Allgemein

Betrug an Hinterbliebenen

Frau Bossler ist ganz aufgeregt, als sie heute Morgen in unser Büro kommt: „Die Totenbriefe sind ja alle falsch. Da haben Sie sich aber verdruckt!“

Meine Mitarbeiter sind verwundert, denn die Trauerdrucksachen für Frau Bossler sind gestern Abend erst fertig geworden und liegen noch im Regal, woher will sie wissen, daß da etwas falsch sein soll?
Man schaut nach, zeigt Frau Bossler die Karten und sie sagt: „Die meine ich nicht, ich meine die anderen.“

Werbung

„Welche anderen?“ fragt eine Mitarbeiterin und Frau Bossler kramt eine Karte aus ihrer Handtasche hervor. Diese sieht ganz anders aus als unsere. Ein kleineres Format, weißer Karton mit Trauerrand und der Aufdruck entspricht nahezu 1:1 dem Text der Todesanzeige in der Zeitung, nur beim Geburtsdatum gibt es einen Zahlendreher, statt 1948 steht da 1984.

Die 30 Karten seien heute früh mit der Post gekommen und eine Rechnung über 210 Euro habe auch beigelegen. Wir erklären ihr, daß diese Karten nicht von uns kommen, sondern von einem Trittbrettfahrer sind.

Bestimmte Firmen versenden in teils betrügerischer Absicht Waren und Rechnungen an Hinterbliebene, um diesen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Todesanzeigen in Dutzenden von Tageszeitungen werden systematisch ausgeschlachtet und man sendet den Leuten Waren die sie nicht bestellt haben oder einfach nur Rechnungen, in denen behauptet wird, der Verstorbene habe zu Lebzeiten noch das eine oder andere geordert.

Besonders widerlich ist die Variante, in denen der Witwe Rechnungen über den angeblichen Versand von Pornoartikeln zugeschickt werden. Aus Scham darüber, daß der verstorbene Mann zu Lebzeiten solche Artikel bestellt haben soll, schweigen die Frauen und zahlen einfach.

Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, tarnen manche Firmen ihre Schreiben auch versteckt als „Angebot“ und die Auftragserteilung erfolgt, gemäß Kleingedrucktem, erst durch die Überweisung des geforderten Betrages.

Eine Firma versendet beispielsweise Rechnungen zwischen 50 und 200 Euro (immer schön an der Größe der Todesanzeige orientiert ((wer eine große geschaltet hat, der hat auch Geld!))) und der Betrag ist angeblich für „die Eintragung ins deutsche Sterberegister“.
Mit einer ähnlichen Maschen operieren einige der Internetportale, die Online-Friedhöfe oder -Trauerplätze anbieten.

Tipps:

1. Keinesfalls die Adresse der Familien in die Zeitungsanzeige schreiben
2. nicht auf unverlangte Angebote reagieren
3. keine unerwarteten Rechnungen bezahlen
4. skeptisch sein bei plötzlichen neuen Verwandten

Im Zweifelsfall, auch Monate nach dem Sterbefall, mit den Unterlagen sofort zum Bestatter gehen, damit geprüft werden kann!

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#betrug #hinterbliebenen

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)