Frag doch den Undertaker

70 Prozent Aufschlag auf das Angebot – Ist das gerechtfertigt?

orgel

Hallo Undertaker,

mein Vater ist verstorben und ein Bestattungsinstitut hat sich um die Abholung und Bestattung gekümmert.
24 Stunden nach der Auftragserteilung per Telefon war ich im Institut und habe alles beauftragt. Darüber habe ich einen Bestellschein, auf dem jede Leistung mit einem Betrag einzeln aufgelistet war, mit einer Auftragsnummer erhalten und unterschrieben.

3 Wochen später erhalte ich eine Rechnung mit genau diesen Leistungen allerdings mit einem 70%igen Aufschlag, mit der Begründung, dass mein Vater schließlich außerhalb der Öffnungszeiten verstorben sei.

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Da alle diese Dienstleistung aber schon erbracht waren als der Bestellschein von dem Bearbeiter erstellt und von mir unterschrieben wurde, hätte er doch zu dem Zeitpunkt schon wissen müssen, dass am 01.Januar ein aufschlagpflichtiger Feiertag war und die Mehrkosten mit auflisten bzw. zumindest erwähnen müssen, oder sind solche unangekündigten Aufschläge in der Bestattungsbranche üblich?

Viele Grüße und Danke
C.

Selbstverständlich kennen Bestatter Feiertags-, Sonder, Erschwernis- und sonstige Zuschläge. Da bei der Beauftragung durch die Angehörigen oft gar nicht absehbar ist, was da noch an Besonderheiten auf den Bestatter zukommt, kann es durchaus sein, daß die Endrechnung deswegen vom ersten Angebot abweicht.

Nehmen wir mal ein Beispiel:

Die Angehörigen beauftragen den Bestatter in seinem Büro, einen Toten abzuholen und fragen nach dem Preis. Der Bestatter sagt beispielsweise 300 Euro und entdeckt dann vor Ort, daß der Verstorbene 480 Kilo wiegt.
Hier wird ein enormer Mehraufwand fällig und das werden die Angehörigen später als Erschwerniszuschlag zahlen müssen.

Aber: Wenn die Umstände allerdings schon bei der Auftragsvergabe bekannt sind und der Bestatter in Kenntnis aller Besonderheiten einen Preis vereinbart, dann hat er sich auch an diesen Preis zu halten, selbst wenn er eigentlich nur den Normalpreis gemeint und hinterher den Preis inkl. Zuschlag berechnet hat.

Insgesamt sind 70% schon ein sehr, sehr heftiger Aufschlag, das muss man ganz klar sagen.
Insbesondere die Tatsache, daß der Mitarbeiter alle Umstände, auch den Feiertag, kannte, würde mich davon abhalten, mich hinterher auf irgendeinen Zuschlag einzulassen.
Ich würde die Rechnung abzüglich des Zuschlags „unter Vorbehalt“ zahlen.

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