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Als Stümper einem Schwindel aufgesessen

Hallo Undertaker, an Ihren stümperhaften Behauptungen kann ja gar kein Wort wahr sein! Wir sind mit Aarau sehr zufrieden gewesen und wie ich in der Zeitung lese sagt Herr Schneider, der vorzügliche Arbeit an der Billigfront leistet, dass ein Fehlen von Dokumenten garnicht möglich sei und er so einen Dokumentenmangel hätte und gar nicht einäschern lassen könnte. Da sind Sie wohl einem Schwindel aufgesessen.

Es ist mir eine Freude, daß Sie mit diesem Unternehmen zufrieden waren, so etwas hört man selten und gerne.
Tatsächlich ist es so, daß der Zeitpunkt und Ort, an dem die zweite Leichenschau stattfindet, überall unterschiedlich ist.

In einer Region ist es so, daß der Bestatter den Verstorbenen am Sterbeort abholt, sämtliche Feierlichkeiten durchführt und der Verstorbene erst nach der Ablieferung im Krematorium vom Amtsarzt untersucht wird.
In anderen Gegenden darf der Bestatter so lange, außer der Abholung, nichts mit dem Verstorbenen machen, bevor nicht ein Rechtsmediziner die zweite Leichenschau durchgeführt hat.

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Nur eines ist überall gleich: Die zweite Leichenschau wird VOR der Einäscherung durchgeführt…

Ist diese nicht erfolgt, fehlt eine Unterlage und das Krematorium wird keine Einäscherung vornehmen.
Soweit ist das auch alles richtig und das was Sie mir schreiben stimmt auch.

Jedoch gilt das alles natürlich nur für Länder, in denen eine solche zweite Leichenschau vorgeschrieben und bekannt ist.
Wenn das Krematorium nun in einem anderen Land liegt, in dem man von den deutschen Bestimmungen bezüglich einer zweiten Leichenschau nichts weiß, so wird am Krematorium auch niemand danach fragen.
Also muß man lediglich einen Leichnam ohne die erforderlichen Papiere (Leichenpass zur Überführung, Bescheinigung über zweite Leichenschau) ins Ausland bringen und dort einäschern lassen.

Ging es nicht in den Zeitungsberichten um Überführungen nach Tschechien?

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(©si)