Frag doch den Undertaker

Da kommt ja was zusammen: Bestatterrechnung

Ein Bier für 2,30 ist nicht teuer, ein Espresso für 1,80 ist auch nicht überzogen, am Ende kommt aber der Wirt und will 28,30 und man guckt ein wenig verdutzt, weil es dann doch drei Bier, zwei Espresso und ein paar Limos für die Kinder waren. Das läppert sich.

Und das läppert sich auch ganz schön bei großen Aufträgen. Man darf nie vergessen, daß man bei einer Bestattung einen klassischen Rund-um-die-Uhr-Notdienst mit Warenlieferungen, Dienstleistungen und Handwerkeraufgaben beauftragt, wovon jede einzelne Position durchaus ganz günstig sein kann. In der Summe sieht das dann aber ganz anders aus, da kommen schnell Beträge zwischen 1.000 und 12.000 Euro zusammen, jenachdem wie üppig man bestellt hat.

Was auch oft vergessen wird, und was manche Bestatter nur zu gerne zunächst mal gar nicht so deutlich erwähnen, es kommen unter Umständen noch jede Menge durchlaufende Kosten hinzu, also Gebühren, die der Bestatter auslegt und die im zweiten Rechnungsteil dann summiert werden. Außerdem schickt in vielen Fällen auch noch die Kommune oder Kirche eine deftige Rechnung.

Werbung

Da können von 80 Cent für das Glockenläuten bis hin zu 7.800 Euro für eine Grabstelle alle Beträge auftauchen und nicht selten ist dieser Teil der Kosten weitaus höher als die eigentliche Bestatterrechnung.

In manchen Gegenden liefern sich Bestatter und Kommune wahre Wettrennen, wessen Rechnung zuerst bei den Angehörigen im Briefkasten landet. Denn manchmal muß der, der als Letzter kommt, am längsten auf die Begleichung der Rechnung warten. Während der Bestatter aus Pietätsgründen oft einige Tage wartet, scheuen sich die Kommunen nicht, die Rechnung schon am Tag der Beerdigung zuzustellen. Man kommt von der Trauerfeier nach Hause und schon liegt das der Kostenhammer im Briefkasten.

Deshalb ist es wichtig, daß man den Bestatter -als denjenigen der alle Kosten und Positionen kennt- auffordert, aufzulisten was KOMPLETT auf einen zukommt. Inklusive sämtlicher Gebühren für das Grab, die Verwaltung, Blumen, Zeitung und Trauerdruck.

Manchmal kann der Bestatter diese Kosten Dritter nicht nennen, weil zum Zeitpunkt des ersten Gesprächs noch gar nicht feststeht, welches Grab zu welchen Konditionen sich die Familie aussucht und weil sie vielleicht auch selbst zur Zeitung gehen und sich dort dann für eine größere Anzeige entscheidet oder beim Gärtner doch ganz andere Blumen bestellt.
In einem solchen Fall sollte man aber bei den jeweiligen Stellen ebenfalls nach den genauen Kosten fragen und sie sich in seinen Unterlagen notieren.

Nur so kann man die ganze Zeit über einen Überblick behalten und wird dann hinterher nichtüberrascht vom Stuhl fallen, wenn die Rechnungen eintreffen.

Es hat überhaupt keinen Zweck, die Tatsache zu verdrängen, daß man irgendwann diese Rechnungen bezahlen muß. Manche glauben, da fällt unterwegs noch irgendwie Geld vom Himmel und bestellen was das zeug hält, obwohl die Familienfinanzen und der Nachlass das gar nicht hergeben.

Besser ist es, sich so schnell wie möglich einen groben Überblick über das Vorhandene und die finanziellen Möglichkeiten zu verschaffen und nur innerhalb dieses Rahmens zu bestellen. Der Bestatter wird Verständnis haben, wenn man von vornherein sagt, daß man ein ganz bestimmtes Budget hat.

Nun ist es aber manchmal leider so, daß man überhaupt nicht weiß, wie man selbst die niedrigste Bestatterrechnung bezahlen soll. Wenn also alles was da zusammenkommt, selbst bei Wahl der günstigsten Alternativen das eigene Budget bei weitem übersteigt.

Auch hier sollte man mit dem Bestatter sprechen. In vielen Fällen wird er Ratenzahlungen anbieten können und auch manche Kommunen lassen sich inzwischen auf eine solche Regelung ein. Ansonsten muß man schauen, ob man nicht in der Verwandtschaft zusammenlegen kann. Das ist überhaupt nichts Anstößiges, sondern in anderen Ländern durchaus so üblich. Schon beim ersten Telefonat mit der Verwandtschaft kann man durchaus sagen, daß die Beerdigung sehr viel Geld kosten wird und man anstelle von Blumen und anderem Trallala, lieber 50 Euro oder mehr im Umschlag haben möchte. Auf diese Weise kommen oft zwischen 700 und 2000 Euro zusammen, die Erfahrungen haben das gezeigt. Man muß es einfach nur sagen.

Ansonsten gibt es natürlich noch den Weg zur Sozialbehörde, mit der man im ungünstigsten Fall so früh wie möglich klären sollte, inwieweit hier teilweise oder ganz Hilfe gewährt werden kann.
Und nicht vergessen: Sofern der Verstorbene selbst über ausreichende Mittel, etwa auf Bankkonten, verfügte, kann man die Rechnung an den Nachlass stellen lassen und direkt und vorrangig aus diesem Vermögen begleichen lassen.

Wichtig ist jedoch, und darauf kommt es mir an, daß man sich frühzeitig offenbart und mit offenen Karten spielt, dann können die Angebote entsprechend ausgearbeitet werden und man wird Varianten vorschlagen, die preislich besser passen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 10. April 2010 | Revision: 10. Juli 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
sunsetrock
14 Jahre zuvor

„Sofern der Verstorbene selbst über ausreichende Mittel, etwa auf Bankkonten, verfügte, kann man die Rechnung an den Nachlass stellen lassen und direkt und vorrangig aus diesem Vermögen begleichen lassen.“

Mal aus Sicht des Bankers: Wir machen sehr oft die Erfahrung, dass die Angehörigen die Rechnung zunächst aus eigener Tasche bezahlen und dann -ohne Erbnachweis- diesen Betrag vom Konto des Verstorbenen auf ihr eigenes Konto erstatten haben möchten.

Die meisten Banken überweisen jedoch nur direkt an den Bestatter. Zwar wird von der Bank in der Regel auch ohne Erbnachweis die Bestattungsrechnung überwiesen, die der Erbe -wer auch immer- ja eh bezahlen muss, aber das gilt nicht für eine bereits bezahlte Rechnung. Also: auch mit der Bank rechtzeitig in Verbindung setzen :o)




Rechtliches


1
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex