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Billige Reklame im Bestatterweblog

Da fragt ein Tourismus-Verband bei mir an, ob ich nicht einen Link für seine Urlaubsregion anbringen könnte.
Nun gut, solche Anfragen kommen hier täglich herein und meistens sind die Anfragenden dann auch noch so dreist, diese vom mir natürlich kostenlos zu erbringende Werbedienstleistung mit den Worten zu begleiten: „Für Sie ist der Link auf unseren hochwertigen Content natürlich absolutkostenlos.“

Klar doch!

Dieser Tourismus-Verband ist aber clever. Damit es mir auch Spaß mache, bekäme ich für das Anbringen des Links einen Hotelgutschein in Höhe von 100 Euro und nochmals 50 Euro, so ich denn noch jemanden benenne, der auch so einen Link anbringt.

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Ha!

Da kam mir doch die Idee, ich könnte ja mal die Leser hier fragen, ob sie nicht netterweise diesen Link auf diese Ferienregion anbringen. Sicherlich würden das ein paar Leute machen und ruckzuck hätte ich Gutscheine im Wert von 500 oder 700 Euro zusammen und meine Frau und ich könnten dann demnächst mal kostenlos da Urlaub machen.

Naja, irgendeinen Haken wird die Sache ja haben, dachte ich mir und frage vorsichtshalber nach, ob man die Gutscheine auch aufaddieren kann und es recht wäre, wenn ich gleich mehrere Blogger und Seitenbetreiber finde, die da mitmachen. (Die bekommen natürlich ihrerseits auch wieder den 100 Euro-Gutschein.)

Ja, das geht alles, schreibt man mir, weist aber darauf hin, daß man die Gutscheine nur einlösen kann, wenn man zu zweit kommt und wenigstens sieben Übernachtungen bucht.

Aber dann kommt es: „Die Entscheidung über die Akzeptanz der Gutscheine liegt allein beim besuchten Hotel.“

Na klasse. Dann hast Du am Ende diese Gutscheine und der von Dir ausgesuchte „Güldene Schwan“ scheißt Dir was…

Können’se behalten.

Überhaupt sind Reisegutscheine immer so eine Sache. Keiner hat was zu verschenken.
Mit dem Gutschein spart man die Übernachtungskosten, muß dann aber Vollpension teuer dazu buchen oder sich verpflichten, immer im Restaurant des Hauses zu essen.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 30. Juli 2010 | Revision: 2. August 2016

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