Eine Urne wollte der etwa 40jährige Kunde nicht aussuchen, die besorge er selbst. Gut, sowas kommt vor und da haben wir auch nichts dagegen. Gestern am späten Nachmittag brachte er dann einen Pappkarton, den Sandy zunächst nur entgegennahm und auf dem sie mit einem Filzmarker den Namen der Verstorbenen markierte.
Wenig später war der Karton bei Herrn Huber und Manni in der Technik angekommen, und es kam unverzüglich der Anruf: „So geht das nicht! Das Ding ist potthäßlich, das geht uns nix an, aber es passt da mit Sicherheit keine Aschenkapsel rein.“
Ich gehe mal runter und wir stehen mittlerweile zu Viert vor dem „Bembel“.
Meine Tochter hat mit vier Jahren das erste Mal Bekanntschaft mit Ton, Drehscheibe und Brennofen gemacht, unter Anleitung versteht sich. Herausgekommen ist ein undefinierbares Geklumpe, das sehr viel elterliche Liebe benötigte, um als Aschenbecher durchgehen und erkannt werden zu können. Sagte ich Aschenbecher? Nee, als solchen verwende ich das Teil gelegentlich. Eigentlich glaubte die Kleine, eine Rosenblüte zusammengeknetet zu haben…
Verglichen mit der verunglückten Kreation meiner Tochter, sieht die vor uns stehende Urne noch grausamer aus, es muß ein einarmiger Klingone an der Schaffung dieses Teils beteiligt gewesen sein.
Ich erkläre es gerne nochmal und habe es diesem Kunden auch schon erklärt, wie ich es fast jedem Kunden erkläre:
Die Überurne dient nur Schmuckzwecken, sie ist eine Schmuck- und Überurne, wie der Name es schon sagt. Sie umhüllt und kaschiert die etwas schmucklose, aber sehr zweckmäßige eigentliche Stahlblechurne aus dem Krematorium, die Aschenkapsel genannt wird.
Eine Überurne muß zwei Bedingungen erfüllen: Innen so groß, daß eine Aschenkapsel hineinpasst und außen so groß bzw. klein, daß sie auch ins Loch im Grab passt.
Ist so eine Überurne mal etwas größer geraten, kann man dem Lochmacher auf dem Friedhof noch einen Wink geben, er dreht dann die Schaufel einmal mehr im Loch und dann passt’s.
Aber hier in diesem Fall passt definitiv keine Aschenkapsel in das verschrobene und verschobene Teil. Außerdem ist sie an mehreren Stellen durchbrochen und mit Golddraht durchwirkt. Selbst wenn man, was nicht erlaubt wäre, die Asche direkt einfüllen wollte, würde diese auf dem Web zum Grab herausrieseln.
„Ja wie? Das ist ein Designermodell. Es heißt Fluß der Sterne oder Sternenfluß oder so ähnlich und wir haben da echt Kohle hingelegt. Diese Urne haben wir bei einer Designerin im Web bestellt. Die kam per Kurier“, jammert der Kunde.
Wir können nichts machen. Huber probiert noch die etwas kleinere und schmalere Aschenkapsel eines anderen Krematoriums, aber die passt auch nicht rein. Somit steht fest: Das edle Teil aus dem Web kann der Kunde sich als Aschenbecher hinstellen, jedenfalls geht da mehr rein, als in die Rosenblüte meiner Tochter und immerhin ist eine Urne ja für Asche gemacht.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Designerurne, Lektorin A
Und wenn der Trend sich durchsetzt gibt es in ein paar Monaten eine „Bestattungsbild“ mit echter Urne als Vollversion dem Heft beiliegend 😉 ..
Aber ist die Sternenflußurne denn auch magnetisch geerdet und von einäugigen tibetischen Hirten gesegnet worden? Das könnte den Preis erklären.
Hätte sich der Kunde doch mal an die Eier-Urnen-Künstlerin gewandt! Die hätte ihm sicher aushelfen können …
Stilsicher?
http://www.urne.ch/pictures/bestattungskultur/balloflove-feuer.jpg
Foto foto foto foto foto?
Ich weiss… Urheberrechte und so… aber ich bin soooooooooooo neugierig.
Auch wenn ihr mich jetzt steinigen werdet:
Für den „Kunden“ habe ich vollstes Verständnis. Woher soll er wissen, was der Norm, etc. entspricht, und was nicht. Ihm unterstelle ich keine Preistreiberei, wenn er wirklich noch richtig Geld dafür hingelegt hat.
Dass das TOM sauer aufstößt kann ich mir lebhaft vorstellen – aber die erforderliche Ohrfeige gehört der selbsternannten Künstlerin verpasst.
Für ein Foto würde ich auch so einiges geben. 🙂
Urheberrechte kann man ja dadurch umgehen, indem man etwa ein Foto abzeichnet.
Warum sollte es bei einem Foto Urheberrechtsprobleme geben? Ich kann doch auch mein Auto fotographieren, ohne vom Hersteller verklagt zu werden…
@ Nils:
Jein. Fotografieren darst du das schon. Ob du die Fotos auch veröffentlichen darfst, ist nicht so klar wie du denkst.
Wenn man etwas mit genügender Schöpfungshöhe erschafft, bleiben die Urheberrechte in Deutschland immer beim Künstler. Man kann die Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte übertragen. Und wenn das nicht der Fall ist, dann kannst du mit Fotos von bestimmten Designs oder Kunstwerken (Statuen, Kirchenfenstern etc.) ganz schön auf die Nase fallen. Oder du bekommst Probleme, wenn du das Wandbild, was du dir hast ans Haus malen lassen, überpinseln willst.
Selbst die deutsche Bahn hat doch Stress mit dem Architekten wegen Änderungen gehabt, denn ein Gebäude hat oft ausreichende Schöpfungshöhe. Es gibt genügend neumodische Glas-Gebäude, an denen Sonnensegel nachträglich nicht montiert werden dürfen – der Architekt will sein Design nicht verschandelt sehen. Beliebt bei Schulen, wenn die Kinder dann im Sommer im eigenen Saft schmoren…
Das deutsche Urheberrecht hat schon seine seltsamen Seiten – selbst wenn man das Internet und seine Problematik aussen vor lässt.
Als Kunde würde ich der Designerin das Ding zurücksenden und das Geld zurückfordern. Wenn sie das als Gewerbebetrieb unter der Bezeichnung Überurne verkauft, muß sie auch die gängigen Größen der Aschenkapseln wissen.