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Anzeigen II

Zum letzten Eintrag passt folgende Frage:

Kann ich für meinen geschiedenen Mann auch eine Traueranzeige in der Zeitung aufgeben? Ich habe gehört, daß es ihm schlecht geht und er wohl bald sterben wird.

Traueranzeigen dienen dazu, die Öffentlichkeit über einen Todesfall und die wichtigsten Daten zu informieren, sowie seiner persönlichen Trauer auch auf diesem Wege Ausdruck zu verleihen.

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Im Grunde kann jeder, der sich von einem Todesfall besonders betroffen fühlt, eine solche Anzeige aufgeben. Dabei sollte man sich aber auf die Fälle beschränken, in denen man tatsächlich eine besonders tiefe innere Bindung zu diesem Menschen hatte. Vermeiden sollte man es, über die Formulierungen in der Anzeige einen unter den Hinterbliebenen schwelenden Konflikt auszutragen oder ein Anzeigenformat zu wählen, das durch Größe und Aufmachung die Hauptbeteiligten brüskieren könnte.

Sehr empfehlenswert ist es, sich möglichst an den Bestatter zu wenden, der diesen Sterbefall bearbeitet. In Zusammenarbeit mit der Zeitung wird er eine gute und manchmal preisgünstige Plazierung der verschiedenen Anzeigen arrangieren. Das hängt u.a. auch mit der Spaltenzahl der Zeitungen zusammen. So gibt es immer wieder Fälle in denen neben den Traueranzeigen einspaltige kostenlose Anzeigen für wohltätige Organisationen abgedruckt werden, um die Spalten sauber zu füllen.
Gibt nun ein Bestatter zwei Sterbeanzeigen für einen Sterbefall auf, ist es gut möglich, daß er eine eventuell verbleibende Spalte sehr günstig hinzubuchen kann.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#anzeigen

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(©si)