„An wen wende ich mich, wenn ich ein Grab auf einem grossen Friedhof suche und wird diese Auskunft etwas kosten?
Am Besten wendest Du Dich an die zuständige Friedhofsverwaltung. Bei kirchlichen Friedhöfen kann das auch mal das Pfarramt sein, ansonsten ist es oft ein Amt oder Eigenbetrieb der Stadt in dem sich das Grab befindet.
Man muß wenigstens den richtigen und vollständigen Namen der Person(en) in dem gesuchten Grab kennen und evtl. die Lebensdaten wie Geburts- oder Sterbedatum.
Manchmal berufen sich die Stellen auf den, für alles als Ausrede herhalten müssenden, „Datenschutz“ um die Auskunft zu verweigern. Eine gute Begründung wäre aber, daß man ein naher Angehöriger der beerdigten Person ist oder daß man beispielsweise das Grab sucht, um in Zukunft die Grabpflege organisieren zu wollen.
Die Auskunft kostet nichts. Sollte mal jemand für eine solche Auskunft zur Kasse gebeten worden sein, bitte ich um entsprechende Nachricht.
Eine Kommune in Norddeutschland hat dafür tatsächlich die Gebühr für die „Auskunft aus dem Melderegister“ erhoben, was ein Unding ist, denn Tote sind keine lebenden Einwohner der Stadt, die etwa „gemeldet“ wären.
Als Auskunft wird einem dann die Grablage mitgeteilt. Das sind oft Angaben wie z.B. Feld 3, Abteilung 7, Reihe 12, Grab 48. Es könnte aber auch heißen, wie ich es neulich erst als Auskunft bekommen habe: „An der großen Steinmauer mit dem Holzkreuz, Reihe 2, Grab 1“.
Zum Thema Datenschutz
Viele Behörden und auch Pfarrbüros berufen sich bei Nachfragen zu Gräbern meist zu Unrecht und oft aus Bequemlichkeit auf den Datenschutz.
Dabei ist nicht einmal die Adresse einer lebenden Person durch den Datenschutz abgedeckt. Wie soll da die „Adresse“ eines Verstorbenen auf einem Friedhof nun plötzlich datenschutzwürdig werden?
Ja, Angehörige schreiben auch noch ausdrücklich den Namen und die Lebensdaten der Verstorbenen auf die Grabsteine. Es geht also nicht darum, etwas Geheimes zu erkunden, sondern nur darum, eine einfache Auskunft aus den Listen der Friedhofsverwaltung zu bekommen.
Manchmal ist aber auch kein Grabstein da, was vielleicht auch nur daran liegt, daß die Angehörigen kein Geld dafür hatten.
Abgesehen von den Fällen, in denen Personen anonym bestattet wurden, gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund, die Lage eines Grabes nicht bekannt zu geben.
Ausnahmen könnten allenfalls für Gräber von Personen bestehen, bei denen erhebliche Bedenken bezüglich der Wahrung der Totenruhe bestehen. (Straftäter usw.)
Zum Thema Datenschutz heißt es in Wikipedia:
Postmortales Persönlichkeitsrecht
Das postmortale Persönlichkeitsrecht betrifft die Fortwirkung eines Persönlichkeitsschutzes über den Tod einer Person hinaus (post mortem). Als Personenrecht ist es gesetzlich nicht fixiert.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes enden mit dem Tod eines Menschen.
Auch einfachgesetzliche Bestimmungen wie das Namensrecht oder der Datenschutz enden grundsätzlich mit dem Tod einer Person.Über § 189 StGB ist die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener untersagt.
Grundrechtlich ergibt sich ein postmortaler Persönlichkeitsschutz ausschließlich aus der Menschenwürde nach Art. 1 des Grundgesetzes: Der Wert- und Achtungsanspruch besteht zunächst fort, verblasst jedoch mit der Zeit.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Ich bewundere immer wieder TOMs Geduld.
