Allgemein

Darf man die Asche eines Verstorbenen verstreuen?

Aussortierte Metallteile, Prothesen, Nägel, Schrauben, künstliche Hüftgelenke...

Darf man die Asche eines Verstorbenen verstreuen?

Nein, es gibt nur wenige Ausnahmen, die das Ausstreuen der Asche erlauben.
So ist das geltende Recht in Deutschland. In anderen Ländern können aber andere Gesetze gelten.

Aussortierte Metallteile, Prothesen, Nägel, Schrauben, künstliche Hüftgelenke…

Das Verstreuen der Asche ist in Deutschland nur in drei Bundesländern möglich.
In Mecklenburg-Vorpommern und in Bremen (seit Anfang 2015 nur unter bestimmten Voraussetzungen) ist das oberirdische Verstreuen der Asche möglich. In Berlin gibt es zwar die Aschenverstreuung, jedoch geschieht die auf den Friedhöfen, die das anbieten, nicht wirklich oberirdisch, sondern die Asche wird lediglich ohne umhüllende Urne in ein kleines Grab gegeben.

Es gibt eine illegale Möglichkeit, eine Aschenverstreuung durchzuführen, indem man die Urne mit der Totenasche zunächst ins Ausland zur Beisetzung überführen, und sich dann wieder nach Hause zurücksenden läßt. Diese Versandwege sind so gut wie nicht kontrollierbar und man kann dann mit der Asche theoretisch machen, was man will.

Werbung

Letztlich ist eine weiträumige Verstreuung der Asche eine umumkehrbare anonyme Bestattung. Es gibt keinen konkreten Platz, an dem man Abschied nehmen könnte.
Heute gibt es viele Familien, deren Mitglieder weit voneinander entfernt leben, und in denen es keinen Wunsch nach einer zentralen Trauerstätte gibt. Ein Grab wäre nur eine kosten- und pflegeintensive Belastung.
Deshalb wünschen sich immer mehr Menschen anonyme Bestattungen, auch um ihren Hinterbliebenen nicht zur Last zu fallen. Viele äußern dann den romantischen Wunsch, an einer bestimmten Stelle verstreut zu werden, die sie zu Lebzeiten sehr gemocht haben.

Auch wollen viele durch die Wahl einer außergewöhnlichen Bestattungsform ihrer eigenen Individualität Ausdruck verleihen und sich aus dem Kreis derer, die traditionelle Bestattungen wünschen, herausheben.

In Deutschland ist aber immer noch die Bestattung von Sarg oder Urne in der Erde oder im Falle der Urne in dafür freigegebenen Stellwänden usw. die übliche Form der Bestattung.
Abweichen kann man davon beispielsweise durch eine Seebestattung.

Die großen Kirchen lehnen die Aschenverstreuung -wie jede Form der Anonymisierung der Toten- ab.

Bestatter und Privatpersonen, die Urnenrückführungen zur freien Verwendung der Totenasche ermöglichen, sprechen unisono vorwiegend von ihren großen Erfolgen und stellen in erster Linie ihre Barmherzigkeit heraus. Sie sehen ihre Tätigkeit als lässliches Vergehen, ermöglicht es doch eine nahezu nicht nachvollziehbare Umgehung geltender Gesetze. Argumentiert man hier mit eben diesen Bestimmungen, werden schnell andere Gründe, wie beispielsweise die immer wieder postulierte Habgier der Bestatter und die Unflexibilität der Berdigungsinstitute als Scheinargumente vorgebracht. Damit stellen sich diese Personen aber über das Gesetz. