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Bestattungsvorsorgen zentral erfassen?

Woran noch keiner bei all den Beiträgen über Bestattungsvorsorge oder Sterbeversicherungen dachte: Viele Angehörige wissen gar nicht, ob, und wenn ja, wo eine Vorsorge abgeschlossen wurde. Sie müßten jetzt sämtliche Bestatter antelefonieren, um nachzufragen, ob Oma bei ihnen war. (…)

Wenn jemand eine Bestattungsvorsorge abschließt, legt der Bestatter auch eine Liste der zu verständigenden Personen an. Sollte der Bestatter zuerst vom Todesfall erfahren, wird er es übernehmen, die Angehörigen zu verständigen. Daraus ergibt sich, daß die Angehörigen spätestens dann von der Vorsorge erfahren.

Aber auch zu Lebzeiten sollen die Vorsorgepartner ihre Angehörigen davon in Kenntnis setzen, darauf drängen die Bestatter aus gutem Grund. Es ist auch gar nichts Ungewöhnliches, daß Bestatter die vorwiegend doch älteren Vorsorgekunden bitten, noch einen Angehörigen zu den Besprechungen mitzubringen.

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Überdies erhalten die Vorsorgekunden sogenannte Vorsorgeausweise in ausreichender Anzahl. Diese sollen an wichtigen Stellen bei den Dokumenten hinterlegt werden, bei Heim-, Kur- und Krankenhausaufenthalten bei der Stationsleitung abgegeben werden und einer soll stets bei den Ausweispapieren mitgeführt werden.

So ist weitestgehend sichergestellt, daß im Falle eines Falles auch schnell bekannt wird, daß eine Vorsorge besteht.

Eine zentrale Erfassung ist aus verschiedenen Gründen gar nicht unbedingt wünschenswert. Man weiß, wie schnell auf einmal staatliche Stellen im Zuge des „Datenabgleichs“ Zugriff auf eine solche zentrale Datei bekommen könnten und alte Leute haben Angst davor, daß „das Amt“ ihnen auch noch diesen letzten Bestattungsgroschen abnehmen könnte.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. August 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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Klaus Brinkmann
15 Jahre zuvor

Wer Leistungen vom Staat erhalten will (z.B. für das
Pflegeheim),muss eh’seine gesamten Vermögensverhältnisse
offenlegen (u.a. auch Kontobewegungen der letzten 10
Jahre).Diese Daten werden die Behörden natürlich überprüfen.
Ein sog.Schonbetrag und der von Tom genannte „Beerdigungs-
groschen“ bleiben dem Hilfesuchenden erhalten.
Gem.Urteil des Bundessozialgerichts ist eine angemessene
(ortsübliche) Vorsorge für Bestattung und Grabpflege zu
verschonen.Hierzu zählen auch in die Vorsorge unwiderruflich
abgetretene (Sterbegeld-)Versicherungen,da diese nicht mehr
zum Vermögen zählen (Auskunft Bundessozialministerium).
Zusätzlich zu den Vorsorgeausweisen für die Bestattungs-
vorsorge kann man für 15,50 Euro bei der Bundesnotarkammer
(Körperschaft des öffentlichen Rechts) in das Zentrale
Vorsorgeregister (s.Finanztest 3/09) nicht nur Patienten-
verfügung,Vorsorgevollmacht und Vertrauensperson,sondern
auch sonstige persönliche Angelegenheiten wie Organspende
und Bestattungsvorsorge eintragen lassen.Hierzu gibt es auch
eine Vorsorge-Karte.Wenn nun ein Gericht z.B. einen
(fremden) Betreuer bestimmen muss (z.B. wg. medizinischer
Behandlung) erteilt das Register die Auskünfte,was der
Vorsorgende bestimmt hat (s. vorsorgeregister.de).

MacKaber
15 Jahre zuvor

Ach, dann gibt es sowas schon. Nur- wer weiß, dass es so ein Vorsorgeregister gibt?

Deine Bedenken, dass der Staat Zugriff auf persönliche Daten hat, teile ich. Besonders schlimm finde ich es, wenn zum Abschluß der Beweisaufnahme die Richter immer die ollen Kamellen aus dem Strafregister und die Sammelpunkte aus Flensburg vorlesen. Die Deutschen haben sowieso so eine Datensammelwut, sogar das Toilettenpapier ist dreilagig. Wer weiß, wo in der Kläranlage die Durchschläge abgeheftet, und wie lange sie aufbewahrt werden.

Klaus Brinkmann
15 Jahre zuvor

Deswegen gibt es ja diese „Vorsorgekarten“ vom Register und vom Bestatter.
Da in schlimmen Fällen ein Richter am Amtsgericht entscheiden muss,bekommt dieser Auskunft über den registrierten Inhalt des Vorsorgenden bzw. Betroffenen z.B. über Patientenverfügung usw.
Auch wenn es Streitigkeiten über den (fremdem oder bekannten) Betreuer gibt (z.B. wenn dieser gegen den registrierten Willen des Vorsorgenden handelt und die Familie beim Gericht Beschwerde einlegt) bekommt der Richter die Informationen des ZVR,welche Vorsorgen und Regelungen der Betroffene hinterlegt hat.
Trotzdem kann man der oder den Vertrauensperson/en eine Kopie der Vorsorgen geben und bitten,etwas zu unternehmen (z.B. Gericht),falls etwas nicht so wie festgelegt laufen sollte.
Man sollte auch kundtun,daß man bei Bestatter XY einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat und dieser im Trauerfall nur informiert werden muss,damit alles so durchgeführt hat,wie man es wollte.




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