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Interessanter Fall

orgel

Ich bin auch manchmal überfragt.

Da ist ein Mann tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Als Todeszeitpunkt gibt der Notarzt eine ganze Woche an. Dieser Zeitraum ergibt sich aus dem Zeitpunkt, an dem der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde und dem Zeitpunkt, den der Arzt aufgrund des Zustands der Leiche für wahrscheinlich hält.
Beispiel: Der Mann wurde am 1. Oktober noch gesehen und am 20. Oktober stellt der Arzt fest, daß er mindestens schon eine Woche tot sein muß. Also ist der Mann zwischen dem 1. Oktober und dem 12. Oktober etwa verstorben.

Genaueres soll nun eine Obduktion ergeben.

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Nur, wer ist in diesem Fall der Bestattungspflichtige?

Das Gesetz besagt, daß das die Ehefrau ist und dann die Kinder, die Geschwister, die Eltern usw.
Kinder hat der Mann keine, die Eltern sind lange tot. Bleiben die Ehefrau und die Geschwister.

Allerdings, und das macht die Sache kompliziert, hat sich das Ehepaar schon vor mehr als einem Monat scheiden lassen.
Damit wäre die Ehefrau gar keine solche mehr und die Geschwister wären die Bestattungspflichtigen.

Allerdings wird eine Scheidung nicht mit dem Scheidungstermin, sondern mit dem Rechtskraftstempel des Gerichts gültig. Und die Rechtskraft ist genau mitten in dem Zeitraum 1. Oktober bis 12. Oktober eingetreten.

Für die Frau ergibt sich damit eine Reihe von Fragen:

Ist sie die Bestattungsberechtigte/-pflichtige?
Wird sie Erbin?
Ist sie jetzt Witwe oder geschiedene Frau?
Welches Datum ist hierfür maßgebend?

In die amtlichen Register, wo man nur ein Feld für das Sterbedatum hat, wird der letzte Termin, also der 12. Oktober eingetragen werden, denn da war der Mann sicher tot.
Aber wie steht das im Falle dieser Scheidung?

Ich habe null Ahnung!
Vielleicht liest ja ein Anwalt mit oder jemand der im Standesamtsrecht besser Bescheid weiß. Bin für Hinweise dankbar.

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(©si)