Lieber Tom,
könntest Du bitte mal über diese Bestattungsrechnung drüberschauen, ob da alles in Ordnung ist?
Kiefernsarg 425.-
Sargausstattung 79.-
Deckengarnitur 40.-
Abholung vom Sterbeort 85.-
Benutzung der Transporttrage 39.-
Trägerdienste 115.-
Hygienische Leichenpflege 82.-
Einkleiden und Einbetten 82.-
Erledigung der Formalitäten 110.-Durchlaufende Posten (für Sie ausgelegt):
Arztgebühr 88,-
Sargeinstellung 49,-
Sterbeurkunden 15.-
Einäscherungsgegühr und Urnenversand 232,33Nun noch folgendes: Der Verstorbene hat seinen eigenen Anzug anbekommen. Und das Institut hat gesagt sie bräuchten keine Decke.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Sargausstattung und Deckengarnitur.Es ist nicht so daß wir unzufrieden sind, aber ich persönlich habe so gar keine Ahnung was da geht und was nicht.
Die Bestattungsrechnung geht so in Ordnung. Sowohl von der Einzelaufstellung, als auch von der Gesamtsumme her ist sie branchenüblich, eher günstig und durchaus angemessen.
Allein bei den Positionen „Abholung, Transporttrage, Träger, Leichenpflege und Einbetten“ komme ich in der Summe auf 403,- Euro. Das habe ich bei anderen Instituten auch schon als gemeinsame Position „Überführung und Einsargen“ für 199 Euro komplett gesehen. Allerdings ist dann auch der Sarg immer etwas teurer. Wir wissen ja: Im Sargpreis verstecken sich manchmal noch zahlreiche andere Kosten.
Die Kosten werden von mir aber deshalb als angemessen bewertet, weil in diesem Fall keine weitere Fahrt abgerechnet wurde.
Viele Institute neigen dazu, den Verstorbenen -zumindest auf dem Papier- zunächst ins eigene Haus zu transportieren, ihn dort herzurichten und dann eine weitere Fahrt zum Krematorium abzurechnen.
Solltet Ihr keine Decke gewünscht haben, bräuchtet Ihr auch keine bezahlen, das gilt umsomehr, wenn auch keine geliefert wurde.
Zur Deckengarnitur gehört das Kopfkissen und die Decke.
Die Sargausstattung hingegen umfasst das Ausschlagen des Sarges mit wasserundurchlässigen Materialien, das Einstreuen feuchtigkeitsabsorbierender Mittel und die Auskleidung des rohen Holzsarges mit einer Stoffbespannung. Manchmal ist in dieser Position auch die Lieferung und Montage der Griffe enthalten.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: bestattungsrechnung, ordnung
Ich muss noch mal kurz offtopic anmerken, dass ich diesen „Auch noch frisch“-Abschnitt wunderbar finde.
Da steht gerade
„Auch noch frisch:
Hasso
Apfel“
mjam.
ui, in der tat recht günstig. 🙂
obwohl ja die urne nicht mit aufgeführt ist. …
wirklich preiswert
Rechnung des Arztes darf max. 75,50 Eur betragen,und auch nur dann,wenn alle Posten der GoÄ (amtl.Gebührenordnung für Ärzte) wirklich zutreffen (keine Pauschalierung),also Nr.100 GoÄ (Untersuchung des Toten und Totenschein) mit Faktor 3,5 (nur mit plausibler Begründung,z.B. nachts, sonst Regelfall Faktor 2,3=33,50 Eur;zusätzlich Wegegeld,z.B. 10-25 km nachts=25,60 Eur,tags=15,40 Eur,weniger Strecke=weniger Eur,s. Tabelle GoÄ).Alle anderen Posten wie Hausbesuch Nr.50 GoÄ, Fremdbefund vom Hausarzt usw. sind mit der GKV oder PKV abzurechnen-nicht mit der Familie;Zuschläge für Feiertag,dringend,Nachtzuschlag zusätz. zu Nr.100 mit Faktor 3,5 usw können nicht abgerechnet werden.Steht auch so im Ärzteblatt wegen div.Gerichtsurteile,war auch im Fernsehen.
Als Bestatter kann ich nur sagen, daß die Aussage von K. Brinkmann vielleicht richtig ist, aber völlig an der Realität vorbeigeht. Speziell die Krankenhäuser rechnen auch Leichenschaugebühren von bis zu 190 Euro ab. Zahlst Du die als Bestatter nicht, bekommst Du eben die Leiche nicht. Machst Du Theater, wird das Krankenhaus Dich auch bei den Angehörigen nicht mehr empfehlen.
Den Bestatter juckt es nicht, er zahlt und holt es sich von den Familien wieder.
Ausserdem steht ja nirgendwo, dass es sich in diesem Fall um einen Hausarzt gehandelt hat. Das steht nur Arztgebühr und das kann auch in einem solchen Krankenhaus gewesen sein.
mir kommt nur eine Pos. komisch vor
Sargeinstellung 49,-
was kann man bei einem Sarg einstellen?
Fahrwerkseinstellung?
Liegekomfort?
Größenveränderung?
🙂
@ Lord(5):Kann schon sein,aber was sagt die Lokalpresse dazu?Eine der größten Zeitungen in Nrw hat auch schon darüber geschrieben.Einfach die Familie des Toten mal darauf hinweisen,die können ja dann entscheiden,ob sie zuviel bezahlen wollen oder nicht.Die sind ja schließlich Kunde und haben Rechte!Die können sich ja an die Ärztekammer wenden,wenn sie nicht zuviel bezahlen wollen.Das funktioniert!Tatsache!Ich denke es ist wohl eher selten,daß die Familie gerne 100 Eur zuviel bezahlt.Wer hat die schon so einfach übrig?Der Kunde wirds danken.
Und was sagt man dem Kunden,wenn der nach der Zuvielzahlung die Fernsehsendung sieht oder was in der Zeitung ließt?Der könnte wohl zu recht sehr sauer auf den Bestatter werden und der Bestatter vielleicht sogar Schadensersatzpflichtig,denn der hätte es wissen müssen,denn die Bestatterverbände haben darauf schon mehrfach hingewiesen.Ich habe da schon mal gefragt,weil ich auch schon mal Rechnungen von Beerdigungen geprüft habe.
Im Ärzteblatt steht,daß diese Zuvielabrechnungen auch gerichtlich geahndet werden können.Die GoÄ gilt für alle Ärzte,egal ob Notarzt,Hausarzt oder im Krankenhaus.
@6: Im kommunalen Leichenhaus kann der Sarg eingestellt werden, wenn der Bestatter dazu keine eigenen Räumlichkeiten hat. Für die Zeit der Aufbahrung dort verlangt die Friedhofsverwaltung diese Gebühr.
Hallo suche arbeit als Thanatopraktiker wo kann ich mich bewerben
Bei den Bestattern in Deiner Gegend würde ich sagen.