Jetzt passiert genau das, was ich schon geahnt und prophezeit hatte: Es wurden Anzeigen gegen die beteiligten Bestatter erstattet.
Im Oktober hatten polnische Autodiebe einen Lieferwagen gestohlen, in dem sich zwölf kistenähnliche Särge mit Leichen befanden. Der neutrale, weiße Lieferwagen gehörte einem Unternehmen, das im Auftrag von Bestattern z.B. Überführungen zu Krematorien durchführt. Diese Leichen sollten von Berlin nach Meißen ins Krematorium gebracht werden, weil dort das Einäschern einige Euro billiger ist.
Einige Tage später wurden die schäbigen Sargunterteile, nur jeweils abgedeckt mit einem Brett anstelle des Deckels, in einem Waldstück nahe Posen/Polen wiedergefunden.
Um den Rücktransport gab es einige Verwicklungen, die dahingehend aufgelöst werden konnten, daß der Überführungsdienst die Kosten für den Rücktransport übernehmen will.
Nun aber melden sich Angehörige…
, die angeben, rund 500 Euro für diese lausigen Kisten bezahlt zu haben. Außerdem beklagen sie, die Verstorbenen hätten noch in der Krankenhauskleidung und nicht wie bestellt und bezahlt in einem Totenhemd im Sarg gelegen. Überdies seien noch Schläuche und Pflaster an den Leichen gewesen.
Es kann also nunmehr nicht mehr davon die Rede sein, daß allein die Sparsamkeit der Angehörigen ausschlaggebend war, sondern es stellt sich das heraus, was ich die ganze Zeit befürchtet habe, daß nämlich den Angehörigen etwas anderes verkauft und beschrieben worden ist, als dann tatsächlich geleistet wurde.
Ich meine, wer den „Billigen Jakob“ mit der Bestattung seiner Angehörigen beauftragt, der muß damit rechnen, daß es da unter Umständen nicht so persönlich, human und liebevoll zugeht, wie es ein Traditionsbestatter zu normalem Preis getan hätte. Aber kein Mensch muß wirklich damit rechnen, daß für 500 Euro nur eine „Billigkiste“ genommen wird, ein solcher Massentransport stattfindet und die bezahlte Leichenwäsche nicht geliefert wird. Auch hat ja, wenn man das genau überlegt, eine hygienische Versorgung der Verstorbenen nicht stattgefunden.
Die hat man, danach sieht es aus, so wie sie gestorben sind, vom Krankenhaus abgeholt, in die Kisten gelegt und wollte sie billig einäschern.
Das hat dann doch schon etwas von Leichenmüllentsorgung.
Mehr zu dem Thema liefert folgender Zeitungsbericht.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Ich hoffe, der Name des Bestatters spricht sich jetzt sehr schnell herum.
Das ist wieder mal ein Lehrstück übers Thema „Treu und Glauben“. Wenn im Kleingedruckten bloss „Sarg, Überführung ins Krematorium, Einäscherung, Urnenbestattung in X-Stadt“ steht – letztlich zählt, was der Kunde und der Dienstleister gerechtfertigterweise unter diesen Begriffen verstehen, nicht aber Spitzfindigkeiten wie „Ach, eine Überführung ist eine Überführung, ob Sattelschlepper oder Leichenwagen, ist doch egal“, und auch nicht „Hey, in diesem amerikanischen Spielfilm wurde der Leichnam mit ’ner Pferdekutsche zum Friedhof gebracht! Ich bin jetzt sauer!“.
Es muss ja nicht weiter gesagt werden – 90% von den Leuten bauen den guten Ruf auf, 10% leben davon. In der Politik ists glaubs umgekehrt.
und das hat ja noch nicht mal was damit zu tun, dass die Angehörigen beim „billigen Jakob“ bestellt hätten, sondern die sind ja wohl zu einem „Bestatter um die Ecke“ gegangen und haben eine normale Feuerbestattung beauftragt. Dieser hat dann wiederum den Überführungsdienst mit der Durchführung beauftragt. Und ich hatte mich schon gewundert wie 12 Särge in einen Sprinter passen sollen. Eines kann sicher sein – bei diesem Überführungsdienst zu bestellen kann sich kein Bestatter mehr leisten. Gut dass wir das in Wesel anders machen (arbeite auch bei einem Überführungsservice). Pietät muss auch bei günstigen Preisen gewährleistet sein.
nur eine Überlegung,es kommt doch auch noch Diebstahl dazu,da die Krankenhaushemden ja dem Krankenhäusern und nicht dem Bestatter gehören.
wenn zu den Hinterbliebenen nur „Sarg“ gesagt wurde, sind diese erbärmlichen Kisten nicht zu beanstanden – denn diesen Zweck erfüllen sie ja.
