Branche/Kommune

Überschüssiges Geld behalten?

Ich habe erst neulich eine Dame am Telefon gehabt, die mir einen abstrus klingenden Fall schilderte.
Da war eine Nachbarin verstorben. Diese hatte zu Lebzeiten eine größere Summe (ca. 12.000 €) bei einem Bestatter als Vorsorgeleistung in einen „Fond“ eingezahlt.
Der Bestatter hat die Beisetzung auch ordnungsgemäß abgewickelt. Jedoch gibt es keine Hinterbliebenen und niemand weiß, was mit dem weitaus zuviel eingezahlten Geld passiert ist.
Es war einmal dafür gedacht, eine Schwester der Verstorbenen in die Lage zu versetzen, die Grabpflege zu übernehmen und einen Grabstein zu kaufen. Nun ist diese Schwester aber drei Monate vorher verstorben und einen Grabstein gibt es bis heute nicht.

Die Dame vermutet, daß der Bestatter den überzähligen Betrag für sich selbst verrechnet hat.
Soviel zum Thema „Fond-Einzahlungen“ beim Bestatter.

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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 15. Juni 2015

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5 Kommentare
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Knud
9 Jahre zuvor

Moin!

Geld für Grabpflege zahlt man auch beim Friedhof ein.
Eine Dame hat uns mal das Geld für die Grabpflege gegeben: „Der Friedhof weiß Bescheid, das Geld kommt aber zu euch! Was aus der Vorsorge über ist, in die Grabpflege, schön mit Blumen und Wechselbepflanzung.“ Nach der Bestattung wollte der Neffe (72 Jahre alt) aber lieber das Geld haben (Tante hat gesagt, ich soll das machen, und alles schön grün) für 25 Jahre. Der hat uns dann verklagt aber wir konnten das Geld für die Bepflanzung retten. Manchmal gibt es auch Bestatter, die verantwortungsvoll mit dem anvertrauten Geld umgehen.

nadar
9 Jahre zuvor

Wenn niemand was weiß, wird wohl auch niemand nachgefragt haben. Ins Blaue hinein zu spekulieren kostet halt weniger Mühe…

Josef
9 Jahre zuvor

Wenn es tatsächlich so ist, ist das eine schlimme Sache, und viele Leute finden ihre Vorurteile gegenüber Bestattungsunternehmen bestätigt! Dem hier erwähnten Bestatter allerdings das absichtliche unterschlagen der Restsumme zu beweisen, dürfte schwierig werden. Manchen Kollegen ist es egal, wenn sie durch ihr falsches Verhalten den Ruf einer ganzen Branche schädigen.
Lg Josef

Frau Katze
9 Jahre zuvor

„Die Dame vermutet, daß der Bestatter den überzähligen Betrag für sich selbst verrechnet hat.“

Soso. Sie vermutet es also. Auf die Idee den Bestatter zu fragen ist wohl keiner gekommen?
Dann stell ich jetzt auch mal ne Vermutung an: vielleicht gibt es doch noch irgendwo eine entfernte Verwandte 4. Grades, die dieses Geld auf irgendeinem Weg erhalten hat?

Wenn man nichts genaues weiß, sollte man mit solchen Vermutungen vorsichtig sein. Meine Meinung.

Fräulein Sarg
9 Jahre zuvor

Wenn keine Erben da sind, geht das doch ans Ordnungsamt. Die müssen sich immerhin um den Nachlass kümmern, da gehört das auch dazu. Demzufolge müsste das Geld der Staat haben.




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