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Bestatter bringt Leiche zurück

Fehler durch Lektorin Alexandra bereinigt.

Immer wieder stehen Bestatter vor dem Problem: Wer bezahlt die Bestattung von Personen, die kein Vermögen hinterlassen.
Entweder springt die Sozialbehörde ein oder die zuständige Ortspolizeibehörde bzw. Kommune versucht verzweifelt, Angehörige zu ermitteln, die zur Zahlung der Kosten herangezogen werden können.

Bestatter müssen also unter Umständen recht lange warten bis sie ihr Geld haben und das führt in manchen Städten dazu, daß niedergelassene Bestatter solche Fälle entweder überhaupt nicht annehmen oder auch schon einmal einen Verstorbenen wieder zurückbringen.


Näheres dazu wird gerade aus Lübeck berichtet und ist hier zu finden.


Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 29. Mai 2008 | Revision: 26. Februar 2016

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16 Jahre zuvor

toll, dass dann laut text nicht mal angehörige von mehr parteien da waren. alle schreien nach pietät, aber wenn dann mal was entschieden werden muss, hucken se zu haus und schaukeln ihre…

16 Jahre zuvor

Wie handhabst du das? Führst du die Bestattungen durch und wartest dann auf das Geld oder andersrum?

saunapf
16 Jahre zuvor

frechheit sowas. da wird ein unternehmen beauftragt 'bitte macht mal' und dann duerfen die ewig auf das geld warten.

wenns keine leichen sondern muell waeren, wuerde ich denen das wieder vor die tuer schmeissen.

sollen sie doch erstmal fuer die kosten einspringen, muessen sie sowieso und dann nach irgendwelchen entfernten angehoerigen suchen und das geld zurueckforden.

typisch deutsche bürokratie.

da wird verzoegert bis zum gehtnichtmehr.

beim bundeskanleramt wars doch auch so. ein mittelstaendischer betrieb hat denen die treppe gebaut, und die haben nicht bezahlt… buff, pleite.

na danke.

und sowas nennt sich sozialstaat.

Lars
16 Jahre zuvor

Das sind ebend Komunen/Gemeinden oder was auch immer. Die meisten Firmenpleiten im Handwerk verursachen halt immer noch staatliche Auftraggeber weil ebend Rechnungen, warum auch immer, über Monate irgendwo zur Prüfung liegen.

Lars
16 Jahre zuvor

Kleiner Zusatz. Erst beim Absenden dran gedacht.

Aber wehe der Staat will was vom Selbständigen. Da sind sie sehr schnell. Wehe beim Finanzamt ist mal ne Rechnung 2 Tage überfällig….

saunapf
16 Jahre zuvor

genau so ist es lars.

als kleines licht, ist man immer am 'arsch'

ich hab jetzt zum bleistift ne anzeige wegen beleidigung am hintern, weil ich aufm klo im zug geraucht hab. nur hab ich niemanden beleidigt, und kann mir auch keinen anwalt leisten.

scheissegal, sollen die mich halt einsperren. da bekomm ich wenigstens jeden tag was warmes zum essen. juhuuuuuuuuu. (:

so, nun eine kleine umfrage:

welche partei lügt am wenigsten kurz vor den wahlen? (:

rot/schwarz/gruen luegen ja alle gleichermaßen, gelb waehle ich aus prinzip nicht, weil das alles zahnaerzte oder anwaelte sind und die anderen sind sowieso nur statisten.

Sensenmann
16 Jahre zuvor

Könnte man es nicht so regeln, dass die Stadt das Geld vorstreckt, wenn sich spontan kein Bestattungspflichtiger findet? Sollte sich doch noch ein Angehöriger auftreiben lassen, bekommt die Stadt von demjenigen die Kosten für die Bestattung erstattet.

16 Jahre zuvor

ich kann das Verhalten der Bestattungsunternehmer gut verstehen, es kann nicht sein dass die auf den Kosten sitzenbleiben wenn sich niemand zuständig fühlt

16 Jahre zuvor

Ich kann auch die Bestattungsunternehmen verstehn. Die müssen ja auch irgendwie "Überleben". Ist sowohl für die mittellosen Angehörigen als auch für den Bestatter unangenehm.

Stefan
16 Jahre zuvor

Kleiner Exkurs zum Sozialgesetzbuch: Es gibt den Bestattungspflichtigen, aber auch BestattungsKOSTENpflichtige. Im einfachsten Fall ist der überlebende Ehegatte bestattungspflichtig. Wenn der bedürftig ist, kein Problem, Antrag stellen, Bestattung durchführen, Antrag prüfenund 3 Monate aufs Geld warten… Aber nicht mal da ist das so einfach. Der Verstorbenen könnte ja Kinder haben. Jedes dieser Kinder ist bestattungsKOSTENpflicht. Nach Sozialgesetzbuch sieht das nun so aus, dass erstmal die Kosten der Bestattung durch ALLE Kostentrgunspflichtigen geteilt werden und jeder davon entweder zahlen oder einen eigenen Antrag auf beihilfe stellen muss. Und genau DA ist nun für den Bestatter das Problem: Ich habe EINEN Auftraggeber. Punkt. Keinerlei Zugriff auf irgendeinen der anderen. Also bekomme ich das drittel, viertel, fünftel, oder achtel, das meinem Auftraggeber zusteht – UND DAS WAR ES DANN. Den Rest kann ich mir ans Bein binden, da die anderen mir ja keinen Auftrag gegeben haben. Nett ist auch: Die Witwe stellt den Antrag und es gibt einen Sohn, der vor 65 Jahren nach Kanada ausgewandert ist. Adresse unbekannt. Also prüft das Sozialamt den Antrag der Witwe, zahlt… Weiterlesen »

Ich_halt
16 Jahre zuvor

Geil. Die Vertreter der Stadt "zeigten vollstes Verständnis für die wirtschaftlichen Belange der Bestatter" und dafür, dass diese die horrenden Kosten, die die öffentliche Hand (=Stadt) mit ihren Begräbnisgebühren erzeugen, nicht tragen können.

Ich wusste, dass sich Hunde in den Schwanz beißen können!

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Merkwürdig, alles in Deutschland ist doch bis ins winzigste Detail geregelt oder vorgeschrieben. Dieses Problem gibt es doch nicht erst seit gestern.

In solchen Fällen bin ich voll auf der Seite der Bestatter:

Dann bleibt er halt oben – solange bis es süß kommt. Nur müssen sich in diesem Punkt die Bestatter untereinander einig sein. (Vorsicht ! Kartellamt prüft vielleicht!) Wenn hier ein Bestatter aus der Reihe springt, kann der in Zukunft alle unklaren Sozialbegräbnisse übernehmen. Dann ist er bald pleite, die Sozialbehörden sind schuld, aber das Problem immer noch nicht gelöst. Warum sollte sich ein Stadtrat oder ein Kreistag mit der Angelegenheit befassen? Betrifft doch nur freie Unternehmer. Wenn die aber erst mal einen keller voller Leichen haben und die Presse unruhig wird, dann dürfte sich doch langsam was bewegen.




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