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Ausser Spesen nix gewesen

Fehler von Sprachwahrer Michael beseitigt

Er (44, Sozialversicherungsfachangestellter) hatte eine Beerdigung bei uns abgewickelt und wir hatten seine Mutter beerdigt. Etwa 14 Tage nach der Bestattung haben wir eine Rechnung an ihn geschickt. Ich schrieb ja schon mal, daß unsere Kunden von Anfang an über alle Kosten genau informiert sind. Sobald das Beratungsgespräch abgeschlossen ist, können wir einen Strich ziehen und alles zusammenrechnen. Unter diesen Betrag bekommen wir dann eine Unterschrift. Am nächsten Tag händigen wir dem Kunden dann eine Kostenübersicht aus, die alles noch einmal bestätigt. Böse Überraschungen gibt es da von unserer Seite nie.

Jetzt hat er die Rechnung erhalten und es folgte ein Anruf in dem er sich entrüstet zeigte, über so viel Pietätlosigkeit, daß wir ihm jetzt auch noch eine Rechnung schicken. Ja, was hat der erwartet? Daß wir in tiefer Ergriffenheit über sein persönliches Schicksal auf unsere Bezahlung verzichten?
Höflich wie ich bin, habe ich ihm das aber nicht gesagt, sondern darauf hingewiesen, daß auch wir unser Geld benötigen und falls er die Summe nicht auf einmal aufbringen kann, durchaus bereit sind, auch Ratenzahlungen anzunehmen.
Das wiederum empfand er als bodenlose Frechheit, nicht zu überbietende Unverschämtheit und eine Einmischung in seine finanziellen Verhältnisse. Alles, aber auch wirklich alles bezahle er immer sofort, dafür sei er bekannt.

Ja, warum er denn unsere Rechnung dann nicht bezahle, will ich wissen.
Das sei seine Sache, das ginge mich ja wohl am allerwenigsten an und ich hätte jetzt zwei Möglichkeiten, entweder ich warte, bis er in der Lage sei, sich irgendwann mal darum zu kümmern oder er übergibt das alles seinem Anwalt.

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Eine Woche später war immer noch kein Geld da und wir haben dem Mann eine Mahnung geschickt. Wir schicken keine zwei oder drei Mahnungen, sondern weisen immer schon in rechtlich korrekter Form im Fuß der Rechnung darauf hin, wie die Zahlungsziele sind und ab wann sich der Kunde in Verzug befindet. Eine Mahnung, ein Anruf, Anwalt. So läuft das, wenn der Kunde sich nicht in irgendeiner Weise erklärt oder kooperativ zeigt. Es kann ja immer mal was sein, es mag so viele Gründe geben, warum jetzt auf einmal das Geld fehlt, da kann man ja mit uns reden…

Kaum hatte er die Mahnung erhalten, rief er bei uns an: „Wenn Sie es wagen sollten, mir nochmals eine Mahnung zu schicken, werde ich sie wegen seelischer Grausamkeit verklagen!“
Ich kann nicht anders, ich muß lachen. Das merkt er und poltert ins Telefon, ich sei ein geldgieriger Geier, der sich ungerechtfertigterweise am Tod der Menschen bereichere und der die Angehörigen in den Ruin treibe.
Nochmals wage ich es, ihn darauf hinzuweisen, daß wir ja auch mit einer kleinen Abschlagzahlung durchaus für den Anfang zufrieden seien.
Abermals kassiere ich für dieses Entgegenkommen eine unverschämte Abfuhr, ich solle es bitte unterlassen, seine persönliche finanzielle Leistungsfähigkeit anzuzweifeln, sonst stünde es mir ins Haus, daß er mich wegen übler Nachrede verklagen werde.

Ich lege dann in solchen Fällen auch gerne mal einfach auf. Soll sich doch die Kanzlei Dr. Rechtsprech-Aktenwurm & Dr. Robenklau darum kümmern.

Innerhalb eines halben Jahres schwoll die Akte auf die Stärke des Hamburger Telefonbuches an, soviele Schriftsätze gingen hin und her. Grundtenor der gegnerischen Partei: Er habe ja zahlen wollen, sei aber ob meines unverschämten Drängens in eine psychische Schieflage geraten, derzeit in Behandlung und absolut nicht in der Lage seinen täglichen Verrichtungen nachzukommen.
Albern das Ganze, mit sowas beschäftigt sich kein Richter.
Am Ende war die Gesamtsumme um fast die Hälfte höher und auf einmal war dieser Betrag auf dem Konto der Anwaltskanzlei.

Insgesamt war ein Jahr vergangen, die Taschen zweier Anwälte gut gefüllt und außer Spesen nix gewesen.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#ausser #gewesen #spesen

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(©si)