Auf hohe See kann man bestattet werden, wenn der Leichnam vorher eingeäschert wurde. Die auflösbare Urne wird dann von einer Seebestattungsreederei auf hoher See dem Meer übergeben.
Doch was passiert mit verstorbenen Seeleuten und Personen, die während einer Kreuzfahrt versterben?
Nun, niemand muss befürchten, dass ein während einer Seereise verstorbener Angehöriger einfach über Bord geworfen wird.
Hier existieren im Netz die albernsten urbanen (oder maritimen) Legenden. Mal wird berichtet, die Verstorbenen würden in einen Sack eingenäht und nachts über Bord geworfen.
Ein anderes Mal heißt es, da kämen in der Dunkelheit schwarze Hubschrauber und würden die Leichname abholen.
Natürlich ist der Tod an Bord nichts worüber die Reiseveranstalter und Reedereien gerne sprechen. Schließlich stehen Touristik und Unterhaltung an Bord an erster Stelle.
Aber auf Schiffen mit mehreren tausend Passagieren ist es schon fast ein Normalfall, dass mitunter der eine oder die andere nicht die ganze Seereise erlebt und unterwegs verstirbt.
Für diesen Zweck haben die großen schwimmenden Hotels extra Räume weiter unten im Schiff, abseits der Passagierdecks. Dort können Verstorbene über etliche Tage kühl aufbewahrt werden.
Für gewöhnlich legen die Kreuzfahrtschiffe ja alle Nase lang in Häfen an, um den Reisegästen ein abwechslungsreiches Landprogramm zu bieten.
Bei der Gelegenheit werden auch die Verstorbenen den örtlichen Behörden bzw. einem Bestatter übergeben.
Übrigens: So ein Tod auf hoher See und überhaupt im Ausland kann eine teure Angelegenheit werden.
In erster Linie ist hier die Rückführung des Leichnams ins Heimatland zu nennen. Das kann mehrere tausend Euro kosten.
Deshalb ist es immer eine Überlegung wert, den Verstorbenen vor Ort einäschern zu lassen und nur die Urne zu überführen, das ist bedeutend preiswerter.
Aber was ist nun mit den Seeleuten?
Hier hilft uns ein Blick in das Seemannsgesetz weiter:
Seemannsgesetz (SeemG)
§ 75 Tod des Besatzungsmitglieds
(1) Ist ein Besatzungsmitglied an Bord oder außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes verstorben, so hat der Kapitän für die Bestattung zu sorgen. Wenn die Leiche nicht bis zu einem Hafen in dem Staat, in dem der Bestimmungsort nach § 73 Abs. 2 liegt, mitgenommen werden kann, das Schiff aber zumutbarerweise innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach dem Todesfall einen Hafen erreichen kann und gegen die Mitnahme der Leiche keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, so ist die Bestattung an Land vorzunehmen. Ist eine Bestattung auf See erforderlich, so ist sie in einer würdigen Form vorzunehmen.
(2) Muß die Bestattung außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes vorgenommen werden, so trägt der Reeder die Kosten.
Das bedeutet: In aller Regel werden die Verstorbenen aufbewahrt und dann im Hafen übergeben, so wie Kreuzfahrtgäste auch.
Geht das aber nicht, dann können Seeleute auch, wie manchmal in Filmen zu sehen, dem Meer übergeben werden.
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„Kalte Abreise“ sagt die Crew wenn ein Passagier an Bord verstirbt und an Land gebracht wird.
Es ist auf Langstreckenflügen nichts anderes.
Es wurde mal berichtet, Singapore-Airlines hätte für den längsten Langstreckenflug der Welt (Singapur – New York, Dauer knapp 20 Std.)eigens ein Abteil für eine Leiche in den Airbus einbauen lassen.
Aber ich selbst habe es auch schon mehrfach als Fluggast miterlebt. In einem Fall saß ich ganz hinten in einer 747 und es passierte kurz nach dem Start in Toronto nach Frankfurt.
Man hat den Leichnam in einer Toilette abgelegt. Es sah natürlich nicht schön aus, als die Flugbegleiter den Leichnam von vorne aus der Business bis nach ganz hinten zerrten. Ich kann mich noch erinnern, daß seine seine Hosenbeine hochgerutscht und die Beine dunkelblau-violett waren.
In Jerusalem starb ein Urlauber.
Der Bestatter fragte die Ehefrau, ob er den Mann dort bestatten solle oder ob sie eine Überführung wolle. Da sagte die Frau: „Nein ich will eine Überführung. Hier ist schon mal einer auferstanden, und ich möchte da ganz sicher sein.“
Die Frau von Hr. Huber ist vor Ibiza beim Tauchen ertrunken.
Zwei Jahre später findet die Küstenwache die Leiche und schickt Hr. Huber ein Telegramm: „Leiche Ihrer Gattin mit Muscheln bedeckt gefunden. Perlen haben Wert von 500.000 Euro.“
… Hr. Huber telegrafiert zurück:
„Perlen verkaufen,
Geld schicken,
Köder wieder auslegen