Beim lesen Ihres Buches habe ich mich eines gefragt: Wer bestattet eigentlich Bestatter oder seine Familie ?
Wenn dem Chef oder einem Mitarbeiter (oder dem Seniorchef im Ruhestand) etwas passiert, macht das der Betrieb oder wird da lieber ein anderer Kollege gesucht, der das übernimmt ?
Und: Wenn man bei Ihnen arbeitet und verstirbt, übernimmt der Betrieb das alles, von den Kosten bis hin zum Orchester. Ich könnte mir vorstellen, das so etwas ja im Arbeitsvertrag irgendwie drin steht.
Ich erinnere mich noch an die 1. Folge von Six Feet Under, da macht das ja der eigene Betrieb. Mir kam das aber schon damals komisch vor.
Ich glaube jeder Bestatter der etwas auf sich hält, wird dafür sorgen, daß die Angehörigen und schließlich auch er selbst möglichst vom eigenen Betrieb, zumindest aber von Personen, denen er vertraut, bestattet werden.
Es wäre für mich undenkbar, Familienangehörige durch Fremde bestatten zu lassen.
Firmenangehörige haben es tatsächlich von mir in einer Betriebsvereinbarung zugesichert bekommen, daß wir bei entsprechender Betriebszugehörigkeit einen Teil der oder die vollen Kosten für eine normale Bestattung übernehmen.
Da ist es aber so wie bei Freunden und Bekannten, die mit Sterbefällen zu uns kommen. Denen kann ich keine Bestattung schenken, dann hätte ich auf einmal ganz viele Freunde und Bekannte… Ich handhabe das aber so, daß wir einen eher niedrigen Satz anrechnen und dann doch eine bessere Ausstattung ohne Mehrkosten zur Verfügung stellen. Manchmal bekommen diese Leute aber auch einfach einen gewissen Prozentsatz von der Rechnung abgezogen.
Für Pomp und umfangreiche Zusatzleistungen wie Blumen, Anzeigen, Sänger, Musiker usw. komme ich aber normalerweise nicht auf.
Letztlich hängt es aber auch hier wieder vom Einzelfall ab. Wenn jemand bei uns eine Ausbildung absolviert, also nur zeitlich begrenzt bei uns ist, wird das sicherlich anders ausfallen, als wenn ein Mitarbeiter über Jahrzehnte dem Betrieb angehörte.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: angehöriger, angestellter, bestattung
Bestattung als Deputat? (lach)
Wird das auch ordentlich als ’sonstiger Bezug‘ lohnversteuert? 😉
Bei Angehörigen stelle ich es mir eher schwierig vor, zB die eigenen Eltern für die Aufbahrung vorzubereiten und einzusargen.
Als mein Opa gestorben ist (zuhause, wurde von meiner Mutter gepflegt) hat meine Mutter sich damals Gummihandschuhe angezogen und mit Hilfe meiner Tante (ihrer Schwester) ihren toten Vater gewaschen, und frisch angezogen …
… also, ganz ehrlich – ich könnte das nicht.
@Christina,
doch das könntest Du. Ich habe vor 2 1/2 Jahren meinen verstorbenen Sohn (6 1/2Jahre)gewaschen und angezogen. Niemals hätte ich vorher geglaubt das zu können, aber als es dann soweit war hätte ich es niemand anderen machen lassen können. DAS ist ein letzter großer Liebesdienst.
Schön, dass es Dir ermöglicht wurde. Viel mehr Angehörige würden es tun wollen, wissen aber nicht, dass man das „darf“, Sie trauen sich nicht es anzusprechen. Oder andere Angehörige, reden es ihnen mit den üblichen abgedroschenen Psychosprüchen wieder aus. (Du weißt nicht, was Du Dir da antust, Du hast es noch nicht verarbeitet, das wirst Du nicht verkraften und ähnliches Gedöhns)
Lasst die Leute nach ihrem Herzen entscheiden, begleitet sie als Angehöriges der Familie, dass sie nicht allein ist und helft dabei. Leider lassen es manchmal äussere Umstände nicht zu, dass dem Wunsch immer entsprochen werden kann. Doch das erkennen die Angehörigen auch selbst, wenn sie den Verstorbenen sehen.
Christinas Opa, wurde schon vorher von den Frauen versorgt. Er war ihnen nicht fremd, sondern sehr vertraut. Sie müssen ihn sehr geliebt oder gemocht haben.
Diejenigen, für die es eine Selbstverständlichkeit ist, ihren Angehörigen zu versorgen, sollten jedoch nicht negativ über die denken, die es nicht können. Es ist nicht jedem gegeben. Es erzwingen oder glauben sich überwinden zu „müssen“ ist nicht in Ordnung.
@bard jun.
wie ich unser Finanzamt kenne, macht es wieder mal „geldwerten Vorteil“ daraus. Dabei sind es doch die Sonderausgaben der aussergewöhnlichen Belastung, deren Geltendmachung wegfällt.