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Todesursache

Ich nehme den Kommentar mal als Frage:

Klar, bei „ungeklärten“ Todesfällen ist das natürlich richtig mit dem Belassen der Beweismitteln. Aber sobald dem Bestatter der Leichnam übergeben wird, hat der ja offensichtlich die (staatsanwaltliche) Freigabe erhalten und spätestens dann könnte das Krankenhaus aus dem „Beweismittel“ ja wieder eine zumutbare Leiche machen 🙂

Das ist doch ganz einfach. Verstorbene, die wir im Auftrag der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft abholen, bleiben so wie sie sind. Da wird nichts entfernt oder hinzugefügt und die Verstorbenen werden in einem separaten Kühlraum gelagert, der oft noch in der Nacht vom Staatsanwalt auch versiegelt wird.

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Verstorbene bei denen die Todesursache natürlich war, entfernen wir die Restbestände an Pflege- und Versorgungsmitteln, weil das zu unserer Arbeit gehört.

Treten bei der Versorgung des Verstorbenen Zweifel an der Todesursache auf, wird nicht weitergearbeitet, sondern die Polizei verständigt.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#todesursache

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(©si)