Frag doch den Undertaker

Staatsanwaltschaft oder Polizei einschalten?

Hallo Tom,
Heute habe ich mal eine Frage zu einem Sterbefall.
Ich bin Fahrer bei einem Überführungsdienst. Heute hatten wir einen Einsatz, es hieß eine Hausabholung.
Der Verstorbene ist ca. 50 Jahre alt und unter seltsamen Umständen in seiner Wohnung verstorben. Er lag in einer Zwischendecke über der Küche auf einem Holzbrett. Es ist dort so eng, dass keine zweite Person neben den Verstorbenen passt, sondern wir ihn an den Füßen hervorziehen mußten. Er war angezogen und es sind keine EKG-Pads, Handschuhe oder andere Dinge vorhanden, die auf die Anwesenheit eines Arztes schließen ließen, zumal ja auch ein Arzt da gar nicht reingepasst hätte.
Trotzdem hat der Notarzt einen Totenschein geschrieben. „Natürlicher Tod“.
Entsprechend war die Polizei zwar vor Ort, es ist aber aufgrund des Totenscheins kein Kripofall geworden. Im Obduktionsschein steht als Ursache „Myokardinfarkt ODER Apoplex“.
Ich habe die anwesenden Polizeibeamten darauf hingewiesen dass ich das doch für sehr seltsam halte.
Muss ich in der Sache noch etwas machen?
Das ganze fand in einer Stadt in Hessen statt.

LG B

Wenn ein Bürger Beobachtungen macht, die ihm Anlaß zu der Vermutung geben, es könne eine Straftat vorliegen, so muß er dies den Behörden melden.
In dem von Dir beschriebenen Fall, ich hatte mal so einen ähnlichen, würde ich den zuständigen Staatsanwalt informieren.

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In meinem Fall lag der Verstorbene in einer engen Speisekammer unter einem Regal. Auch da wollte der Notarzt einen Herzinfarkt festgestellt haben.
Die Meldung bei der Staatsanwaltschaft brachte mir zwei Besuche der Kripo ein, die in etwa zum Gegenstand hatten: „Wollen Sie als Laie etwa die Arbeit der Polizei in Frage stellen?“
Der Staatsanwalt hingegen hat eine Obduktion angeordnet. Bei der kam dann eine völlig andere, aber ebenfalls natürliche Todesursache heraus.

Das hätte aber statt einer anderen, natürlichen Todesursache auch ein Messer im Rücken, Gift oder eine Strangulation sein können.

Wie gesagt, ich würde den Staatsanwalt anrufen.

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