Bestatter sind nach Angaben der Bundesregierung eine systemrelevante Berufsgruppe. Sie können unter anderem mit erhöhter Priorität geimpft werden.
Die Bundesregierung stuft das Bestatterhandwerk als systemrelevant ein. Vor allem in der Pandemie hätten Bestatter eine besondere Bedeutung, da viele Menschen an oder mit Covid-19 gestorben seien. Hier nähmen sie eine seuchenrelevante Tätigkeit wahr, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Bestatter müssten dafür sorgen, dass von Toten keine Gesundheitsgefahren ausgingen, heißt es da. Bestehe zum Zeitpunkt des Todes eine meldepflichtige oder gefährliche übertragbare Krankheit oder bestehe der Verdacht auf eine solche Erkrankung, seien Schutzvorkehrungen zu treffen.
Entsprechend seien Bestatter in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (Kritis) aktiv. Die Corona-Impfverordnung sehe zudem für Bestatter eine Schutzimpfung gegen Covid-19 mit erhöhter Priorität (Paragraf 4 der Coronavirus-Impfverordnung) vor.
Hartnäckiges Engagement der Verbände
Monatelang hatte sich der Bundesverband der Bestatter und die Landesverbände für eine Impf-Priorisierung eingesetzt – gemeinsam auch mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks. Bereits im Februar konnte der Verband melden, dass mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesgesundheitsministeriums (ab 8. Februar 2021) Bestatter offiziell zur Gruppe mit explizitem Anspruch auf Schutzimpfung mit erhöhter Priorität zählen.
Die Einordnung als „systemrelevante Berufsgruppe“ könnte unter anderem beim Zugang zu Desinfektionsmitteln, Mund-Nasen Schutz, Schutzbrillen und Einweg-Infektionshandschuhen helfen.
Quellen: Deutscher Bundestag; Bestatter.de
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Sehr gut und wichtig.
Auch wenn mancher denkt, die „Gefahr“ wäre gering, da ein*e Verstorbene*r still liegt und nicht hustet o.ä.