur Verfügung…

10 Jahre zuvor

Die Welt muss verrückt sein, jetzt geht´s schon den Toten ans Eingemachte! Bald dürfen auch sie Steuern zahlen und wählen gehen.

PMK74
10 Jahre zuvor

Dann würden sie eine recht große Wählergruppe stellen, die bald von allen politischen Gruppen stark umworben werden würde. :-))

Nur die Mahnungen der Steuerbehörden dürften im Sand der Grabstätten versickern…

Hajo
Reply to  PMK74
10 Jahre zuvor

.. und die Folgen der Mahnungen ..
dreieinhalb Jahre schwedische Gardinen .. 😀

Christians Ex
10 Jahre zuvor

„Okay, wohin kann mein Vater Ihnen das überweisen?“ und dann einen Zahlschein ausfüllen mit dem Vater als Absender.

Red Baron
Reply to  Christians Ex
10 Jahre zuvor

Dann mußt du aber aufpassen, daß du eine Vorsorgevollmacht für deinen Vater hast.
Sonst kann man dich wegen Urkundenfälschung dran kriegen, weil du für deinen
Vater unterschrieben hast.




Rechtliches


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