Ein örtlicher Bestatter würde mich gerne einstelle. Eine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft. Er teilte mir mit das ich vorab zu einem Arzt gehen werde. Das sieht wohl der BDB so vor. Dieser Arzt unterzieht mich einer Untersuchung und stellt mir einige Fragen ob ich den auch geeignet sei. Können Sie mir dazu vielleicht ein wenig mehr sagen und mir ein wenig die Aufregung nehmen?
Leider schreiben Sie mir nicht, wie alt Sie sind.
Aber es ist durchaus üblich, daß Auszubildende aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes und Beschäftigte aufgrund von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen eine ärztliche Untersuchung nachweisen müssen. Bei Auszubildenden ist auch eine Nachuntersuchung fällig.
Sinn und Zweck dieser Untersuchungen ist es, festzustellen, ob der jeweilige Bewerber für die besonderen Anforderungen des Berufs geeignet ist. Die Nachuntersuchung soll ermitteln, ob durch die Arbeit/Ausbildung bestimmte Beanspruchungen zu Veränderungen führen können.
Insbesondere auch für etwaige spätere Forderungen an die Berufsgenossenschaft ist es bedeutsam, daß der Gesundheitszustand dokumentiert wird.
Angst muß man indes vor einer Untersuchung nicht haben. Sie unterscheidet sich nicht wesentlich von einer Untersuchung, die ein guter Arzt machen würde, wenn ein neuer Patient sich ihm vorstellt.
Normalerweise kann die Untersuchung bei Ihrem Hausarzt erfolgen und soweit ich das aus vielen Fällen kenne, fragt dieser einfach nur ab und füllt den Bogen aus.
Das kann er deshalb tun, weil ihm der bisherige Gesundheitszustand als behandelnder Arzt bekannt ist.
Geht man erstmals zu einem Arzt, wird dieser gründlicher untersuchen, aber keine dieser Untersuchungen ist unangenehm oder bringt einen in eine peinliche Situation.
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Was mir fehlt, auch bei dem angegebenen Link, ist der Hinweis, dass der Arzt selbstverständlich der Schweigepflicht auch gegenüber dem Ausbildungsbetrieb unterliegt. Er darf keine Einzelheiten über den Gesundheitszustand oder konkrete Diagnosen mitteilen. Lediglich auf gesundheitliche Einschränkungen, die den Einsatz am konkreten Arbeitsplatz einschränken oder verhindern würden, darf hingewiesen weden, aber auch nur dass solche vorliegen aber keine expliziten Befunde.
Manche Auszubildende oder auch andere Arbeitnehmer z.B. Einstellunguntersuchungen durch Betriebsärzte großer Betriebe haben Bedenken, dass der AG Dinge erfahren würde, die ihnen unangenehm sind. Das ist nicht der Fall.
Zu allerst einmal ein riesen Kompliment für eine zügige und dennoch sehr schnelle Antwort.
Mir ist damit sehr geholfen. Ich kannte einen solchen Ablauf vor einer Ausbildung bisher nicht.
Gerne schreibe ich nach der Untersuchung nocheinmal bezüglich der dortigen Erfahrung.
Was mein Alter betrifft bin ich volljährig, wenn auch schon etwas älter.
Nochmals großen Dank und viele liebe Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
ich musste auch eine solche Untersuchung vorweisen, obwohl ich schon volljährig war.
Also bin ich zu meinem Hausarzt gegangen und habe ihn gebeten eine Untersuchung entsprechend der Untersuchung zur Ausbildung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorzunehmen. Bei Minderjährigen ist diese Untersuchung kostenfrei, ich musste ca. 80,- € dafür zahlen.
Ähnlich wie Tom/Peter schreibt wurde ein Fragebogen ausgefüllt, außerdem hat sich der Arzt noch meine Körperhaltung/Wirbelsäule angeguckt.
Tja, und für das Stück Papier mit Stempel und Unterschrift, auf dem draufsteht, dass ich geeignet bin, zahlt man dann über 80,- €. Leider habe ich das Geld nicht von meinem Ausbildungsbetrieb erstattet bekommen.
Vielen lieben Dank euch allen!