Frag doch den Undertaker

Darf ich auf dem Bauch liegend bestattet werden?

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Lieber Undertaker,
ich lese diesen Weblog immer wieder gern. Es kommen schon mal wirklich tolle Fragen auf. Nun kam mein Mitbewohner, während ich wieder einmal hier stöberte mit folgender Frage um die Ecke: Ist es möglich, das er sich nach seinem Ableben auf dem Bauch in den Sarg legen lassen kann, möglichst mit blankem Heck, damit ihn (Zitat O-Ton) „seine ungeliebte Verwandschaft ihn nochmal kräftig dort lecken könne“. Diese Frage stellte er sich nun schon seit längerer Zeit und ich dachte, hier wäre die geeignete Stelle diese Frage von ihm anzubringen. Vielleicht weißt du ja eine Antwort auf die Frage, ob man auch auf dem Bauch liegend beerdigt werden kann.

In diesem Sinne freundliche Grüße

Alex

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Die Frage wurde hier schon oft gestellt und oft beantwortet.
Die Antwort findet man leicht, indem man in das Suchfeld oben rechts im Bestatterweblog „auf dem Bauch“ eingibt (inkl. Anführungszeichen).
Um Dir die Suche zu ersparen, gebe ich Dir aber gerne die passenden Links:

http://bestatterweblog.de/darf-ich-auch-auf-dem-bauch-liegen-wegen-dem-po/
http://bestatterweblog.de/darf-ich-im-sarg-auch-auf-der-seite-oder-auf-dem-bauch-liegen/

Grundsätzlich sind solche Wünsche erfüllbar. Wie nämlich eine Person im Sarg liegt, ist im Prinzip uninteressant. Es ist zwar für den Bestatter ungewöhnlich und wahrscheinlich auch fachlich nicht korrekt. Aber es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die etwa besagen, ein Mensch müsse auf dem Rücken liegend bestattet werden.
Selbstverständlich ist die Bauchlage möglich. Dieser Wunsch ist nicht so ganz ungewöhnlich. Zumindest kommt es immer mal wieder, wenn auch sehr selten, vor, daß jemand die linke oder rechte Seite als seine Liebsnlingseinschlafseite auch als Liegeseite im Sarg haben möchte.
Warum auch nicht?
Es stört ja keinen und es sieht ja auch keiner.

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(©si)