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Beschwerde

Auf manche Beschwerden kann man nicht anders reagieren:

In erster Linie sind die von Ihnen zu einem Stückpreis von 0,25 € erworbenen Grablichter, wie es der Name schon sagt, als Licht für ein Grab gedacht. Da Gräber üblicherweise im Freien liegen, kann man davon ausgehen, daß die von Ihnen wahrgenommene Geruchsbelästigung „nach verbranntem Plastik“ bei zweckgerechter Nutzung keine besondere Rolle spielen dürfte. Im Übrigen verweisen wir auf Punkt 1 der auf dem Etikett abgedruckten Anleitung, nach dem die dünne Schutzfolie aus Kunststoff vor dem Anzünden unbedingt zu entfernen ist. Sollten Sie sich eines Tages dafür entscheiden, die Grablichter nicht in der Wohnung, sondern auf einem Grab zu verwenden und haben Sie darüberhinaus die Schutzfolie entfernt und nehmen Sie dennoch einen unangenehmen Geruch wahr, so bitte wir Sie zu überprüfen, ob sich die Geruchswahrnehmung nicht durch das Einnehmen eines größeren Betrachtungsabstandes minimieren läßt.

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 18. Dezember 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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Kampfschmuser
16 Jahre zuvor

Einfach köstlich. Ich bezweifel, dass die zu treffende Klientel dies auch geistig aufnehmen und umsetzen kann, aber dennoch ein Leckerbissen.

nina (eine andere)
16 Jahre zuvor

Einfach wunderbar, du wärst ein Gewinn für jede Reklamationsstelle. Sehr schön!

Mephistophelia
16 Jahre zuvor

Ich hätte ja gern den dazugehörigen Beschwerdebrief gelesen…

16 Jahre zuvor

sowas ist gar nicht so selten. ich musster einer unserer kunden auch mal erklären, was der unterschied zwischen einem grabgesteck und einem tischgesteck für ihren kaffeetisch ist.
und ja… auch dass grablichter zwar hübsch aussehen, aber nichts für die wohnung sind.

MacKaber
16 Jahre zuvor

Der Antwortschreiber ist überhaupt nicht auf die Wünsche des Kunden eingegangen. Hier wäre mindestens die Erstattung des Kaufpreises und eines Geschenkgutscheines für die erlittenen Unannehmlichkeiten angebracht gewesen.
Wo kann man sich hier über den Sachbearbeiter beschweren? So etwas ist Chefsache!

hajo
16 Jahre zuvor

„.. so bitte wir Sie zu überprüfen, ob sich die Geruchswahrnehmung nicht durch das Einnehmen eines größeren Betrachtungsabstandes minimieren läßt.“
also: den Riechkolben nicht immer direkt in die braune (oder andere) Masse halten!
köstlicher Artikel!

Sensenmann
16 Jahre zuvor

Dass es tatsächlich Leute gibt, die wegen solchem Kleinkram für 25 Cent so ein Theater veranstalten…

Ich hoffe mal, die haben höchstens zwei davon gekauft. Dann wären die Portokosten für den Beschwerdebrief schon höher als der Streit-„Wert“ 😉




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