Ich habe vor Kurzem einen Bericht im TV gesehen, wo es um Anonyme Sozialbestattungen ging. Da hieß es, die Bestatter bekamen früher ihr Geld sofort, im Zeiten von Harz 4 müßen sie aber heute bis zu einem Jaahr auf ihr Geld warten. Einige Bestatter hätten bereits soviel Außenstände, dass sie schon in finanzielle Probleme geraten. Nun meine Frage: Müßt ihr die Bestattung durchführen (Zwangsverpflichtung) oder habt ihr die Möglichkeit dieses abzulehnen. Es kann ja nicht angehen, das der Mittelstand die Armutsbekennungen der Behörden auffangen muß. Mir ist schon klar, dass irgend ein dubioser Unternehmer auf den Zug aufspringen kann und dies trotzdem macht. ODer gibt es so etwas wie einen Interessenverband der Bestatter, der so etwas unterbindet?
Das sind mehrere Fragen auf einmal, die ich einzeln beantworten möchte:
1. Gibt es einen Interessenverband der Bestatter?
Ja, es gibt einen Bestatterverband, eigentlich sogar mehrere. Wie immer, wenn es solche Verbände gibt, reklamieren gerne alle für sich, die Stellvertreter Gottes auf Erden zu sein. Der eine Verband wird nicht müde, zu behaupten nur seine Mitglieder seien seriös und ein anderer Verband ist in den Augen vieler nichts anderes als der Zusammenschluss der Bestattungshäuser einer bestimmten Firmenkette. Ein weiterer Verband, der einmal als Licht am Horizont des ganzen Filzes schien, ist wegen der dubiosen Machenschaften seines Vorsitzenden inzwischen in der Bedeutungslosigkeit versunken.
Wir gehören keinem dieser Verbände an, weil man das weder muss, noch einem das, unserer Meinung nach, in irgendeiner Weise nutzt.
2. Müssen Bestatter Sozialbestattungen durchführen?
Nein. Gegenfrage: Muß ein Bekleidungsgeschäft zwangsweise Klamotten an Bedürftige verkaufen? Nein.
Es kommt aber immer wieder vor, dass Angehörige vor mir sitzen und sagen: Meine Mutter hat vom Sozialamt gelebt, dann zahlen die ja die ganzen Kosten.
Meine Gegenfrage lautet dann immer: „Und Sie, Sie leben auch alle vom Sozialamt?“
Nein, tun sie meistens nicht und damit geht das Sozialamt die Bestattung nichts mehr an. Wer nach dem Gesetz bestattungspflichtig ist (i.d.R. diejenigen die erbberechtigt sind) muss auch für die Bestattung aufkommen. Nur wenn derjenige mittellos ist, lohnt der Gang zu den Sozialbehörden.
Wir klären dann binnen kürzester Zeit, ob die Sozialstelle eine Kostenübernahme erklärt und rechnen dann mit dem Amt ab.
Ist die Sache unklar, machen wir den Auftraggeber darauf aufmerksam, dass notfalls er zur Kasse gebeten wird und bieten ihm gleich einen Ratenplan an.
3. Müssen Bestatter lange auf das öffentliche Geld warten?
Ja. Das kann in der Tat bis zu einem Jahr dauern. Im Schnitt warten wir sechs Monate.
Nicht hier sondern in einer E-Mail gestellte Frage:
4. Was gibt es bei einer Sozialbestattung:
Pauschal heisst es: Eine würdige ortsübliche Bestattung.
Das bedeutet nicht, dass gespart werden muss, auf Teufel komm raus, sondern dass nicht geprotzt werden darf auf Teufel komm raus.
Manchmal sagen uns die Bearbeiter gleich, dass es soundsoviel kosten kann, manchmal berechnen wir nach Erfahrungswerten. Uns ist es noch nie passiert, dass das Sozialamt etwas abgelehnt hätte.
Ortsüblich bedeutet, dass in Gegenden, in denen eine Feuerbestattung üblich ist, diese bevorzugt bezahlt wird und hier bei uns, wo die Erdbestattungen statistisch noch vorne liegen, eher die Erdbestattung bezahlt wird.
Billig entsorgt wird eigentlich niemand.
Etwas anders sieht das aus, wenn jemand völlig verarmt ohne jegliche Angehörigen stirbt.
Hier wird oft die Feuerbestattung und eine anonyme Beisetzung gewählt. Aus eigener Anschauung kann ich aber versichern, dass auch hier alles würdevoll und korrekt zugeht. Nur macht man eben kein unnötiges Aufheben um die ganze Sache.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: sozialbestattungen
Was passiert denn in dem Fall, dass die Bestatter die Beerdigung ablehnen?
Das "LG Volker" ist wohl noch von der E-Mail kopiert 😉
Es ging vor Jahren einmal durch die Medienlandschaft, daß mittellos Verstorbene von denen die Sozialbehörden keine Angehörigen auftreiben konnte (?) in Gemeinden verbracht wurden, in denen die zu entrichtenden Friedhofsgebühren besonders niedrig waren.
…wenn ich mich noch richtig an den Beitrag erinnere.
In meinem Institut kommt das nur noch sehr selten vor weil es bei uns eine gewisse Firma XYZ gibt.Die wird nebenher von zwei Städtischen Mitarbeitern geführt und die dürfen sich mit den ganzen Sozialbestattungen rumschlagen.
Ich habe es erlebt, daß eine Bestattungsfirma bei einer sog. Sozialbestattung wirklich gezaubert hat und für die ca. 750 €, die es vom Sozialamt gab, eine wunderbare Feier ausgerichtet hat!
[i]Billig entsorgt wird eigentlich niemand.[/i]
Wie schauts denn "uneigentlich" aus?