Frag doch den Undertaker

Ausbildung zur Bestattungsfachkraft

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Hi Tom,
ich mache eine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft und besuche die Berufsschule in X. Mein Betrieb liegt 40 km von X. entfernt. Jetzt soll ich auf die Schule nach Münnerstadt.
Im Betrieb habe ich sowieso einen sehr geringen Verdienst und bekomme einen Gehalt von im ersten Lehrjahr 500 Euro, im zweiten 575 Euro und im letzten Jahr 625 Euro. Alle anderen die da arbeiten verdienen mehr. Ich komme mit meinem Geld nicht aus und kann nur am Wochenende Party machen, meist aber auch nicht.
Die Fahrtkosten zur Berufsschule zahlt mir der Betrieb, aber in meinem Lehrvertrag gibt es einen Klausus das ich die Kosten für die Fahrt und die Unterbringung und Verpflegung in Münnerstadt selbst zahlen muss.
Das ist so nicht erlaubt! Was kann ich dagegen tun?

Zunächst einmal muß ich Dich von dem Irrtum befreien, Du würdest in Deinem Betrieb etwas verdienen. Das tust Du nicht und Du erhältst auch kein Gehalt.
Du bekommst eine Ausbildungsvergütung, die es Dir ermöglichen soll, in bescheidenem Umfang Deine Kosten zu bestreiten. Über den Sinn und Zweck mag man streiten, es ist aber nunmal einfach so, daß man sich während der Ausbildung leider keine großen Sprünge erlauben kann.
Daß man als Berufsneuling in der Ausbildung nicht genau so viel verdient wie die langjährig Beschäftigten oder Leute mit einer höheren Qualifikation, ist eigentlich vollkommen normal. Das ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Auszubildende meint, er allein trage die ganze Last des Unternehmens und müsse quasi sogar noch mehr arbeiten als alle anderen zusammen oder er habe nach wenigen Wochen schon so viel Wissen und Können in sich versammelt, daß er sowieso mehr Ahnung vom Betrieb hat als alle anderen…

Mit den von Dir genannten Beträgen liegt das Bestattungsunternehmen, das Dir eine Ausbildungsstelle gegeben hat, deutlich über den vom Bundesverband empfohlenen und erst letztes Jahr angehobenen Beträgen von:

Werbung

1. Lehrjahr 400,- €
2. Lehrjahr 450,- €
3. Lehrjahr 500,- €

Ich möchte nicht ungesagt lassen, daß ich diese Beträge insgesamt für zu niedrig halte und den Kollegen, die mich fragen, stets folgende Staffelung empfehle:

1. Lehrjahr 500,- €
2. Lehrjahr 580,- €
3. Lehrjahr 650,- €

Entlang dieser Empfehlung orientiert sich auch Dein Ausbildungsbetrieb.

Zu Deiner Ausbildungsvergütung kommen noch die Kosten hinzu, die der Betrieb aufwendet, damit Du zur Berufsschule fahren kannst.

Der Bundesverband empfiehlt den Mitgliedsunternehmen, die Kosten der schulischen Berufsausbildung, soweit sie durch den Blockunterricht an Berufsschulen entstehen, zu tragen. Darunter fallen die Fahrkosten, Übernachtungskosten sowie Kosten der Verpflegung.

Hier sind aber viele Ausbilder einer anderen Auffassung. Sie zahlen den Auszubildenden eine höhere, als die vom Bundesverband empfohlene, Ausbildungsvergütung und lassen den Auszubildenden dafür dann die Kosten für Fahrten und Unterbringung in Münnerstadt selbst bezahlen.
Das ist eine Frage der vertraglichen Vereinbarung.
In Münnerstadt ist man ja nicht monatelang, sondern nur zu diesen Seminaren:

1. Grab- und Bestattungstechnik“ (BES 1/07; Dauer 2 Wochen)
2. „Hygienische Versorgung Verstorbener (BES 3/07; Dauer: 1 Woche) sowie
3. „Trauerpsychologie und Beratungsgespräch“ (BES 2/08; Dauer 2 Wochen)

Ich persönlich bin der Meinung, daß ein größerer Ausbildungsbetrieb die Kosten eigentlich übernehmen sollte.
Bei kleineren Betrieben könnte man eine Abmachung treffen, sodaß der Betrieb etwa die Unterbringung bezahlt und der Auszubildende seine Verpflegung.
Letztlich ist es aber eine Frage des Ausbildungsvertrages.

Im Übrigen kann man sich um Beihilfen und Zuschüsse bemühen.


Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Kategorie: Frag doch den Undertaker

Hier findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Es handelt sich um nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen, für die allein die Übersender verantwortlich sind.
Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Wenn auch Du Fragen hast, wende dich bitte über den Kontaktlink an mich. Ich helfe gerne und kostenlos.


alle Artikel dieser Kategorie >>
Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. Januar 2013

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)




Rechtliches