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Anzeigen II

Zum letzten Eintrag passt folgende Frage:

Kann ich für meinen geschiedenen Mann auch eine Traueranzeige in der Zeitung aufgeben? Ich habe gehört, daß es ihm schlecht geht und er wohl bald sterben wird.

Traueranzeigen dienen dazu, die Öffentlichkeit über einen Todesfall und die wichtigsten Daten zu informieren, sowie seiner persönlichen Trauer auch auf diesem Wege Ausdruck zu verleihen.

Im Grunde kann jeder, der sich von einem Todesfall besonders betroffen fühlt, eine solche Anzeige aufgeben. Dabei sollte man sich aber auf die Fälle beschränken, in denen man tatsächlich eine besonders tiefe innere Bindung zu diesem Menschen hatte. Vermeiden sollte man es, über die Formulierungen in der Anzeige einen unter den Hinterbliebenen schwelenden Konflikt auszutragen oder ein Anzeigenformat zu wählen, das durch Größe und Aufmachung die Hauptbeteiligten brüskieren könnte.

Sehr empfehlenswert ist es, sich möglichst an den Bestatter zu wenden, der diesen Sterbefall bearbeitet. In Zusammenarbeit mit der Zeitung wird er eine gute und manchmal preisgünstige Plazierung der verschiedenen Anzeigen arrangieren. Das hängt u.a. auch mit der Spaltenzahl der Zeitungen zusammen. So gibt es immer wieder Fälle in denen neben den Traueranzeigen einspaltige kostenlose Anzeigen für wohltätige Organisationen abgedruckt werden, um die Spalten sauber zu füllen.
Gibt nun ein Bestatter zwei Sterbeanzeigen für einen Sterbefall auf, ist es gut möglich, daß er eine eventuell verbleibende Spalte sehr günstig hinzubuchen kann.

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Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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SmackThePony
15 Jahre zuvor

Gibts irgendwelche Verbote/Gesetze, dass man nur Traueranzeigen für wirklich verstorbene in Auftrag geben darf?

Was wäre, wenn ich mal eben so ein paar Traueranzeigen schalte von Personen die noch leben.

Andrea S.
15 Jahre zuvor

Kuckst du §§ 185 ff StGB, lieber PonySmacker 😉

Max
15 Jahre zuvor

Gibt es dazu denn bereits ein Urteil?
(Zur Einführung des Stalkingparagraphen § 238 StGB wurde auch oft über so etwas geredet; außerdem finde ich Verleumdung evtl. sogar passender als Beleidigung, wobei das nicht klar ist, ob so etwas verächtlich ist…)

Runo
15 Jahre zuvor

@1:

Erinnert mich an http://www.damninteresting.com/?p=955 – „The Extraordinary Astrologer Isaac Bickerstaff“, der hat gemeinerweise nämlich auch einfach einen ihm ungeliebten Menschen für tot erklären lassen… und die Leute haben es geglaubt, und das für ziemlich lange Zeit ;)…

Runo
15 Jahre zuvor

… arg, und ein paar Einträge weiter hinten schreibt das jemand anders natürlich schon vor mir in den Kommentaren zu einem Blogeintrag.
Na, das kommt davon, wenn ich immer nur alle paar Wochen lese, und dann von hinten nach vorne 😛




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