Frag doch den Undertaker

Ärztliche Untersuchung

Ein örtlicher Bestatter würde mich gerne einstelle. Eine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft. Er teilte mir mit das ich vorab zu einem Arzt gehen werde. Das sieht wohl der BDB so vor. Dieser Arzt unterzieht mich einer Untersuchung und stellt mir einige Fragen ob ich den auch geeignet sei. Können Sie mir dazu vielleicht ein wenig mehr sagen und mir ein wenig die Aufregung nehmen?

Leider schreiben Sie mir nicht, wie alt Sie sind.
Aber es ist durchaus üblich, daß Auszubildende aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes und Beschäftigte aufgrund von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen eine ärztliche Untersuchung nachweisen müssen. Bei Auszubildenden ist auch eine Nachuntersuchung fällig.

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Sinn und Zweck dieser Untersuchungen ist es, festzustellen, ob der jeweilige Bewerber für die besonderen Anforderungen des Berufs geeignet ist. Die Nachuntersuchung soll ermitteln, ob durch die Arbeit/Ausbildung bestimmte Beanspruchungen zu Veränderungen führen können.
Insbesondere auch für etwaige spätere Forderungen an die Berufsgenossenschaft ist es bedeutsam, daß der Gesundheitszustand dokumentiert wird.

Angst muß man indes vor einer Untersuchung nicht haben. Sie unterscheidet sich nicht wesentlich von einer Untersuchung, die ein guter Arzt machen würde, wenn ein neuer Patient sich ihm vorstellt.
Normalerweise kann die Untersuchung bei Ihrem Hausarzt erfolgen und soweit ich das aus vielen Fällen kenne, fragt dieser einfach nur ab und füllt den Bogen aus.
Das kann er deshalb tun, weil ihm der bisherige Gesundheitszustand als behandelnder Arzt bekannt ist.

Geht man erstmals zu einem Arzt, wird dieser gründlicher untersuchen, aber keine dieser Untersuchungen ist unangenehm oder bringt einen in eine peinliche Situation.

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(©si)