Hallo,
seit längerer Zeit lese ich mit Amusement den Bestatterweblog passiv mit.
Jetzt begibt sich eine Frage und ich dachte, frag doch jemand der sich damit auskennt.In der erweiteren Verwandtschaft meiner Familie ist eine recht wohlhabende Dame mit knapp 92 Jahren gestorben.
Sie lebte als Witwe alleinstehend in einer großen Stadt. Sie wurde gelegentlich von Familienmitglieder besucht, die ihr zu erkennen geben versuchten, dass ihr Geld später mal besser bei ihnen als bei der Unicef oder dem Welt-Kinderhilfswerk aufgehoben ist. Da ich kein Erbschleicher sein mochte, hielt ich mich da immer außen vor, war freundlich zu der Dame und erwarte nix von ihr.
Vor einigen Jahren hat sie sich rechtzeitig bei einem Bestatter in der großen Stadt angemeldet und das Vorgehen nach ihren Ableben geregelt. Dieser Bestatter stellte sich als sehr sehr sehr freundlich heraus. Er umsorgte die alte Dame, ging mit ihr gerne essen und machte sogar Kurzurlaube mit ihr. Und wie es so ist, die alte Dame fühlte sich geschmeichelt und hat zwischenzeitlich ihr Testament geändert. Inwiefern der nette Bestatter darin bedacht ist, wissen wir noch nicht.
Jetzt zu meiner Frage: Soviel ich weiß dürfen Krankenschwester und Altenpfleger nicht als erben eingesetzt werden. Wie sieht es in so einem Falle aus?
Ist das üblich in diesem Gewerbe, daß wenn man eine Chance erkennt, diese gerne genutzt wird?
btw.: Die Dame wurde von ihrer Bank 2008 mit Lehmann-Zertifikaten versorgt, so dass sich das Erbe wohl mindestens sehr reduziert hat.Auf eine Antwort würde ich mich freuen – ich erwarte keine Rechtsberatung, nur evtl. einen Erfahrungsbericht oder die Meinung dazu.
Vielen Dank
M.
Ein sehr interessanter Fall, den Sie da schildern.
Daß es für Pflegepersonal dieses Erbhindernis gibt, liegt ja auf der Hand. Schließlich könnten sie sonst von ihnen weitestgehend abhängige Personen in einer bestimmten Richtung beeinflussen und dann auch noch ggfs. dafür sorgen, daß der Erbfall schneller eintritt.
Bestatter gehören nicht zum Pflegepersonal. Sie sind Gewerbetreibende wie andere auch und können selbstverständlich auch mit ihren Kunden freundschaftliche Beziehungen eingehen und dann von diesen auch erben.
Mir ist nicht bekannt, daß es eine besondere Häufung von Erbfällen zugunsten von Bestattern gibt zumal diese ja in fast allen Fällen immer erst dann kontaktiert werden, wenn die Person bereits verstorben ist.
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall ein verstärktes Interesse an dem Erbe der alten Dame besteht oder ob der Bestatter einfach nur ein guter Freund geworden ist, weiß man ja nicht.
Es kommt mitunter vor, daß Bestatter zu männlichen wie weiblichen Kunden und auch zu Ehepaaren private Kontakte entwickelt, so wie es ein Werkstattinhaber oder Jeansverkäufer auch tun könnte.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Er hat „nix“ erwartet und wird evtl. auch „nix“ bekommen. Ist doch schön, wenn alles nach Plan läuft.
Das hast du wirklich schön gesagt… ;))))))
„Da ich kein Erbschleicher sein mochte, hielt ich mich da immer außen vor, war freundlich zu der Dame und erwarte nix von ihr.“
Ja dann braucht die Dame sich ja auch eigentlich keine Gedanken machen….
Erinnert mich an den Film Bernie mit Jack Black siehe IMDB: http://www.imdb.com/title/tt1704573/ bzw. zur wahren Geschichte dahinter in der Wikipedia.
ich kann testamentarisch festlegen, wer mich mal beerben soll. Ansonsten der Staat (wenn keine Angehörigen vorhanden).