Manche Städte werden ganz modern und nutzen das Internet 😉
In Wien kann man Gräber online suchen: http://www.friedhoefewien.at/eportal/ep/programView.do/pageTypeId/13576/programId/21894/channelId/-22839 (allerdings hat die Suche Tücken, am besten mit * hinter Nachnamen und Vornamen suchen, wenn man nicht sicher ist, ob zB. Doppelnachnamen oder mehrere Vornamen existierten).
Falls man die Gräber von mehr oder weniger berühmten Personen sucht:
ww.findagrave.com
Schwerpunkt jedoch im angelsächsischen Sprachraum.
Ich hatte dieses Jahr das Bedürfnis die Grabstätten meiner vor Jahrzehnten verstorbenen Großeltern mal wieder zu besuchen. Die Friedhöfe waren mir soweit bekannt, aber doch nur recht ungenau die position der Grabstellen dort.
Beide mal habe ich eine kurze Mail an die jeweils zuständigen Friedhofsverwaltungen (einmal kommunal, einmal konfessionell) geschickt und beide Male innerhalb von 24 Stunden auch eine Antwort mit den genauen Angaben erhalten.
Das sich eine Verwaltung da sperren oder gar Gebühren für nehmen könnte, auf diesen Gedanken bin ich gar nicht gekommen.
Da habe ich ein Problem. Ich wohne in Sachsen und mein Papa ist vor 10 Jahren in Sachsen Anhalt begraben. Ich war vorige Woche auf dem Friedhof. Schock. Grab weg. Die Friedhof Verwaltung gibt mir keine Auskunft. Leute ich bin die Tochter. Was kann ich machen? Bitte helft mir.
Danke das du mir meine Frage beantwortet hast. Die zuständige Friedhofsverwaltung hat mir kostenfrei weiter geholfen, und sich sogar für eine „Führung“ zur jeweiligen Grabstelle angeboten.
Der Sohn meiner Schwester verstarb nach einem Badeausflug. Er war hoch verschuldet und deshalb hatte meine Schwester das Erbe ausgeschlagen. So auch andere Verwandte.
Meiner Schwester wurde kein Beerdigungstermin bekannt gegeben und auch wurde ihr nicht die Grabstelle mitgeteilt.
Sie konnte also niemals den Sohn auf dem Friedhof besuchen.
Ist das alles Rechtens, nur weil sie das Erbe ausgeschlossen hat? Diese geschah in Schwerin/Mecklb.Vorp.
6 Monate später verstarb meine Schwester auch.
Wo leben wir ?
Aus aktuellem Anlaß habe ich den Artikel aus dem Jahre 2012 überarbeitet und mit aktuellem Datum versehen.
Als eine Bekannte verstarb, hatte der „nette“ Ehegatte die Bestattung veranlasst ohne irgend jemanden zu informieren.Als sich dann die Mutter der Verstorbenen an uns wandte um zu erfahren wo denn das Grab sei haben wir uns auch bei der Friedhofsverwaltung erkundigt und bekamen
die Information auf welchem Friedhof sie anonym bestattet wurde und wo das Urnenfeld sei .Also auch bei Anonymen Bestattungen kann man das Glück haben und informationen erhalten
@Georg: Es geht nicht darum, ob man bei anonymen Bestattungen grundsätzlich Auskunft bekommt. Es wird einem nur nicht die genaue Stelle der Beisetzung genannt. Das höchste der Gefühle ist, daß einem die Stelle des anonymen Feldes genannt wird.
@Peter Wilhelm:
Laut meiner Frau(habe sie gerade gefragt) hätten wir das auch noch erfahren können aber dafür hätten wir dann direkt auf dem zuständigen Friedhof nachfragen müssen und die hätten dann in ihrem schlauen Buch nachgeguckt,uns Bzw. der Mutter reichte aber schon der Friedhof.
