Allgemein

Beschwerde

Auf manche Beschwerden kann man nicht anders reagieren:

In erster Linie sind die von Ihnen zu einem Stückpreis von 0,25 € erworbenen Grablichter, wie es der Name schon sagt, als Licht für ein Grab gedacht. Da Gräber üblicherweise im Freien liegen, kann man davon ausgehen, daß die von Ihnen wahrgenommene Geruchsbelästigung „nach verbranntem Plastik“ bei zweckgerechter Nutzung keine besondere Rolle spielen dürfte. Im Übrigen verweisen wir auf Punkt 1 der auf dem Etikett abgedruckten Anleitung, nach dem die dünne Schutzfolie aus Kunststoff vor dem Anzünden unbedingt zu entfernen ist. Sollten Sie sich eines Tages dafür entscheiden, die Grablichter nicht in der Wohnung, sondern auf einem Grab zu verwenden und haben Sie darüberhinaus die Schutzfolie entfernt und nehmen Sie dennoch einen unangenehmen Geruch wahr, so bitte wir Sie zu überprüfen, ob sich die Geruchswahrnehmung nicht durch das Einnehmen eines größeren Betrachtungsabstandes minimieren läßt.

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(©si)