Allgemein

Seuchen

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Gibt es Richtlinien für Bestattungen im Seuchenfall? Ich meine jetzt nicht unbedingt den Schweinegrippe-Virus, sondern sehr viel virulentere Erkrankungen. Nehmen
wir – ähm, zum Beispiel das Ebola-Virus. Angenommen, ein Infizierter ist dieser Krankheit anheim gefallen. Hoffentlich schon diagnostiziert und liegt in der Klinik. Hier handelt es sich ja um eine hochinfektiöse Erkrankung. Und da nehme ich mal an, dass auch postmortem noch virulente Viren zugegen sind. Und dann? Wird in diesem Fall zwingend eine Feuerbestattung „von Amts
wegen“ angeordnet? Oder käme auch eine Erdbestattung in Frage? Was müssen Bestatter dabei im Allgemein (und im Speziellen) beachten?

Die wichtigsten Maßnahme die ein Bestatter ergreifen kann, ist die Beachtung seines Hygieneplans. Eine sorgfältige Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen und der Eigenschutz durch Handschuhe, Mundschutz, Gesichtsmasken und Einwegkleidung gehört ebenfalls dazu. Es ist aber dennoch immer ein Restrisiko vorhanden, denn es kann ja beispielsweise durchaus sein, daß eine hochansteckende Krankheit gar nicht erkannt wurde. Üblicherweise sind die Verstorbenen, speziell in den Krankenhäusern, aber deutlich gekennzeichnet und werden nur unter entsprechenden Schutzmaßnahmen gehandhabt und transportiert. Bei vielen ansteckenden Krankheiten reicht es, wenn die Tücher mit denen der Verstorbene umwickelt ist, mit keimabtötenden Flüssigkeiten getränkt ist.

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In anderen Fällen kann beispielsweise angeordnet sein, daß der Verstorbene nicht aufgebahrt werden darf oder der Sarg zusätzlich abgedichtet werden muß.
Mir ist nicht bekannt, daß der Feuerbestattung in solchen Fällen der Vorzug gegeben wird. Auch eine Erdbestattung gilt hier als sicher und ausreichend. Zumindest sehen die Bestattungsgesetze nicht regelmäßig entsprechende Maßnahmen vor. Es ist aber durchaus anzunehmen, daß für Katastrophenfälle entsprechende Ausführungsverordnungen und Notbestimmungen in der Schublade liegen.

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