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Aus aktuellem Anlass: Thema Abmahnungen

wolkenhimmel

Das hat jetzt mit dem zuvor besprochenen tollen Buch von Ingrid Zeller nichts zu tun, aber es ist halte heute auch mal wieder aktuell geworden, weil es auch um ein Buch geht:

1Ich habe echt keine Lust mehr auf diese Abmahnscheiße.

Wir werden beschissen und betrogen, wo es nur geht. Die großen Konzerne erlauben sich alles und niemand wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Ich sach jetzt mal nur Diesel-Skandal…
Man darf in unser Essen Sachen reinpacken, die uns krank machen und muß es nicht einmal richtig auf die Verpackung schreiben. Man darf uns Autos mit dem Versprechen eines niedrigen Verbrauchs verkaufen, obwohl jeder Depp weiß, daß alle Autos wenigstens 30-50% mehr verbrauchen, wenn das mit ihnen tut, wofür man sie kauft, nämlich fahren. Konzerne bilden geheimnisvolle Kartelle und halten gemeinsam Innovationen zurück und sprechen Preise und Schummeleien ab. Das interessiert, dank guter Lobby-Arbeit, immer erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Oder glaubt wirklich jemand, in Deutschland wäre beispielsweise die rotzfreche Betrugsmasche der Autokonzerne bei den Dieselabgasen auf den Tisch gekommen, wenn die Amis Volkswagen nicht auf die Pfoten gehauen hätten?

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Das Internet ist voll von Abzockern, Betrügern und Tricksern und Täuschern. Aber wir kleinen Seitenbetreiber, die niemandem etwas Böses wollen, werden von irgendwelchen Heinis und deren Anwälten gef***t, wo immer es nur geht.
Beinahe jeden Monat gibt es wieder irgendeinen Scheiß, den man auf seinen Seiten einbauen, ins Impressum aufnehmen oder wieder weglassen muß.

Ich hab grad wieder rund 1.200 € Abmahnkosten zu stemmen, es ist wirklich zum Kotzen!

Wen’s interessiert:
Ich habe vor Jahren mal mehr oder weniger maßgeblich an einem Buch mitgearbeitet. Dieses Buch habe ich auf meinen Seiten beworben. Jetzt habe ich u.a. eine Abmahnung dafür bekommen, daß ich das Buch abgebildet habe. Der Buchtitel beinhaltet das Foto eines Fotografen, der deshalb eine Verletzung des Urheberrechts geltend macht. So wie es aussieht, hat der Gegner Recht. Auch wenn es natürlich normalerweise durchaus im Interesse der Autoren ist, wenn ihre Bücher mit Foto beworben werden, ist und bleibt das Titelbild ein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Eigentlich sollte man vor diesem Hintergrund gar keine Buchwerbung mehr machen. Mein Verlag aber beruhigt mich, mit einer massenhaften Verfolgung von Leute, die beispielsweise Amazon-Buchbilder verlinken, ist überhaupt nicht zu rechnen. Dumm nur, daß das abgemahnte Werk nicht in einem der großen Verlage, sondern in einem Kleinstverlag erschienen ist, den es -soviel ich weiß- auch gar nicht mehr gibt.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 8. September 2017

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meine-Asche
7 Jahre zuvor

In dem Fall, ohne dabei an einen Todesfall zu denken: Mein Beileid. Diese Abmahnseuche und mafiöse-Trittbrett-Geldmacherei ist ein echtes Problem für alle Menschen, die heute noch versuchen in Eigenregie (ohne Großkonzern im Rücken) etwas ohne das erforderliche Standardteam (Anwalt, Steuerberater, Arzt)zu unternehmen: Man bekommt sofort auf die Finger gehauen. (Ganz schlimm wird es, wenn eine Geschäftsidee nicht klappt: Eine Insolvenz in Deutschland ist ein elend langes und juristisches Zermürben mit dem Ziel den Delinquenten richtig in die Pfanne zu hauen. Von diesen Menschen hört man dann nie wieder etwas z.B. bei „die Höhle der Löwen“) Ich frage mich, wie sollen von den heutigen jungen Menschen die dringend benötigten eigeninitiativen und risikoreichen Impulse ausgehen? Beim geringsten Fehler (aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit) werden sie sofort juristisch niedergeknüppelt oder abgemahnt. Selbst wir Älteren laufen ja dauernd ins Messer (s.o.). Und die Welt wird künftig wohl nicht weniger kompliziert, durchreguliert und juristisch überwacht. Kein Wunder, wenn also immer weniger Menschen in dem land Lust haben etwas zu „wagen“, sondern sich ins private und risikoarme Leben zurückziehen. Schade Deutschland. Weniger… Weiterlesen »

