Hallo Tom,
Ich hätte eine ganz kurze Frage!
Und zwar arbeite ich in einem Altenheim als Pflegefachkraft. Und wenn bei uns ein Bewohner verstirbt und er vom Bestattungsinstitut abgeholt wird müssen wir immer eine sogenannte sterbefallanzeige ausfüllen.
Diese Sterbeanzeige wollen die Bestatter immer haben.
Meine Frage ist nun wieso ist sie so wichtig??
Die gleichen Daten stehen doch auch auf dem Totenschein.
Und wie wird das dann gehandhabt wenn jemand zu Hause verstirbt??? Füllen die Bestatter die Sterbefallanzeige dann aus ?
Ich würde mich über eine Antwort von dir freuen.Ein großen Lob auch an deinen Bestatterweblog sowie an deine Bücher. Gefällt mir sehr gut 🙂
Liebe Grüße P
Der Arzt stellt den Tod eines Menschen fest und gibt in seinen Unterlagen Hinweise auf die Umstände, die zum Tod der Person geführt haben.
Für eine ordnungsgemäße behördliche Abwicklung reichen aber diese Informationen nicht aus. Hierfür ist die Sterbefallanzeige da, die für gewöhnlich an das Standesamt gerichtet ist.
Es stehen eben nicht die gleichen Daten auf den Sterbepapieren wie auf der Sterbefallanzeige.
Sie enthält insbesondere auch Hinweise auf den Personenstand des Verstorbenen, weil es für das Standesamt von Bedeutung ist, ob eine Person ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet war.
Auch erbrechtlich ergeben sich aus dem Personenstand natürlich wichtige Konsequenzen und nicht zuletzt die Frage der Bestattungspflicht/-berechtigung kann anhand dieser Angaben geklärt werden.
Üblicherweise erhebt der Bestatter beim ersten Beratungsgespräch diese Angaben, trägt sie in das entsprechende Formular ein und leitet es mit den Sterbepapieren an das Standesamt weiter.
Ist aber eine Person in einem Altenheim verstorben, so sind die notwendigen Angaben zumeist in der Akte des Heimbewohners hinterlegt, sodaß sich langwierige Nachfragen bei Angehörigen erübrigen und die Anreise der Angehörigen nicht abgewartet werden muß.
Hat das Heim nicht die vollständigen Daten, wird die Anzeige eben nur teilweise ausgefüllt und dem Bestatter mitgegeben, der dann die fehlenden Angaben ermittelt.
Wichtig für die Meldung beim Standesamt sind aber auch geeignete Nachweise des Personenstands. Das kann ein Stamm- oder Familienbuch sein, eine Geburtsurkunde bei Ledigen, die Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten oder ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bei Geschiedenen.
Fehler die durch falsche Angaben oder sonstige Umstände in Sterbeurkunden entstehen, kann der Standesbeamte nicht ohne weiteres einfach berichtigen, sondern diese müssen in aller Regel durch das zuständige Amtsgerich per Beschluß berichtigt werden, indem die fehlerhafte Urkunde für ungültig erklärt und eine neue ausgestellt wird.
§ 20 Personenstandsgesetz PStG
§ 30 Personenstandsgesetz PStG
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Da der Träger des Heimes zu Anzeige verpflichtet ist, muss diese auch schriftlich erstattet werden, bei Sterbefällen in Wohnungen usw. genügt eine mündliche Anzeigen von jemanden, der aus eigener Wissenschaft über den Sterbefall unterrichtet ist. Mündliche Anzeigende sind bei Wohnungssterbefällen meist die Bestatter, aber in manchen Fällen wollen dies die Angehörigen erledigen.
Auch wenn ein Standesamt einen Sterbefall in einem Heim aufgrund der mündlichen Anzeige z.B. des Bestatters beurkunden kann, muss die schriftliche Anzeige des Pflegeheimes noch nachgereicht werden.
Ich persönlich finde die Todesanzeigen (in NRW) fürchterlich. Ich habe es selbst erlebt, dass dann wichtige angaben fehlen. so hat der Bestatter 0 Kinder angegeben, weil es die Witwe so behauptet hat. Der verstorbene hatte aber zwei Ehen gehabt und eine da von mit Kindern. Die Witwe behielt das Erbe für sich alleine und die Kinder erfuhren es viel später. Das erbe war dann schon weg weil die Witwe auch verstorben war. Die Ursache solcher fälle sind die mangelhaften Antragsformulare. Warum nicht abfrage: Vorehe ja/nein. Warum nicht weitere Verwandte abfragen.
Standesamt prüft nicht, Bestatter prüft nicht. Was bedeutet das Betrug begünstigt wird. Die Witwe hat nicht einmal den Erbschein beantragt. Selbst die Bank hat die Sterbeurkunde ohne Testament akzeptiert.