Ein Bestatterweblogleser ist mit der Rechnung eines Bestatters nicht einverstanden. Das lange Anschreiben nebst Anlagen muss man aber gar nicht kennen, um meine nachfolgende Antwort zu verstehen.
Zunächst einmal mein Beileid zu Ihrem Verlust. Ich bedauere es auch, dass Sie mit der Bestattungsrechnung Ärger haben.
Bestattungsvorsorgen sind quasi eine Wette auf die Zukunft. Es wird zu einem früheren Zeitpunkt über ein Vorkommnis in der Zukunft entschieden und dafür werden die möglicherweise zu erwartenden Kosten festgelegt.
Da sich Preise im Laufe der Zeit immer ein wenig nach oben bewegen, sollte ein kluger Bestatter das auch seinem Vorsorgekunden vermitteln und die abzuschließende Vorsorgezahlung um einen gewissen Prozentsatz höher ansetzen. So sind eventuelle Preissteigerungen abgepudert.
Stirbt der Vorsorgepartner nun alsbald nach dem Vertragsabschluß, führt das regelmäßig dazu, dass mehr eingezahlt wurde, als für die Beerdigung benötigt wird. In diesem Fall bekommen die Angehörigen eine Summe zurück.
Liegen aber zwischen Vertragsabschluss und Sterbedatum mehrere Jahre, dann muss man nach allgemeiner Auffassung mit einer Preissteigerung von 10 % im günstigsten Fall und 20% im ungünstigsten Fall durchaus rechnen.
Es ist sicher eine kluge Idee, wenn der Bestatter bei bekannt gewordenen Preissteigerungen für Friedhofsgebühren und Gräber etc. seine Vorsorgekunden informiert. Diese haben dann die Möglichkeit, für die Mehrkosten einen Ausgleich zu zahlen, oder eine Minderung der Bestatterleistungen hinzunehmen.
Das ist ja auch sinnvoll, denn sehr viele Bestattungsvorsorgen werden ja gerade deshalb abgeschlossen, weil keine Angehörigen vorhanden sind. Es gibt dann also auch schlichtweg niemanden, der noch für irgendwelche Mehrkosten aufkommen könnte.
In der übersandten Aufstellung sehe ich nichts Befremdliches. Die Positionen erscheinen mir soweit schlüssig.
Wenn der Bestatter Dienstleistungen nicht erbracht hat oder Waren nicht geliefert hat, müssen Sie dafür auch nicht bezahlen, das ist klar.
Es ist hingegen nicht möglich, beispielsweise für die Position „Standesamt“ selbst Kosten zu mutmaßen und nur diese bezahlen zu wollen. Das was der Bestatter hierfür vertraglich vereinbart hat, steht ihm auch zu.
Viele Positionen beim Bestatter sind heutzutage pauschalisiert. D.h. bei völlig unterschiedlichem Aufwand wird immer das Gleiche berechnet. Das ist im Rahmen einer Mischkalkulation üblich. So kommt der eine Bestatterkunde in die Situation, diese Pauschale für nur wenige Handgriffe bezahlen zu müssen, während ein anderer Kunde für viel Aufwand ebenfalls nur die Pauschale bezahlt.
Im übrigen ist es durchaus üblich und gerechtfertigt, wenn Bestatter eine Position wie beispielsweise „Organisation, Verwaltung, Dienstleistungen“ o.ä. berechnen. Das ist seine Entlohnung für die Organisation, Telefonate und so weiter. Es handelt sich also m.E. hierbei nicht um Phantasiepositionen.
Im vorliegenden Fall kommen zwei Dinge erschwerend hinzu. Zum einen handelte es sich um einen Sterbefall, der polizeiliche Ermittlungen nach sich zog. Solche Sterbefälle erfordern immer einen Mehraufwand. Eine Bestattungsvorsorge wird aber unter dem Gesichtspunkt des „ortsüblichen Versterbens im häuslichen Umfeld“ abgeschlossen. Polizeiliche Ermittlungen ziehen meist zusätzliche Kosten für Fahrten, Kühlungen und Besorgungen nach sich.
