Branche/Kommune

Beerdigung nicht bezahlt, ab in den Knast!

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Immer mal wieder habe ich ja über säumige Zahler berichtet. Manchen Kunden kann es vorher nicht teuer genug sein und hinterher jammern sie was das Zeug hält oder noch viel öfter: sie melden sie einfach nicht, zahlen nicht und ignorieren unser Zahlungsbegehren.
Eine Erscheinung, mit der nicht nur Bestatter zu kämpfen haben, auch in allen anderen Branchen ist Ähnliches zu beobachten. Allerdings haben es viele andere Branchen einfacher, Vorkasse zu verlangen, Bestatter tun sich da manchmal etwas schwer. Sie haben ohnehin den, ständig durch die Medien genährten, Ruf, doch tatsächlich so gemein zu sein und für eine Dienstleistung auch noch Geld zu verlangen, (unerhört!) und wagen es dann auch noch, die armen trauernden Familien hinterher durch eine hinterhältige Rechnung und noch viel gemeinere Mahnungen zu belästigen.
Wie kann man nur, wenn man erst 9 Monate auf sein Geld gewartet hat, schon sofort einen Gerichtsvollzieher schicken? Weiß denn so ein Aasgeier von Bestatter nicht, daß das pietätlos ist?

So oder so ähnlich muß auch ein 52jähriger Bankkaufmann gedacht haben, als er ein Bestattungshaus mit der Beisetzung seiner Mutter beauftragte. Die Rechnung zahlte er aber nicht.
Als der Bestatter dann auf Zahlung des offenen Betrages von rund 3.000 Euro drängte, legte der „clevere“ Betrüger eine gefälschte Überweisungsbescheinigung vor und täuschte so vor, daß as Geld unterwegs sei. Der Bestatter ließ sich dadurch in Sicherheit wiegen und übernahm dummerweise auch noch die Beisetzung des Vaters des Neppers. Weitere 4.500 Euro kamen so hinzu.

Am Ende bezahlte der Nepper gar nichts und landete deshalb vor Gericht. Da er erst vorher wegen anderer Betrügereien zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, zeigten die Richter keine Gnade und ließen den Schwindler nun für ein Jahr „einfahren“, vermutlich wird er auch die vorher zur Bewährung ausgesetzte Strafe absitzen müssen, eine durchaus teure Beerdigung!

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„Das Gericht monierte in seiner Entscheidung besonders den Umstand, dass der Angeklagte trotz einer Erbschaft von rund 20.000 Euro den Schaden nicht einmal ansatzweise wieder gut gemacht habe. Eine Erklärung dafür konnte der Angeklagte nicht anbieten.“

Quelle: FAZ

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