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Als Stümper einem Schwindel aufgesessen

Hallo Undertaker, an Ihren stümperhaften Behauptungen kann ja gar kein Wort wahr sein! Wir sind mit Aarau sehr zufrieden gewesen und wie ich in der Zeitung lese sagt Herr Schneider, der vorzügliche Arbeit an der Billigfront leistet, dass ein Fehlen von Dokumenten garnicht möglich sei und er so einen Dokumentenmangel hätte und gar nicht einäschern lassen könnte. Da sind Sie wohl einem Schwindel aufgesessen.

Es ist mir eine Freude, daß Sie mit diesem Unternehmen zufrieden waren, so etwas hört man selten und gerne.
Tatsächlich ist es so, daß der Zeitpunkt und Ort, an dem die zweite Leichenschau stattfindet, überall unterschiedlich ist.

In einer Region ist es so, daß der Bestatter den Verstorbenen am Sterbeort abholt, sämtliche Feierlichkeiten durchführt und der Verstorbene erst nach der Ablieferung im Krematorium vom Amtsarzt untersucht wird.
In anderen Gegenden darf der Bestatter so lange, außer der Abholung, nichts mit dem Verstorbenen machen, bevor nicht ein Rechtsmediziner die zweite Leichenschau durchgeführt hat.

Nur eines ist überall gleich: Die zweite Leichenschau wird VOR der Einäscherung durchgeführt…

Ist diese nicht erfolgt, fehlt eine Unterlage und das Krematorium wird keine Einäscherung vornehmen.
Soweit ist das auch alles richtig und das was Sie mir schreiben stimmt auch.

Jedoch gilt das alles natürlich nur für Länder, in denen eine solche zweite Leichenschau vorgeschrieben und bekannt ist.
Wenn das Krematorium nun in einem anderen Land liegt, in dem man von den deutschen Bestimmungen bezüglich einer zweiten Leichenschau nichts weiß, so wird am Krematorium auch niemand danach fragen.
Also muß man lediglich einen Leichnam ohne die erforderlichen Papiere (Leichenpass zur Überführung, Bescheinigung über zweite Leichenschau) ins Ausland bringen und dort einäschern lassen.

Ging es nicht in den Zeitungsberichten um Überführungen nach Tschechien?

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 15. Juni 2012 | Peter Wilhelm 15. Juni 2012

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16 Kommentare
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13 Jahre zuvor

Jetzt gibt’s dieses Web-2.0-Social-Media-Dingsbuns doch schon ein paar Jahre…
… und noch immer gibt es PR-Abteilungen von Unternehmen, die so plump und durchsichtig agieren wie in diesem Fall 😉

Matze
13 Jahre zuvor

[quote][…]dass ein Fehlen von Dokumenten garnicht möglich sei und er so einen Dokumentenmangel hätte und gar nicht einäschern lassen könnte.[…][/quote]

Bei dem Satz wird mir schwindelig… ^^

Chisa
13 Jahre zuvor

Ich finde ja diesen Kommentar so viel stümperhafter als alles was Tom je geschrieben hat…^____-
Demnächst schreibe ich auch solche Kommentare, schließlich habe ich immer Recht! Ha, da wisster Bescheid.

Anita
13 Jahre zuvor

Lieber Werbetexter von Aarau,
ich befinde mich gerade in einer Baby-bedingten Job-Auszeit, wuerde aber gerne von zuhause aus arbeiten und Geld verdienen.
Anhand ihres oben genannten Beispiels sehe ich, dass Sie dringend eloquente Unterstuetzung in ihrem Team gebrauchen.
Meine E-Mail-Adresse koennen sie vom Betreiber dieser Website erfahren…

Udo Brinkmann
13 Jahre zuvor

John Ruskin (1819-1900), Slade Professor of Fine Art (University of Oxford), meinte (natürlich allgm. und nicht bzgl. Bestattungen): „Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
(Das Zitat wird nicht jeder verstehen, aber trotzdem…)

Thomas
13 Jahre zuvor

@5/Udo Brinkmann: Jaja, der Manufactum-Katalog, Zitatenschatz der gehobenen Mittelschicht. Im übrigen scheint das Zitat nicht belegt.

