Allgemein

Werbung auf dem Friedhof

Eine Kommentatorin schrieb:

„Wir dürfen ja auf dem Friedhof keine Reklame machen.“ – davon war ich auch immer ausgegangen. aber ich hab es mehrmals erlebt, daß bei der beerdigung auf dem friedhof vor der kapelle unter dem kondolenzbuch bzw. -zettel eine ganze reihe visitenkarten steckten. ich fand das unmöglich und hab die alle eingesteckt. ich war noch nicht drei schritte weg, als einer der angestellten der bestattungsfirma wieder welche druntergeklemmt hat. ich finde das absoltut unangemessen. ist es wirklich (gesetzlich) untersagt? dann hätte ich nächstes mal endlich ein argument statt nur unbehagen. – immerhin hat besagter angestellter entsetzt geguckt, als ich ihm erzählt habe, daß ich die visitenkarten eingesteckt habe, damit ich möglichst vielen leuten zeigen kann, welche firma sie nicht beauftragen sollten …

Ein anderer meinte per E-Mail:

Werbung

Dürfen Bestatter wirklich keine Werbung auf dem Friedhof machen? Bei uns steht direkt am Eingang des Friedhofs eine Reklame vom städtischen Bestattungsinstitut.

Ob und inwieweit man dort Werbung machen darf, hängt von den Bestimmungen der jeweiligen Kommune ab.
Anständige Bestatter halten sich aber an den Kodex und werben nicht auf Friedhöfen, vor Altersheimen und in/an Krankenhäusern.
Allerdings muss man das etwas differenzierter sehen. Auch wir halten es für unangebracht, mit Reklametafeln o.ä. an diesen Orten zu werben. Allerdings möchten wir natürlich auf dezente Weise kenntlich machen, daß wir diejenigen sind, die eben diese Bestattung dort ausrichten.
Hier ist es z.B. verboten. daß unsere Mitarbeiter auf dem Friedhof als Angestellte unseres Hauses kenntlich sind. Kleine Namensschilder oder Schriftzüge bzw. Logos an der Kleidung sind untersagt. Bei manchen Bestattungen stellen wir einen Bestattungswagen in Friedhofsnähe ab, sodaß die Trauergäste sehen können, wer da tätig ist. Auch die Kugelschreiber, die wir zu den Kondolenzbüchern legen, sind entsprechend beschriftet und wir haben überhaupt nichts dagegen, wenn jemand die mitnimmt.
Visitenkarten auszulegen, ging uns allerdings zu weit.

In manchen Gemeinden halten sich die örtlichen Bestatter nicht an den Kodex und werben ungeniert neben dem und gegenüber vom Friedhof. Oft auf dem Gelände einer Friedhofsgärtnerei.

Dass städtische Bestattungsdienste alles Mögliche „dürfen“, was anderen Bestattern verboten ist, ist ein uraltes Problem.
Viele Kommunen unterhalten ja (noch) städtische Bestattungsinstitute. In manchen Städten sind diese inzwischen in so genannte städtische Eigenbetriebe ausgegliedert, was faktisch aber an der Konkurrenzsituation zu den niedergelassenen Bestattern nichts ändert. Aber das soll ein anderes Mal Thema hier sein.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#friedhof #werbung

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