Winnie
7 Jahre zuvor

Ja, schöne, neue Welt. In Münster gab es vor wenigen Monaten einen ganz besonderen Fall. Eine Käserei hat auf der häßlichen Fassade ihres grauen Hauses einige bunte Bilder bzw. Grafittis anbringen lassen. Das aus zwei Gründen. Zum einen wurden die Wände regelmäßig beschmiert/besprüht und zum anderen fand ich zumindest, sah es besser so bunt aus. Seitdem die Fassade schön bunt war, hörten die Schmierereien auf. Leider blieb der Friede Freude Eierkuchen Status nicht lange erhalten. Ein Architekturbüro, nämlich offensichtlich das, welches dieses häßliche Gebäude entworfen hat, meldete Urheberrechtsansprüche an. Ergo, die Fassade musste wieder so häßlich grau gemacht werden, wie sie war. Ich für meinen Teil habe auch dort die Welt nicht mehr verstanden. Dachte ich Depp doch tatsächlich, wenn ein Architekt in z. B. meinem Auftrag etwas für mich entwirft, kann ich später damit machen was ich will. Schließlich wurde ja dafür bezahlt. Wenn erlaubt, schreibe ich hier die URL einer (von vielen) Zeitungsseiten rein, wo man die Geschichte nachlesen kann. Einfach bei google Käserei Münster oder ähnlich eingeben, hilft haufenweise Infos darüber zu… Weiterlesen »

Snm
7 Jahre zuvor
Arno Nühm
Reply to  Peter Wilhelm
7 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: So ist das. Wenn vom Verlag keine Tantiemen mehr fließen, kann man sich ja noch mal umsehen, wie man noch ein paar Kröten rausholen kann. Geht ja für einige „Künstler“ nicht an, daß man nicht ewig Geld für ein altes Werk bekommt.

bombjack
Reply to  Peter Wilhelm
7 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm:

Sollten die beiden hübschen netten lieben Goldstücke eine Internetpräsenz haben, will ich mal hoffen dass diese allen gesetzlichen Vorgaben entspricht…und speziell an den lieben Fotografen und die liebe Puppenspielerin….schon mal was davon gehört, dass man mit Personen Mailkontakt aufnehmen kann….und nicht gleich Abmahnen muss…besonders wenn damit kein Geld verdient wird?

Wäre Zeit dass Abmahnungen beim ersten mal in der Summe beschränkt werden….z.B. auf 50 Euro….

Sollte ich jemals einen Blog betreiben, wird der sicher nicht in Deutschland oder der EU gehostet werden und mein Realname mit ladungsfähiger Anschrift wird definitiv nicht auftauchen….Grund sind u.a. solche Goldstücke wie diese beiden „Künstler“ (LOL).

In dem Sinne….wünsch ich denen alles Gute vom Herzen und mögen sie interessante Zeiten erleben, vielleicht auch mit einer Abmahnung….

Mit freundlichen Grüßen an Peter und sehr unfreundliche an diese nette Damen und den Herren „Künstler“.

bombjack

PS: Schon mal überlegt, dass Euer Verhalten letztendlich das Internet kaputt macht?

Ingrid Hoerner
7 Jahre zuvor

Oh, ein schönes Thema. 🙁 Meine 1. Abmahnung habe ich bekommen, weil ich auf meiner Seite, damals hieß sie noch „Abschied.org“ folgenden Text stehen hatte: Urne legal zu Hause oder wo Sie möchten für 150 €. Das nahm der BDB – Bundesverband Deutscher Bestatter – zum Anlass mir eine Abmahnung, glaube in Höhe von 1.500 €, zu senden. Ich habe den Text umgehend geändert, da es um das Wort „legal“ ging und per E-Mail geschrieben, dass ich diese Abmahnkosten nicht bezahlen werde. Der Erfolg war die Klage des BDB, die mir dann ein Bestattungsinstitut unterstellt haben und immer auf der Schiene des Wettbewerbsrechts ritten. Da die Klage nicht beim Amtsgericht, sondern beim Landgericht lief – Wert um die 20.000 € – hieß es „Anwaltspflicht“. Meine Anwältin wollte mich erpressen, indem sie sagte: „Wenn ich nicht 2.000 € jetzt vorab bezahle, dann kommt sie nicht zum Termin.“ Habe ich dann nicht bezahlt und somit kam was kommen musste. Kein Anwalt da, nur der Anwalt des BDB und meine Wenigkeit. Folge: Versäumnisurteil! Aber, selbst als man dann… Weiterlesen »

llamaz
7 Jahre zuvor

Da würde ich mir überlegen einen Anwalt drübergucken zu lassen. Je nach Konstellation kann das auch zulässig sein. Gerade wenn es eine Werbung zum Verkauf war. Da gab es mal das „Flakon Urteil“ des BGH. Kommt aber immer auf den speziellen Einzelfall an.

llamaz
7 Jahre zuvor

Da:
a) Die beanstandete Wiedergabe des Flakons in dem Verkaufsprospekt der Beklagten stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, weil die Zustimmung des Berechtigten zum Vertrieb der Flakons nicht nur den Weitervertrieb (§ 17 Abs. 2 UrhG), sondern auch eine werbliche Ankündigung mit umfaßt, die im Zusammenhang mit dem (zulässigen) Weitervertrieb steht und sich im Rahmen dessen hält, was für einen solchen Vertrieb üblich ist.
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/bgh_urteil_I-ZR-256-97_parfumflakon.html




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