Udo Brinkmann
13 Jahre zuvor

Hallo Thomas (@ 6), leider falsch geraten. Ich habe m.W. noch nie einen M*********-Katalog in den Händen gehalten. Du bist dort zufriedener Kunde der gehobenen Mittelschicht und machst deshalb gerne unbezahlte Werbung?
Tatsächlich, zitierfähig war im Literatur-Kurs in der Schule „Kindlers Literatur Lexikon“ etc. (keine Werbung, Vorgabe des Curriculum). Aber da heute auch nicht belegt von Goethe zitiert wird und durch Copy-and-Paste eh‘ nicht mehr gedacht werden muss, man sich aber für immer schlauer hält, ist es doch ausreichend die bunten Bildchen in Katalogen anzuschauen. Nix für ungut.

Sarkastikum1
13 Jahre zuvor

Der Spruch/ das Zitat ist aber, egal ob belegt oder nicht, oder von wem, wahr!
Man kann es auch kurz sagen: Nichts ist so teuer wie billiges Werkzeug (oder Begriff eigener Wahl).

S.

streitberg
13 Jahre zuvor

@8: Tut mir leid, aber da muss ich widersprechen. Ich möchte nur zwei Beispiele anführen, andere sind problemlos denkbar. Erstens: In Zeiten der Verdrängungswettkämpfe (siehe Discounter etc.) werden viele Waren immer günstiger angeboten, ohne dass darunter die „objektive Qualität“ der Ware leiden würde. Das diese Preise teilweise auf Kosten anderer Teilnehmer des Wertschöpfungsprozesses (schlechter bezahlte Landwirte, schlechter bezahlte Verkäufer etc.) erzielt werden können, mindert nicht den Wert der Ware für den Käufer. Zweitens: Teilweise ist eine Vergleichbarkeit von Waren oder Dienstleistungen nicht so einfach möglich, wie es das Zitat glauben macht. Zum einen werden ja bekanntermassen Artikel unter verschiedenen Markennamen verkauft (z.B. einige Privileg-Geräte). Wenn sich aber ein Preisunterschied nur aus dem aufgeklebten Markenschild und vielleicht der bunten Verpackung ergibt, ist eine Suche nach dem billigsten Exemplar völlig in Ordnung und das oben genannte Risiko existiert nicht. Geht man aber von nicht identischen Geräten aus, ist die „Vorschaltung“ einer genauen Bedarfsanalyse dringend erforderlich, um aus vielen ähnlichen das geeigneste auszuwählen. Hierzu ein Praxisbeispiel: Mobiltelefone. Smartphones werden immer leistungsfähiger, bunter, schöner, schneller etc. Die Werbung möchte… Weiterlesen »

Gloria
13 Jahre zuvor

@ TOM
Bei alledem ist mir ein ganz anderer Gedanke gekommen. Gibt es (außer in Bayern) in Deutschland Fälle, in denen vor der Einäscherung von der zweiten Leichenschau abgesehen werden darf, weil der Tod und die Todesursache außer Frage stehen? (Beispiel: Jemand gerät bei Nebel auf der Autobahn mittig in einen Massenauffahrunfall, wird in seinem PKW eingequetscht und stirbt kurz nach seiner Befreiung in den Händen der Notärzte oder im OP eines Krankenhauses).

