Fundstücke

80 Euro – Schikane oder Notwendigkeit?

„Der Ehemann (einer) 63-Jährigen verstarb im Klinikum Großhadern (München/Bayern).
Zur Einäscherung sollte er nach Leipzig gebracht werden. Doch die Stadt München verbietet – wie viele andere Kommunen in Bayern – den direkten Weg von Krankenhaus zur Bestattung, sofern die letzte Ruhestätte außerhalb der Grenzen der Stadt oder Gemeinde liegt, in der der Tote starb.
Der Leichnam muss stattdessen bei einem örtlichen Friedhof vorgefahren und kurz aufgebahrt werden. Erst dann darf der Verblichene weitertransportiert werden. Dieser Zwischenstopp kostet 80 Euro. Das wurde der Eichenauerin per Gebührenbescheid mitgeteilt. 80 Euro dafür, dass ihr verstorbener Mann einmal pietätvoll über einen Münchner Friedhof gekarrt wurde? Die Witwe versteht die Welt nicht mehr: „Das ist reinste Abzocke.““

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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 13. November 2012

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Chris
12 Jahre zuvor

in Bayern gehen die Uhren halt anders 😉 Gerade München hat da derzeit enorme Probleme. War es in den 70ern und 80ern noch schwierig, ein Erdgrab auf einem der „alten“ Friedhöfe zu kriegen und sogar ein weiterer Großfriedhof geplant, aber nie realisiert wurde, stehen derzeit über 30.000 Erdgräber leer. Tendenz stark steigend! Die fehlenden Gebühren holen sie sich halt jetzt wo anders…

ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

Analog zum Baurecht könnte man,wenn diese Kontrolle denn wirklich so wichtig ist, den Bestatter verpflichten, eine Erklärung abzugeben, dass alles den Vorschriften entspricht. Im Baurecht ist bei kleinen Bauvorhaben bis hin zum Einfamilienhaus der Architekt dafür verantwortlich, dass alles vorschriftsmäßig geplant und gebaut wird, und gibt gegenüber dem Bauamt eine entsprechende Erklärung ab – da wird dann gar nicht weiter geprüft.

Wolfram
Reply to  ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

Das hilft hier auch nicht weiter, denn die 80 Euro berechnet ja nicht der Bestatter, sondern die Stadt München. (Bestatter schreiben Rechnungen, keine Gebührenbescheide.) Und da ist es dann ganz egal, ob physisch der Verordnung Genüge getan wurde, oder ob nur so getan wurde, als ob Genüge getan worden wäre.

Coffin Corner
12 Jahre zuvor

Ich denke, konzessionierte Bestatter sind doch über gewerbeaufsichtliche Maßnahmen ordnungsgemäss überwacht.
In gleicher Konsequenz müsste man ja sonst Busfahrer vor jedem Fahrtantritt zur Alkoholkontrolle und den Bus zum Tüv bitten.
Das Argument, in jedem Fall zu prüfen, ob der richtige Tote im Sarg liegt, zieht auch nicht.
Denn der dürfte in den meisten Fällen seinem Bild im Ausweis, sofern vorhanden, auch nicht ähnlich sehen.

Im übrigen kommen ja zu den € 80,– noch die Mehr-Km und der Zeitaufwand für den Bestatter hinzu, der ja auch zu zahlen ist.

Thomas
12 Jahre zuvor

Ich finde diese Regelung sehr vernünftig. Hier in Schilda muss ich auch vor jeder Autofahrt mit Ziel außerhalb des Stadtgebietes beim Straßenverkehrsamt und beim TÜV vorfahren. Die prüfen dann, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und ob mein Führerschein noch gilt. Sehr fürsorglich.

Georg
12 Jahre zuvor

So ist das halt im Feindlichen Ausland,Scheiterhaufen gehören dort auch noch zum Stadtbild *Kopfschüttel*

Winnie
12 Jahre zuvor

Zitat:
…in der der Tote starb.

Wie niedlich 😉

simop
Reply to  Winnie
12 Jahre zuvor

Hm…
„…in der der Lebende zum Toten wurde“? oder „… in der der jetzt Verblichene verblich“?

Yeti
12 Jahre zuvor

Mit anderen Worten: die Kosten wären nicht angefallen, wenn der Verstorbene in München kremiert worden wäre und danach nur die Urne weiterbefördert werden würde???

Naja, dann hätte die Witwe das auch einfacher haben können. Ich denke mal Einäscherung ist Einäscherung, egal ob sie in München oder Leipzig gemacht wird und eine Trauerfeier „nur“ mit Urne ist soo schlimm nicht.

Chris
Reply to  Yeti
12 Jahre zuvor

…Ihr wisst schon, dass München in so ziemlich allem die teuerste Stadt Deutschlands ist. Eigentumswohnung für 19 Mio. EUR ? Kein Problem !

Glückauf
12 Jahre zuvor

Wie sanktioniert der Freistaat den die Posthume Freistaatflucht ohne zwischenstop in heimischen Leichenhallen.
Wird’s teurer als 80€?

simop
Reply to  Glückauf
12 Jahre zuvor

Interessant wäre auch: Muss man – will man als auswärtig Verstorbener in teuerer bayrischer Erde bestattet werden – ein Eintrittsgeld zahlen? Und wie nennt sich das dann? Gruftigebühr?

Chris
Reply to  Glückauf
12 Jahre zuvor

genau – meinst Du dass das Bestattungsinstitut Jugowitsch aus Bosnien dran hält ? Einladen und ab auf die Autobahn…

Öschi
12 Jahre zuvor

In Vilshofen – auch in Bayern – gibt es dazu eine sog. „Ausnahmegenehmigung vom Leichenhallenzwang“ und kostet über 40 € – pro Verstorbenem, der vom Bestatter direkt an seinen „Heimatfriedhof“ bzw. Krematorium gebracht wird und der Betrag ist gleich beim Standesamt mit den Gebühren für die Sterbeurkunden zu bezahlen – reine Abzocke sonst gar nichts !!

Josef
9 Jahre zuvor

Wir mussten mal einen Verstorbenen aus München holen, er lag dort in der Leichenhalle eines Krankenhauses, wir durften ihn nicht direkt dort abholen, sondern wir wurden zum Ostfriedhof geschickt, dort durften wir erstmal warten. Dann kam die städtische Bestattung München und übergab uns den Verstorbenen, in Bayern wird es halt ein wenig anders gemacht!




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