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Bremen erlaubt Ausstreuen von Totenasche auf privaten Grundstücken

Beim Umgang mit der Asche von Verstorbenen geht Bremen einen neuen Weg: Das Land will mehr Individualität zulassen und den Menschen erlauben, über den Ort zu entscheiden, an dem nach dem Tod ihre Asche verstreut werden soll. Der Vorstoß hat aber auch Gegner.
Bremen will als erstes Bundesland das Verstreuen von Totenasche auch auf privaten Grundstücken erlauben. Die Bürgerschaft beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in erster Lesung. Die CDU-Fraktion stimmte gegen die Gesetzesänderung.
Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über einen Ort zum Verstreuen und eine Person für die Totenfürsorge. Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss im Land Bremen gewesen sein. Für das Verstreuen sollen auch öffentliche Flächen ausgewiesen werden. Dem Beschluss vorausgegangen war eine monatelange und breite öffentliche Debatte. Kritik kam vor allen aus der Kirche und der CDU. Weser Kurier

gefunden von Torsten

Damit ist Bremen das erste Bundesland, das eine auf europäischer Ebene schon längst diskutierte dringende Reform des Bestattungsrechts umsetzt.
Betrachtet man nämlich die Entwicklung im Bereich der Sterbekultur, dann könnte man meinen, die vielfältigen, von den Bestattern angebotenen und von Spezialfirmen erdachten, alternativen Bestattungsangebote wie Diamantbestattung, Weltraumbestattung oder Raketenbestattung würden die Wünsche der Angehörigen widerspiegeln.

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Dabei sind die Angebote, mit denen Bestatter und bestatternahe Gewerbe versuchen Modernität zu schaffen, nur der Versuch den Angehörigen mutmaßlich gewünschte Alternativen zu bieten.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Angebote der Betreiber von Beisetzungswäldern zu sehen, wobei diese offenbar den Nerv der Zeit getroffen haben, denn die Waldbestattung erfreut sich rasant steigenden Zuspruchs.

Begründet ist dies vor allem in dem von Angehörigen in erster Linie immer wieder geäußerten Wunsch des freien Verfügens über die Totenasche ihrer Verstorbenen.
Die möchte man, unter Verwendung dieser Scheinformulierung, auf den -meist nicht vorhandenen- Kaminsims stellen oder an einem mit besonderen Erinnerungen verbundenen Ort ausstreuen.
Da jedoch in Deutschland, nun bis auf Bremen, überall Friedhofspflicht für solche Aschen besteht, sind die Seebestattung und die Waldbestattung die beiden einzigen völlig legalen Möglichkeiten, wenigstens ein bißchen vom gesetzlich vorgeschriebenen Standard abzuweichen.
Es gibt bekanntlich die Möglichkeit, sich auf Umwegen in den Besitz von Urnen zu bringen, jedoch haftet dem natürlich der Hauch des Verbotenen an und die Möglichkeit, seine Trauer eben dadurch auszuleben, daß man mit der Asche nach Gutdünken verfährt, ist eben auch eingeschränkt.

Es gibt mittlerweile bunte Särge mit eingebautem MP3-Player, Ökosärge aus alten Waldholz gezimmert, goldglänzende Pharaonensärge, Urnen in allen Farben und Variationen und manche Bestatter bieten die Ausgestaltung der Trauerfeier bis zum Gehtnichtmehr an. Alles das sind aber, wie oben schon gesagt, Angebote, um Individualität in die Erfüllung der Kundenwünsche zu bringen. Dabei wird aber, und das ist Fakt, von den allermeisten Hinterbliebenen die Standard-08/15-Bestattung bestellt. Günstig, geschmackvoll, eventuell mit eigenen Musik-, Gestaltungs- und Textwünschen, aber unter dem Strich eben doch so wie eh und je.

Bremen geht nun den richtigen Weg, hebt die Leute aus dem Bereich der Halblegalität, bietet offiziell einen Weg an, mit der Totenasche freier zu verfahren.

Geschafft ist der lange Weg indes noch lange nicht. Es gibt noch 15 andere Bundesländer und zufrieden kann man erst sein, wenn jeder -innerhalb festgelegter Spielräume und Spielregeln- mit der Totenasche seiner Verstorbenen frei umgehen kann.

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