Sam0815
13 Jahre zuvor

Wie mein Opa immer gesagt hat: „Ich habe kein Geld für billige Schuhe!“ Ich gebe dem Kommentar von streitberg nur insoweit recht, dass eine Bedarfsanalyse immer vorangehen sollte, aber aus meiner Sicht steht sein Einwand in keinem Widerspruch zu der Grundaussage: „Ich bekomme das, was ich bezahle!“ des belegten oder unbelegten Zitats von John Ruskin. Sicher muss ich immer darauf achten, ob ein sogenanntes No-name-Produkt nicht auch meinen Ansprüchen genügt. Bleiben wir bei den Schuhen. Es muss nicht LL… drauf stehen, aber wenn ich ein paar Schuhe haben will, die aus Leder sind (und zwar nicht nur das 0,5 mm dicke Obermaterial) und nach Jahren auch noch halten, dann muss ich eben tiefer in die Tasche greifen. Sehe ich auf das kurzfristige Einsparpotential hole ich mir meine Schuhe aus dem Discounter, dafür schmeisse ich sie aber auch nach max. 1 Jahr weg und gebe mittelfristig mehr Geld aus. Das Beispiel mit den Lebensmitteln ist auch nur bedingt geeignet. Sicher wird mit Druck auf Lieferanten und miese Bezahlung des eigenen Personals im Wettbewerb mit anderen an… Weiterlesen »

Garfield
13 Jahre zuvor

„Das diese Preise teilweise auf Kosten anderer Teilnehmer des Wertschöpfungsprozesses (schlechter bezahlte Landwirte, schlechter bezahlte Verkäufer etc.) erzielt werden können, mindert nicht den Wert der Ware für den Käufer.“

Das trifft auf mich als Käufer nicht zu. Mal davon abgesehen, dass zum Beispiel schlecht bezahlte Landwirte auf Subventionen angewiesen sind, und dies die Allgemeinheit Geld kostet, ich es damit also trotzdem bezahle.

Meine persönliche Lebenserfahrung hat mich zudem gelehrt, dass ich schlichtweg Schrott erhalte, wenn ich wenig bezahle. Es ging von Schuhen über Autoreparaturen bis hin zu schnöden Wäscheständern.

Ich möchte dennoch einräumen, dass auch Discounter-Ware meist was taugt.

Klaus Brinkmann
13 Jahre zuvor

@ 10/Gloria: Ja und Nein. In manchen Bundesländern gibt es tatsächlich eine Ausnahme, bei der von der „regelhaften zweiten Leichenschau“ durch einen Arzt/Ärztin der unteren Gesundheitsbehörde abgesehen wird. Diese zweite Leichenschau wird „ersetzt“. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen: Sofern der Arzt/die Ärztin (oft Notarztdienst der Feuerwehr o.ä.) nach Feststellung des Todes die Todesart (natürlich oder nicht-natürlicher Tod) oder zumindest die Todesursache (z.B. schwere Erkrankung im Endstadium) nicht bestimmen kann, ist er/sie verpflichtet die Polizei zu rufen. Bei einem nicht-natürlichen Tod wird natürlich auch die Polizei gerufen. Die Kriminalpolizei ermittelt dann (z.B. mit der Anamnese / Krankengeschichte des Verstorbenen), führt aber normalerweise eine eigene Leichenschau durch (das wäre dann genaugenommen natürlich doch die zweite Leichenschau). Nach Abschluss der Ermittlung gibt die Staatsanwaltschaft den Verstorbenen zur Bestattung frei. Diese Freigabe könnte je nach Sachverhalt auch nur für eine Erdbestattung gelten. Fast immer wird jedoch die Freigabe auch für die Feuerbestattung erteilt.
In Deinem geschilderten Fall würde die Polizei wie geschildert vorgehen und ggfls. auch Rechtsmediziner hinzuziehen (z.B. Blutalkoholuntersuchung, Obduktion).

Wolfram
13 Jahre zuvor

Seh ich das richtig: wenn ich meine Omma vergiftet hab und will das Problem schnell aus der Welt geschafft haben, lasse ich sie in Tschechien verbrennen, da wird nicht so genau hingeschaut (und bleibt das Arsenik nicht mal im Abgasfilter hängen)?

13 Jahre zuvor

Ich fürchte ja. Vielleicht reicht ja auch Bayern 😉

Wolfram
13 Jahre zuvor

Aber die Bayern mißtrauen dem Piefke – und haben Abgasfilter…




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