Hallo Tom,
Du schreibst in Deinem Eintrag vom 15.06.2010:
„Im Übrigen sollte noch erwähnt werden, daß es auch Friedhöfe gibt, auf denen Eiche und Esche als Sargbaumaterial gar nicht mehr zugelassen sind. Es sind dies Friedhöfe, die ein Problem mit der Liegezeit haben.“
Wir haben hier in Frankfurt am Main die Situation, dass auf Grund von vermehrten Feuerbestattungen und alternativen Bestattungsformen (Wald- bzw. Seebestattungen etc.) der Platzbedarf derart reduziert worden ist, dass man die bisher bestehenden Beschränkungen des Bestattungsortes (grob gesagt: Bestattung nur im Ortsteil, in dem der Verstorbene gelebt hat) aufgehoben hat und alle Friedhöfe „frei gegeben“ hat. Ist das in anderen Orten ebenso?
Gruss
Hajo
Das ist sowieso von Kommune zu Kommune verschieden.
Es gibt Gemeinden, da dürfen nur Leute auf dem „alten Friedhof“ bestattet werden, die dort schon einen Verwandten liegen haben, alle anderen müssen auf den „neuen Friedhof“.
In manchen Städten muß man auf den Friedhof, der zum Wohnortsteil gehört, in anderen Städten kann man unter 20 Friedhöfen frei wählen.
Es gibt auch Fälle, in denen der Friedhof nur der „einheimischen“ Bevölkerung vorbehalten ist. Auswärtigen wird dort kein Grab verkauft bzw. es wird ein sogenannter „Externenzuschlag“ erhoben.
Man muß aber sagen, daß der Trend ganz allgemein dahin geht, daß die Friedhofsbetreiber heute eher um jede verkaufte Grabstätte froh sind und ihre Friedhöfe zunehmend für jedermann öffnen und althergebrachte Hemmnisse abgebaut werden.
Die Gründe für solche Beschränkungen sind oft historischer Natur. Es können konfessionelle Gründe sein, es kann daran liegen, daß der Friedhofsbetreiber die Gräber sozusagen für einen bestimmten Personenkreis (eigene Bürger, Gemeindemitglieder, Kirchenmitglieder etc.) subventioniert und es kann sein, daß man früher befürchtete, Leute mit weiter entferntem Wohnort würden ihre Gräber nicht häufig genug pflegen.
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RT: @UndertakerTom: Im Bestatterweblog neu: Darf man auf jeden Friedhof? http://tinyurl.com/2u4ew2x
Aha und sowas fällt dann nicht unter Diskriminierung?
Ich habe nicht einmal geahnt, wieviele Vorschriften rund umd das Bestattungswesen es gibt. Letztlich werden sie alle einmal ihren Sinn gehabt haben. Irgendwann…
@2: Ich denke, das ist aus den genannten Gründen keine Diskriminierung: Leute von außerhalb können die Grabpflege evtl. nicht gewährleisten, und die einheimischen bezahlen evtl. über kommunale Abgaben die Friedhöfe mit, und haben daher ein Vorrecht. Ich sehe da keine Diskriminierung.
Was die Friedhofswahl angeht: Hier gab es neulich den Vorschlag, aus Kostengründen alle kleineren Friedhöfe zu schließen und Bestattungen nur noch auf dem Hauptfriedhof zuzulassen (der groß genug ist). Ist aber m.E. nur bedingt sinnvoll: Sofern auch ein einziges Grab auf den kleineren Friedhöfen noch vorhanden ist, müssen diese ja auch gepflegt werden, und verursachen damit weiterhin Kosten. Und selbst wenn solch ein Friedhof in 25, 30 Jahren dann mal leer wäre: Was wird dann mit dem Grundstück? Bauland wohl kaum – auf einem alten Friedhof wird keiner bauen wollen, außerdem schrumpfen unsere Städte ja eher als dass sie wachsen.
Bei uns hier in Bonn gibt es so einen Friedhof.
Zum einen gibt es den sogenannten „Alten Friedhof“, 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof weg, da werden nur noch die historischen Gräber gepflegt und meines Wissens nach keiner mehr beerdigt.
Im Ortsteil Godesberg gibt es den „Burgfriedhof“, und dort werden nur noch Leute beerdigt die wirklich ihr ganzes Leben in Godesberg gewohnt haben, oder aber Leute die sich um den Ortsteil Godesberg verdient gemacht haben (aber nicht im Sinne von mal ein paar Blümchen gespendet).