Wurde ihnen im Katalog oder in der Ausstellung ein „richtiger“ Sarg gezeigt und berechnet, ist das starker Tobak.
Die Schläuche oder Pflaster sollte eigentlich das Krankenhaus entfrernen. Aber Zeit- und Personalmangel… Hier ging mal durch die Presse, dass ein Bestatter im KH einen Verstorbenen mit Katheter und vollem Urinbeutel vorgesetzt bekam.
Nein, da liegst du leider falsch. Auch wenn den Angehörigen nur gesagt wurde, dass ein „Sarg“ verwendet wird, dürfen sie nicht in etwas transportiert werden, das lumpig und billig aussieht und bloss einwandfrei den Zweck der Leichenverpackung erfüllt. Die Angehörigen dürfen etwas erwarten, das nach allgemeiner, vernünftiger Lebenserfahrung auch wie ein Sarg aussieht.
Das Schweizer Obligationenrecht (§ 71, es würde mich erstaunen, wenn das deutsche BGB keinen ähnlichen Passus kennt):
3. Bestimmung nach der Gattung
1 Ist die geschuldete Sache nur der Gattung nach bestimmt, so steht dem Schuldner die Auswahl zu, insofern sich aus dem Rechtsverhältnis nicht etwas anderes ergibt.
2 Er darf jedoch nicht eine Sache unter mittlerer Qualität anbieten.
Man weiß überhaupt nicht was den Angehörigen gesagt wurde.
Somit spekulieren wir in den Kommentaren nur.
Bislang weiß man nur, daß die Totenhemden nicht geliefert wurden.
Klar ist das Spekulation. Aber aus dem Zeitungsartikel kann man entnehmen, dass mindestens eine Person 500 € für eine „Holzkiste“ bezahlt hatte.
@chris,
Schläuche,Pflaster und Venflons etc. dürfen erst nach Freigabe durch den Amtsarzt entfernt werden.
Und da befinden sich die Verstorbenen in der Regel nicht mehr auf der Station.
Das ist Quatsch.
Bei einer Erdbestattung gibt es keinen Amtsarzt und Berlin kennt die zweite Leichenschau gar nicht.
@rabinat,inwiefern Quatsch?
Ich bezog mich auf Schläuche etc. in einem Krankenhaus,und nicht wenn jemand daheim verstirbt.
In Österreich ist die Rechtslage so,wenn jemand in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung verstirbt,
muss der Amtsarzt/Sprengelarzt/Pathologe den Leichnam freigeben.
Und bis der dagewesen ist,darf nichts entfernt werden,um auszuschliessen,das die nicht ev. den Tod verursacht haben.
Erst danach darf alles entfernt werden,aber da sind die Verstorbenen meistens nicht mehr auf Station.
Mir ging es darum,das nicht immer das Pflegepwersonal nachlässig,schlampig,pietätlos etc. hantiert,sondern einfach rechtlich nicht anderst handeln darf.
Dir ist aber schon aufgefallen, daß Berlin nicht in Österreich liegt, oder?
Ja ja, wenn es nach euch geht, dann waren Beethoven ein Österreicher und Hitler ein Deutscher…
Eure Hauptstadt heißt Wien und Berlin liegt in Deutschland.
Wenn du allerdings ganz bezugslos einfach nur so mal eben die österreichische Rechtslage in den Raum werfen wolltest, dann ist das natürlich was anderes.
Etwas anders zwar, aber ebenso Blödsinn, denn es geht hier um deutsche Leichen in Deutschland, da interessiert eure Rechtslage kein Schwein.
@rabinat,danke für deinen Geographieunterricht,
ich bin dir wirklich dankbar dafür.
Aber
lt. deutscher Mitarbeiterinnen ist die Rechtslage in DE ähnlich,falls jemand in einem Krankenhaus verstirbt.
Könnte vielleicht doch ein Schwein interessieren.
Zum Thema Hitler und Beethoven äussere ich mich nicht,zu abgedroschen.
Ich finde deine Aussage zwar ganz unterhaltsam, aber es zeigt natürlich auch wie du tickst!
Es ist zwar manchmal verwirrend, wenn Leute meinen, weil es in Österreich oder in der Schweiz so ist, müsste es auch in Deutschland so sein, aber es ist super interessant.
Dann haben „lt. deutscher Mitarbeiterinnen“ keine Ahnung.
Es geht doch um folgende Situation, die ich gerne erkläre, wenn du ansonsten nicht in der Lage bist, es zu verstehen:
Leichen im Sarg im Wald gefunden.
Leichen haben noch Schläuche in den Armen.
Also sind Leichen nicht gewaschen oder versorgt worden.
Also sind Leichen in diesem Zustand dem Bestatter übergeben worden.
Also sind sie mit den Schläuchen ja wohl auch für tot erklärt worden.
