Frag doch den Undertaker

Wo bekomme ich Auskunft über ein Grab?

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„An wen wende ich mich, wenn ich ein Grab auf einem grossen Friedhof suche und wird diese Auskunft etwas kosten?

Am Besten wendest Du Dich an die zuständige Friedhofsverwaltung. Bei kirchlichen Friedhöfen kann das auch mal das Pfarramt sein, ansonsten ist es oft ein Amt oder Eigenbetrieb der Stadt in dem sich das Grab befindet.
Man muß wenigstens den richtigen und vollständigen Namen der Person(en) in dem gesuchten Grab kennen und evtl. die Lebensdaten wie Geburts- oder Sterbedatum.

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Manchmal berufen sich die Stellen auf den, für alles als Ausrede herhalten müssenden, „Datenschutz“ um die Auskunft zu verweigern. Eine gute Begründung wäre aber, daß man ein naher Angehöriger der beerdigten Person ist oder daß man beispielsweise das Grab sucht, um in Zukunft die Grabpflege organisieren zu wollen.

Die Auskunft kostet nichts. Sollte mal jemand für eine solche Auskunft zur Kasse gebeten worden sein, bitte ich um entsprechende Nachricht.
Eine Kommune in Norddeutschland hat dafür tatsächlich die Gebühr für die „Auskunft aus dem Melderegister“ erhoben, was ein Unding ist, denn Tote sind keine lebenden Einwohner der Stadt, die etwa „gemeldet“ wären.

Als Auskunft wird einem dann die Grablage mitgeteilt. Das sind oft Angaben wie z.B. Feld 3, Abteilung 7, Reihe 12, Grab 48. Es könnte aber auch heißen, wie ich es neulich erst als Auskunft bekommen habe: „An der großen Steinmauer mit dem Holzkreuz, Reihe 2, Grab 1“.

]Zum Thema Datenschutz

Viele Behörden und auch Pfarrbüros berufen sich bei Nachfragen zu Gräbern meist zu Unrecht und oft aus Bequemlichkeit auf den Datenschutz.
Dabei ist nicht einmal die Adresse einer lebenden Person durch den Datenschutz abgedeckt. Wie soll da die „Adresse“ eines Verstorbenen auf einem Friedhof nun plötzlich datenschutzwürdig werden?
Ja, Angehörige schreiben auch noch ausdrücklich den Namen und die Lebensdaten der Verstorbenen auf die Grabsteine. Es geht also nicht darum, etwas Geheimes zu erkunden, sondern nur darum, eine einfache Auskunft aus den Listen der Friedhofsverwaltung zu bekommen.
Manchmal ist aber auch kein Grabstein da, was vielleicht auch nur daran liegt, daß die Angehörigen kein Geld dafür hatten.

Abgesehen von den Fällen, in denen Personen anonym bestattet wurden, gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund, die Lage eines Grabes nicht bekannt zu geben.
Ausnahmen könnten allenfalls für Gräber von Personen bestehen, bei denen erhebliche Bedenken bezüglich der Wahrung der Totenruhe bestehen. (Straftäter usw.)

Zum Thema Datenschutz heißt es in Wikipedia:

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Das postmortale Persönlichkeitsrecht betrifft die Fortwirkung eines Persönlichkeitsschutzes über den Tod einer Person hinaus (post mortem). Als Personenrecht ist es gesetzlich nicht fixiert.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes enden mit dem Tod eines Menschen.
Auch einfachgesetzliche Bestimmungen wie das Namensrecht oder der Datenschutz enden grundsätzlich mit dem Tod einer Person.

Über § 189 StGB ist die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener untersagt.

Grundrechtlich ergibt sich ein postmortaler Persönlichkeitsschutz ausschließlich aus der Menschenwürde nach Art. 1 des Grundgesetzes: Der Wert- und Achtungsanspruch besteht zunächst fort, verblasst jedoch mit der Zeit.

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