Am 21. Dezember 2014 starb Udo Jürgens im Alter von 80 Jahren. Auch nach seinem Tod wird mit dem großen Entertainer geworben und versucht, Geld zu machen.
Das Beerdigungsunternehmen Salm in Düsseldorf hat sich eine „Udo Jürgens Schaufenster-Dekoration“ einfallen lassen.
Über einem Stuhl ist ein weißer Bademantel drapiert, darüber baumelt als Kopf eine Langspielplatte mit dem Gesicht des Sängers.
Jürgens Tochter Jenny (48) war entsetzt, als ihr sie von der außergewöhnlichen Deko erfährt. «Um Gottes Willen, das ist ja total geschmacklos.»
Erst nach ihrem Anruf beim Bestatter wurde die Deko entfernt.
Die Aktion war eigentlich nett gemeint gewesen, wie die Bestatterin versicherte. Die Dekoration sei als «Hommage an einen großen Künstler» gedacht gewesen.
Auf rechtliche Schritte will die Familie verzichten.
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Das halte auch ich für Geschmacklos. Im Platten oder Klavierladen ja. In einer Ecke einer Veranstaltungshallen oder Disco ok. Aber beim Bestatter wird nicht die (auch von mir bewunderte )Person Udo Jürgens sondern sein Tod in den Vordergrund gestellt.
Dieses Bestattungshaus ist sehr bekannt, und eins der größten Bestattungsunternehmen in Düsseldorf. Das die Inhaber eines solchen erfolgreichen Unternehmens nicht darüber nachgedacht haben, ob ihr Vorhaben eventuell in einem falschen Licht erscheint, vermag ich mir nicht vor zu stellen. Wahrscheinlich eine momentane Gedankenlosigkeit, immerhin ist es ja eine schwere Aufgabe, solch ein großes Unternehmen zu führen. Eine böse Absicht lag dort bestimmt nicht vor!
Meine Güte, man kann sich aber auch über viel aufregen.
Klingt doch eigentlich alles sehr dezent?
Und das als Hinweis, das wir alle vergänglich sind und auch mal darüber nachdenken sollten, warum nicht?
@Bernd:
Aber nicht ohne mit den Angehörigen Rücksprache zu nehmen.
@Josef: Als ehemalige Person des öffentlichen Interesses?
Nööö!!!!
@Bernd:
Juristisch mag die Lage anders sein, aber der Anstand gegenüber dem Kunden gebietet dieses!
@Josef: War Udo Jürgens denn dort Kunde?
Es ist im Prinzip egal, wer die Beisetzung durchgeführt hat!
Wenn man eine Hommage in der erwähnten Form durchführen möchte, auch als unbeteiligtes Bestattungsunternehmen, ist es ein Gebot des Anstands, die Hinterbliebenen um Erlaubnis zu fragen! Ich finde, dass die Familie von Herrn Jürgens sehr milde und nachsichtig reagiert hat!
@Peter
Was meinst Du, sind da nicht auch Markenrechtliche Aspekte?
Naja, „Anstand gegenüber Kunden“ zieht halt doch nur wenn die betreffende Person tatsächlich Kunde ist. Und da Tote keine Geschäftsbeziehungen mehr haben können, sind sie per Definition keine Kunden. Also, wo Problem.
@Kaedder:
Der Begriff „Kunde“ in meinem ersten Kommentar bezog sich auf die Angehörigen, nicht auf den Verstorbenen!!!!!