Das ist doch sehr schön für die Angehörigen, wenn der Friedhof so hilfsbereite Mitarbeiter hat.
Es ist manchmal von Friedhof zu Friedhof etwas unterschiedlich, was dort unter anonym verstanden wird.
Normalerweise, und das ist die Regel, versteht man unter einer anonymen Bestattung, daß man weder Ort noch Zeit der Beisetzung erfährt.
Nun ist es so, daß manche Friedhöfe nur nicht wollen, daß Angehörige der Beisetzung beiwohnen, gleichwohl aber den exakten Platz, an dem die Urne liegt, bekanntgeben.
Andere wiederum befürchten an den anonymen Urnenfeldern einen Blumen- und Kerzentourismus und geben grundsätzlich gar keine Auskünfte über exakte Plätze.
Alle Spielarten sind möglich, normal ist aber das, was ich schrieb.
Ich möchte gerne ein Grab finden von nein mein Urgroßvatter. Meine Oma wollte gerne zu Grab
Tochter als Inhaber der Totenfürsorge organisierte die Beerdigung, bezahlte Rechnung an Bestatter, verlangt Erstattung von Erbin, Lebensgefährte über 20 Jahre mit dem Erblasser, weigert sich jedoch Bestattungsort mitzuteilen. Zum Schlüssigen Vortrag von Erstattung von Beerdigungskosten gehört sicherlich auch die Mittteilung über Grabstätte. Wer kennt genaue Anspruchsgrundlage? § 242 BGB ?
Danke für die Mithilfe.
Wenn ich keine Auskünfte über die Städte bekomme, ein Bestatter aber weiß, wo die Person beerdigt wurde, darf der Bestatter die Auskunft verweigern, weil der Auftraggeber der Beerdigung das so will?
Guten Tag,
hier in Berlin bittet mich eine evangelische Friedhofsverwaltung für die Suche (Vorkasse; O-Ton: „egal wie diese ausgeht“) einer Grablage in deren Totenbüchern zur Kasse.
Zu Kosten von vielleicht €5 – €10 würde ich schweigen und zahlen. Aber bei aufgerufenen €38 (!!!!) .. bleibt mir erstmal „die Spucke weg“.
Die Gedanken schwanken nun natürlich zwischen „BEZAHLEN“ und „NEIN, NIEMALS“.
liebe Grüße
Gordon
Ich suche auch schon seit mindestens 4 Wochen nach dem Grab meiner Jugendliebe, sie ist zwar in Spandau verstorben doch dort liegt sie auf keinem Friedhof. Entweder bekomme ich auf Anfragen keine Antwort oder es sind solche Suchfirmen die Geld haben wollen. Wie soll ich nun das Grab finden wenn man zwar die Daten hat aber den Friedhof nicht kennt????
Ich suche schon lange nach dem Grab meiner Jugendliebe Gabriele, Hedwig, Henriette, Titel geb. 28.02.1954 in Berlin und Verstorben März 2006 letze Adresse Päwesina Weg 14 A Spandau.Die Bestattung lief über das „Bestattungshaus Am Weißensee“ aber von da bekomme ich keine Antwort genau wie von einigen Ämtern und Kirschliche Verwaltungen. und das Geht schon Monate so. Ist es nicht möglich das Grab eines geliebten Menschen in Deutschland zu finden, das ist katastrophal.
Lesen Sie mehr auf: https://bestatterweblog.de/wo-bekomme-ich-auskunft-ueber-ein-grab/#comment-587719
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Kirschliche Verwaltungen
I do accept as true with all of the ideas you have offered for your post. They are very convincing and can certainly work. Still, the posts are too brief for novices. Could you please prolong them a little from next time? Thank you for the post.
ich fidne den grab von meiner Freundin nicht die seit 6 Januar im Krankenhaus verstorben ist nicht ich möchte soo gerne hin ich weis nur südfriedhof aber sonst weis ich nix sie ist 24.10.1961 geboren