Das macht der Stationsarzt und kein Amtsarzt, wie „lt. deutscher Mitarbeiterin“ meint.
Mönchengladbach ist doch in Deutschland,oder?
http://www.klinik-moenchengladbach….verstorbenen.pdf
siehe Punkt 7
und ich verabschiede mich hiermit,ich war bisher bei Tom einen anderen Umgangston der Poster untereinander gewöhnt,nämlich höflich und interessiert.Aber mit
und den persönlichen Untergriffen auf Poster anderer Länder wie
ist für mich ein Punkt erreicht,an dem keine sinnvolle Diskussion mehr stattfindet.
Du begreifst einfach nicht, dass dir keiner was Böses will. Du bist nur stur.
Du hast behauptet, nur der Amtsarzt dürfte den Tod feststellen und bis der kommt müßten die Schläuche im/am Leichnam verbleiben. Und das stimmt in D einfach nicht.
Da gibt es gar nichts zu diskutieren.
Die von dir als Beleg zitierte Seite belegt sogar genau eben das, was ich schreibe: Jeder Arzt in dem Krankenhaus kann den Totenschein ausstellen.
Keine Rede vom Amtsarzt.
Du hast hier Blödsinn erzählt und hast jetzt nicht genug Darm im Hintern um einfach zu sagen: Okay, ich rudere mal zurück, ich habe mich vertan.
Stattdessen pisst du uns ans Bein.
Was kann eigentlich Tom dafür dass du das nicht begreifst?
…bei einem Trauerfall in meiner Familie 2011 (bei München) wurde die verstorbene Person noch auf Station würdig hergerichtet und alles Zeugs entfernt.
Vielleicht war der Amtsarzt auf Station,
habe ich im letzten Dienst auch erlebt,und dann ist entfernen diverser Katheter und Venflons auch kein Problem.
Ansonsten versuche ich immer die Verstorbenen soweit wie möglich würdig herzurichten.
…also in D kann JEDER Arzt einen Totenschein ausstellen – auch einer in Rente mit 98 Jahren – denn Arzt bleibt man sein Leben lang.
Komplizierter wird es erst, wenn der Arzt „unnatürlichen“ oder „ungeklärten“ Tod feststellt.
Wir sind alle Alt genug um uns nicht an den Hals hier zu gehen, Kinnas.
Was die Rechtslage in DE sagt und was leider Realität ist, sind dann doch zwei verschieden paar Schuhe.
Es gibt eben die Guten und die Bösen überall.
Entweder will es keiner machen, das Zeitmanagement lässt es nicht zu oder es heißt doch dann schlicht „Das haben wir immer so gemacht bisher.“.
So lange da Bundesweit kein einheitlicher Standart garantiert wird, passiert so etwas leider immer wieder.
interessant ist, daß sich nun alles auf diesen angeblich einen Bestatter einschiesst und rundherum versichert wird, daß es nur dieser eine so gemacht hat.
In Wirklichkeit gibt es aber dutzende von Bestattern, die alle das gleiche anbieten, alle also auch unter dem gleichen Kostendruck stehen und vermutlich auch auf einem derartigen Niveau arbeiten. Nur haben die jetzt einen Konkurrenten weniger.
Nein, nein, ich habe nie über „einen“ Bestatter berichtet und ich glaube auch nicht, daß das nur einer war.
Möglich wäre es, aber mit dem Gedanken habe ich mich gar nicht befasst.
Diese Überführungsunternehmen transportieren oft „gesammelte“ Verstorbene verschiedener Institute.
Die spannende Frage ist nicht wirklich, ob die Bestatter hier einen kostengünstigen Weg beschritten haben und wie pietätvoll, schlecht oder toll der ist, sondern wirklich interessant ist die Frage:
Wer hat davon gewußt, wie das am Ende aussieht?
Ist nämlich von den Bestattern den Angehörigen oder vom Überführungsdienstleister den Bestattern etwas anderes versprochen worden, als dann geliefert/geleistet wurde, ist das erst recht ein Skandal.
Ich möchte mich hier mal einbringen.
Meine Mutter war in diesem Transporter. Erst mal vorab – ich war das erste mal in der Situation, dass ich eine Beerdigung organisieren musste.
Ich habe ein Institut gewählt, dass seit fast hundert Jahren existiert und nicht mit Discount oder Billigbestattung wirbt.
Im Vertrag sind folgende Leistungen vereinbart :
Sarg, Kiefer – Massiv
Sarginnenausstattung
Decke und Kissengarnitur
Sterbegewand
Hyg. Grundversorgung und Einbettung
Am letzten Freitag konnte ich nun endlich meine Mutter beerdigen. Jetzt möchte ich nur noch, dass dieser Alptraum endlich vorbei ist.