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Bestattung: Richtig vorsorgen – Testament und Vorsorge

Bestattungsvorsorge

  1. Die einfachste Form der Bestattungsvorsorge besteht darin, mit den nächsten Angehörigen einmal darüber zu sprechen.
  2. Die Bestattungsvorsorge beim Bestatter kann in lockerer Atmosphäre stattfinden. Sie suchen alles aus und erhalten einen Vorsorgeausweis. Im Falle eines Falles wird dann alles nach Ihren Wünschen ablaufen.
  3. Sterbegeldversicherung: Sie schließen für kleine monatliche Beiträge eine Versicherung ab, die später dann Ihre Bestattung (mit)finanziert.

Testament schreiben

Durch die Ausfertigung eines Testaments können Sie selbst bestimmen, wer Sie im Falle Ihres Ablebens etwas hinterlassen möchten. Es gilt aber einiges zu beachten, damit ein Testament auch gültig ist. Wir empfehlen, einen Notar hinzuzuziehen. Ist das Testament ungültig, kann Ihr letzter Wille nicht in Kraft treten.

Notarielles Testament

Ein Testament, das bei einem Notar verfasst wird, ist weder wirksamer noch besser als ein privat verfasster letzter Wille. Aber es stellt sicher, dass Formfehler vermieden werden.
Das Testament wird dann beim zuständigen Amtsgericht verwahrt.

Privates Testament

Sie können natürlich ein Testament auch ohne die Beauftragung eines Notars zu verfassen. Sie müssen dafür volljährig, voll geschäftsfähig und geistig in der Lage sein, die Reichweite Ihrer Entscheidungen im Rahmen eines Testaments zu begreifen sowie Geschriebenes zu lesen.

Um die Gültigkeit Ihres privaten Testaments zu garantieren, müssen Sie dieses überdies komplett eigenhändig schreiben, mit komplettem Datum (Tag, Monat, Jahr) und Ort sowie anschließend mit Ihrer Unterschrift versehen. Die Unterschrift muss sowohl den Vornamen als auch den Nachnamen enthalten. Das ist wichtig. Ein solches Testament ist unwirksam, wenn es unleserlich oder mithilfe eines Computers geschrieben und ausgedruckt wurde.

Ehegattentestament

Diese Variante ist bei Eheleuten die beliebteste, Durch ein Ehegattentestament haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament zu verfassen.
Dieses muss lediglich durch einen der beiden Partner eigenhändig geschrieben werden. Das heißt, nur einer muß es mit der Hand schreiben, der andere kann dann einen Satz hinzufügen, wie beispielsweise „Ja, das ist auch mein Wunsch“ oder „Das ist auch mein Wille“. Dann müssen beide das Testament wiederum mit genauem Datum, Ort und Unterschrift (Vor- und Zuname!) versehen.

In den meisten Fällen ist es im Ehegattentestament vorgesehen, dass der überlebende Lebenspartner das gesamte Vermögen des jeweils anderen erbt.
Sofern Kinder vorhanden sind, werden diese in einem gemeinsamen Testament meist als Nacherben eingesetzt. Das heißt, dass erst der Vorerbe, also hier der überlebende Ehegatte, das ganze Erbe erhält. Erst nach dessen Tod erben dann die Kinder.
Diese Regelung verhindert jedoch nicht, dass die Kinder bereits beim Tod des ersten Ehegatten den Pflichtteil verlangen können.
In einem solchen gemeinsamen Testament kann geregelt werden, dass beim Tod des zweiten Ehegatten die Kinder ebenfalls auf den Pflichtteil beschränkt sein sollen. Diese Regelung soll verhindern, dass die Kinder beim Todesfall des ersten Ehegatten nicht ihren Pflichtteil geltend machen.

Tags: Testament schreiben, Notarielles Testament, Privates Testament, Ehegattentestament, Vorsorge, Sterbegeldversicherung, Bestatter, Bestattungsvorsorge, Vollmachten, Verfügungen


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