Hallo Tom,
danke für deinen Blog, er hat mir viele Informationen gegeben, die ich jetzt beim plötzlichen und viel zu frühen Tod meines Schwiegervaters –am Morgen tot im Bett gefunden- gebrauchen konnte.
Zum Thema Sektion, welches du in deinem Blog angesprochen hat:
Mich wundert wirklich das viele Menschen – gerade bei nicht restlos geklärten Todesursachen – keine Obduktion vornehmen. Wir standen auch vor dieser schweren Entscheidung und es kamen die üblichen Argumente:“ Ich möchte nicht, dass an Ihm herumgeschnippelt wird.“, etc.
Nun ein Satz meiner Mutter hat schließlich alle überzeugt: „Er war immer für euch da und hat euch jeden Gefallen getan, den er tun konnte. Euch zu sagen, an was er gestorben ist, ist das Letzte, dass er noch für euch tun kann. Lasst Ihn auch diesen Gefallen noch tun.“Wir haben uns für eine Obduktion entschieden.
Sie hat uns Erkenntnisse gebracht, die sowohl beruhigend, als auch wichtig sind. Er war sofort tot und musste nicht stundenlang leiden. Niemand, selbst wenn er direkt daneben gestanden wäre hätte Ihn retten können. Der ursächliche, nie diagnostizierte Herzfehler war angeboren und vererbbar.
Wahrscheinlich hat sein Tod sowohl meiner Frau als auch meinem Schwager das Leben gerettet.
Die Obduktion waren die am besten angelegt 748 Euro meines Lebens (500 für die Obduktion + 248 für die Überführung)
Mit freundlichen Grüßen
D.
P.S: Wenn du diesen Text veröffentlichen möchtest, bitte ohne Angabe der E-Mail oder meines Names.
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Oi das ist ja heftig.
Da hatte der Tod noch einen Sinn…
Beeindruckend.
Da stellen sich mir einige Fragen, z.B.:
—
Hat eigentlich jeder (Erbberechtigte ?) bei einem Todesfall die Wahl, ob er eine Obduktion durchführen lässt?
Wie läuft so etwas praktisch ab (Auswahl des Obduzierenden, Auftragserteilung und -durchführung, Kosten)?
Und aus beruflichen Gründen: Rechtsgrundlagen?
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PS: Dieses blog erweitert meinen Horizont. Danke dafür, Tom!
Also bei uns lief das so ab:
Er wurde am Samstag gefunden.
Da die Todesursache unklar war, wurde der Leichnam zunächst beschlagnahmt.
Die Staatsanwaltschaft gab den Leichnam am Montag gegen Mittag frei (ohne selbst die Obduktion anzuordnen -darüber schweigen wir lieber und ich mach mir bedanken, wen ich los werden möchte).
Hier fand die seit Sonntag gehende Diskussion Obduktion ja/nein gegen 15:00 Uhr ein Ende.
Als nächstes mussten wir ein Krankenhaus mit Pathologie finden, welches auch Sektionen durchführt. Das war kein großes Problem. Man braucht dazu kein Rechtsmedizinisches Institut, die sind in der Regel terminlich deutlich voller.
Da wir uns einig waren, dass die Obduktion gemacht wird, musste nur noch einer von den Angehörigen den Auftrag unterschreiben und vor der angesetzten Obduktion in der Pathologie abgeben.
Der Bestatter wusste bis dahin auch schon Bescheid und brachte den Leichnam hin, wartete die zwei Stunden und holte ihn wieder ab.
Die Kosten (angeblich für BW fix) für die Obduktion betrug 500€ es kommen anschließend nur noch die Überführungskosten hinzu.
Danke für den Bericht. Ich wäre ehrlich gesagt gar nicht auf die Idee gekommen, jemanden obduzieren zu lassen, um die Todesursache genau festzustellen, wenn es ein natürlicher Tod ist. Andererseits kann ich mir denken, dass es für die Angehörigen auch ein Teil der Trauerarbeit sein kann, die Ursache zu erfahren, vor allem, wenn es ein plötzlicher Todesfall ohne Vorwarnung war – wenn wenigstens der medizinische Grund geklärt wird.
2 Stunden Obduktion? Das ist aber Eiltempo. Um eine wirklich gründliche Obduktion durchzuführen, sind 5-6 Stunden nötig. Naja, wenn sie den Tod aber dennoch aufgeklärt haben, is ja gut.
@Markus K.:
h t t p://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2001/0310/lokales/0153/index.html
Zwei Stunden sind bei einem Nicht-Verbrecherischen Hintergrund normal.
In 2 Stunden sind 98 % aller Obduktionen erledigt.
Warum sollte man auch weiterobduzieren, wenn nach 2 Stunden die Todesursache (zu 99%, oder was man da so für Zahlen nimmt) feststeht?
In diesem Fall waren sich alle einig. Was jedoch, wenn ein Familienmitglied dagegen ist? Was wenn einer hinter dem Rücken der Anderen den Auftrag unterschreibt, für die Kosten allein aufkommen will, aber ein Anderes sagt: „Ich habe gleiches Recht, ich verbiete das!“
@ D. (3) – Danke für diesen Einblick!
@ MaxKaber (9) – Puh, schwierige Frage. Mir kreisten gerade Stichworte wie Erbengemeinschaft, Gesamtgeschäftsführung, Unterlassungsanspruch und Eigentumsverhältnisse an einem Leichnam durch den Kopf … uhm … ich glaube, ich möchte über das Thema nicht länger unbezahlt nachdenken 😉