Diese Imponderabilien sind durch den Vorsorgevertrag nicht abgedeckt und kommen deshalb nachträglich zur Rechnungssumme hinzu, und können auch vorher nicht in der Aufstellung zum Vorsorgevertrag enthalten sein.
Desweiteren liegen hier zwischen Abschluss des Vorsorgevertrages und dem Sterbefall nahezu 10 Jahre. Nach einem so langen Zeitraum sind gewisse Preiserhöhungen erwartbar und in den meisten Fällen auch hinzunehmen.
Kommen wir zur Höhe der erfolgten Preisanpassungen. In meinen Augen und nach meinem Sachverstand sind die Preiserhöhungen im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu sehen. Ich beurteile sie als nicht zu hoch. Die Vorsorge war im Jahre 2010 mit 4.900 Euro abgeschlossen worden. Heute, 9 Jahre später, betragen die in Rechnung gestellten Kosten 5.592,- Euro. Aus dem Vorsorgevermögen kamen 5.068,- Euro Erlös. Mithin sind noch 523,82 Euro nachzuzahlen.
Das entspricht, wenn wir die Erhöhungen kommunaler Gebühren außen vor lassen, einer Erhöhung um knapp 10%. Das ist in meinen Augen nicht überzogen oder unverschämt.
Immerhin aber hätte der Bestatter in dem mit Ihnen geführten Gespräch auf diese zu erwartenden Mehrkosten hinweisen sollen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Übernahme abzulehnen.
Ich verstehe aber durchaus, dass Sie aufgebracht sind. Die oben geschilderten Zusammenhänge sind nicht jedem auf Anhieb bekannt.
In einem Punkt haben Sie Recht: Der Betrag der Vorsorge war angemessen und nicht kleinlich.
Für diesen Preis kann durchaus eine Bestattung abgewickelt werden.
Das können Angehörige auch durchaus beim Bestatter zum Vortrag bringen. Sie können beispielsweise sagen, dass sie nicht bereit sind, noch etwas dazu zu bezahlen. Dann muss der Bestatter mit dem eingezahlten Betrag auskommen. Das tut er, indem er z.B. einen günstigeren Sarg oder eine einfachere Ausstattung nimmt.
Das alles darf sich aber nur innerhalb eines gewissen Rahmens bewegen, etwas Ermessensspielraum ist dem Bestatter hier zuzubilligen. Was aber nicht geht, ist die komplette Umgestaltung der Bestattung aus Kosten-oder sonstigen Gründen.
Als Beispiel: Angehörige können nicht statt der vom Verstorbenen bestellen Erdbestattung mit Grab und Grabstein eine sehr günstige Einäscherung mit anonymem Rasengrab wählen. Eine Bestattungsvorsorge ist eine letztwillige Verfügung, die wie ein Testament durchzusetzen und zu befolgen ist.
Ich kann Ihnen nur den Rat geben, das Gespräch mit dem Bestatter zu suchen und sich die einzelnen Rechnungspostionen ausführlich erläutern zu lassen. Eventuell bietet sich in einem freundlich geführten Gespräch der eine oder andere Ansatzpunkt, um über die Notwendigkeit oder tatsächliche Durchführung bestimmte Dinge einmal zu sprechen.
Erfahrungsgemäß bringt es mehr, zu sagen, dass man etwas nicht verstanden hat, als gleich als unzufriedener Kunde aufzutreten.
Ganz persönlich sage ich Ihnen, dass ich als Bestatter hier überhaupt kein Theater machen würde. Den Abzug wegen des Standesamtes würde ich nicht akzeptieren (Pauschalpreis). Die anderen Punkte würde ich, soweit das in meinem Ermessen und innerhalb meiner Wertschöpfungskette liegt, aus Kulanz streichen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Einschätzung helfen. Bitte bedenken Sie, dass ich kein Anwalt bin und keine Rechts-, Medizin- oder Steuerberatung durchführen kann.
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