Fundstücke

Bestatter wirbt mit Udo Jürgens († 80)

Am 21. Dezember 2014 starb Udo Jürgens im Alter von 80 Jahren. Auch nach seinem Tod wird mit dem großen Entertainer geworben und versucht, Geld zu machen.
Das Beerdigungsunternehmen Salm in Düsseldorf hat sich eine „Udo Jürgens Schaufenster-Dekoration“ einfallen lassen.
Über einem Stuhl ist ein weißer Bademantel drapiert, darüber baumelt als Kopf eine Langspielplatte mit dem Gesicht des Sängers.

Jürgens Tochter Jenny (48) war entsetzt, als ihr sie von der außergewöhnlichen Deko erfährt. «Um Gottes Willen, das ist ja total geschmacklos.»
Erst nach ihrem Anruf beim Bestatter wurde die Deko entfernt.
Die Aktion war eigentlich nett gemeint gewesen, wie die Bestatterin versicherte. Die Dekoration sei als «Hommage an einen großen Künstler» gedacht gewesen.

Auf rechtliche Schritte will die Familie verzichten.

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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 30. Juli 2015

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Glückauf
9 Jahre zuvor

Das halte auch ich für Geschmacklos. Im Platten oder Klavierladen ja. In einer Ecke einer Veranstaltungshallen oder Disco ok. Aber beim Bestatter wird nicht die (auch von mir bewunderte )Person Udo Jürgens sondern sein Tod in den Vordergrund gestellt.

Josef
9 Jahre zuvor

Dieses Bestattungshaus ist sehr bekannt, und eins der größten Bestattungsunternehmen in Düsseldorf. Das die Inhaber eines solchen erfolgreichen Unternehmens nicht darüber nachgedacht haben, ob ihr Vorhaben eventuell in einem falschen Licht erscheint, vermag ich mir nicht vor zu stellen. Wahrscheinlich eine momentane Gedankenlosigkeit, immerhin ist es ja eine schwere Aufgabe, solch ein großes Unternehmen zu führen. Eine böse Absicht lag dort bestimmt nicht vor!

Bernd
9 Jahre zuvor

Meine Güte, man kann sich aber auch über viel aufregen.

Klingt doch eigentlich alles sehr dezent?
Und das als Hinweis, das wir alle vergänglich sind und auch mal darüber nachdenken sollten, warum nicht?

Josef
Reply to  Bernd
9 Jahre zuvor

@Bernd:
Aber nicht ohne mit den Angehörigen Rücksprache zu nehmen.

Bernd
Reply to  Josef
9 Jahre zuvor

@Josef: Als ehemalige Person des öffentlichen Interesses?
Nööö!!!!

Josef
Reply to  Bernd
9 Jahre zuvor

@Bernd:
Juristisch mag die Lage anders sein, aber der Anstand gegenüber dem Kunden gebietet dieses!

Kaedder
Reply to  Josef
9 Jahre zuvor

@Josef: War Udo Jürgens denn dort Kunde?

Josef
9 Jahre zuvor

Es ist im Prinzip egal, wer die Beisetzung durchgeführt hat!
Wenn man eine Hommage in der erwähnten Form durchführen möchte, auch als unbeteiligtes Bestattungsunternehmen, ist es ein Gebot des Anstands, die Hinterbliebenen um Erlaubnis zu fragen! Ich finde, dass die Familie von Herrn Jürgens sehr milde und nachsichtig reagiert hat!
@Peter
Was meinst Du, sind da nicht auch Markenrechtliche Aspekte?

Kaedder
9 Jahre zuvor

Naja, „Anstand gegenüber Kunden“ zieht halt doch nur wenn die betreffende Person tatsächlich Kunde ist. Und da Tote keine Geschäftsbeziehungen mehr haben können, sind sie per Definition keine Kunden. Also, wo Problem.

Josef
Reply to  Kaedder
9 Jahre zuvor

@Kaedder:
Der Begriff „Kunde“ in meinem ersten Kommentar bezog sich auf die Angehörigen, nicht auf den Verstorbenen!!!!!




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