Guten Tag, ich arbeite zufällig bei einer Firma die Software für die Friedhofsverwaltung programmiert und vertreibt. Nun habe ich eine Fragen, und zwar wie viele Urnen gibt es maximal pro Grabstelle? Meine Vermutung liegt irgendwo zwischen 0 bis 9 Urnen. Särge gibt es dabei zwischen 0, einen oder zwei, also je nachdem ob man einen Sarg oder zusätzlich noch einen solchen Flachsarg hat (wir nennen das übrigens Tiefsarg). Mehr als 2 Särge übereinander gibt es aber nicht, oder?
Je nach Grabstätte und örtlicher Friedhofssatzung können manchmal theoretisch nahezu beliebig viele Urnen und Särge in einem Grab vorkommen. Die Friedhofsverwaltungen gehen vermehrt dazu über, sich den Anforderungen der anspruchsvoller gewordenen Kundschaft zu stellen. Einige Friedhöfe bieten jetzt das Zusammenlegen mehrerer nebeneinanderliegender Grabstellen zu großen Familienverbandsgräbern an.
Hier auf den Friedhöfen kann man 1- bis 8-stellige Gräber erwerben, auf Wunsch auch noch mehrstellige.
Nehmen wir an, ein Grab sei vierstellig, zwei Särge sollen tiefbestattet werden, die zwei nächsten dann ‚hoch‘.
Die erste Bestattung in diesem Grab liegt aber nun schon 15 Jahre zurück und somit ist die Ruhezeit dieses Verstorbenen abgelaufen, der nächste Sarg kann also nunmehr auch wieder ‚tief‘ bestattet werden, weil der erste als vergangen gilt.
So kann es kommen, wenn die zeitlichen Abläufe für die betroffene Familie günstig sind, daß in einem vierstelligen Grab auch 6, 8 oder 10 Personen ihre letzte Ruhe finden.
Maßgeblich ist also nicht die Zahl der erworbenen freien Stellen in einem Grab, sondern die Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Beisetzungsplätze inklusive der durch Ablauf der Mindestruhezeit wieder frei gewordenen.
Hinzu kommt, daß viele Friedhöfe neben der Beisetzung von Särgen in einem Erdbestattungsgrab auch die Beibestattung von Urnen erlauben. So könnte ein Grab mit vier Särgen und ebensovielen Urnen belegt sein. Im Laufe der Jahre können so leicht 12-16 Verstorbene in einer Grabstätte zusammenkommen, immer vorausgesetzt, der Ablauf der Mindestruhezeiten läuft für die folgenden Bestattungen passend aus.
Ungünstig kann es sein, wenn in einem vierstelligen Erdgrab die beiden unteren Bestattungsplätze bereits abgelaufen sind und jetzt benötigt würden, aber durch erst unlängst Bestattete auf den oberen Plätzen blockiert werden. Nicht jede Friedhofsverwaltung ist bereit, hier eine „Umschichtung“ vorzunehmen.
Sicherlich gibt es auch Gräber in denen mehr als zwei Särge übereinander vorkommen. Ob das innerhalb der laufenden Ruhezeiten so ist, kann ich nicht sagen, dazu gibt es viel zu viele Friedhöfe, mit jeweils unterschiedlichen Regelungen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: grab, sarge, wieviele
Kempeth: weil man’s vielleicht getan hat?
Sarg 3 und 4 kommen eben rein, wenn Sarg 1 und 2 noch Liegezeit haben, bei Sarg 5 und 6 stehen dann eben 3 und 4 im Wege.
Salat
„Guten Tag, ich arbeite zufällig bei einer Firma…“
Also ich habe mich für meinen Arbeitgeber BEWUSST entschieden ! 😉
Nein nein. Er *arbeitet* zufällig bei einer Firma. 😉
[quote]Ungünstig kann es sein, wenn in einem vierstelligen Erdgrab die beiden unteren Bestattungsplätze bereits abgelaufen sind und jetzt benötigt würden, aber durch erst unlängst Bestattete auf den oberen Plätzen blockiert werden.[/quote]
Wieso bestattet man die dann nicht spaltenweise?
Bei 16 Leuten pro Grab wirds ein Riesenchaos bei der Auferstehung geben 😀
Und „hochkant“ – wieviele passen dann . . . Ach nee, lasst mal, war nicht ernst gemeint.
Ich finde die Idee einer Software für die Verwaltung durchaus interessant – das läßt sich sicher in Algorithmen gießen (ich vermute eine endliche Komplexität). Allerdings finde ich die Recherchemethode „Anfrage im Bestatterweblog“ interessant – ich würde ja eher denken, dass der Auftraggeber (Gemeindeverwaltung etc.) im „Lastenheft“ solche Fragen vorab beantworten müsste.
Wie soll man eine Software schreiben, wenn man die Aufgabe nicht kennt?
Tip an den Fragesteller: Einfach Integer vorsehen 😉
Erst eine ganze Grabstelle in Anspruch nehmen und dann noch 0 Urnen und 0 Särge drin bestatten wollen, ts ts ts 😉
@5: ich denke rein zufällig, dass die Frage eigentlich nur ein Vorwand war, um ins Blog zu kommen.
Wenn ich das für meinen Auftrag brauche, frage ich meinen Auftraggeber, der weiß das. Ich denke, du hast recht mit Deiner Skepsis, da steckt was anders hinter..
Den Auftraggeber zu befragen ist generell schon richtig. Wenn aber das ganze von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird bringt die Aussage einer einzelnen Kommune wenig. Ich denke es geht dem Fragesteller um eine übergeordnete Maximalverordnung. Das in Deutschland vieles unklar definiert ist und davon abgesehen noch unterschiedlich gehandhabt wird ist ja nichts neues.
Grundsätzlich: Im nördlichen BaWü hat meine Familie eine Grabstätte, in der in einem flächenmäßigen Doppelgrab sicher schon der fünfzehnte Sarg versenkt wurde (in den letzten knapp 100 Jahren…)
Starre Regeln sind in Zeiten von BigInt nicht mehr wirklich nötig…
>> Das in Deutschland vieles unklar definiert
>> ist und davon abgesehen noch unterschiedlich
>> gehandhabt wird ist ja nichts neues.
Hört, hört, ruft hier jemand nach mehr Regelungen in Deutschland?
Eigentlich wird es doch erst durch Vielfalt schön.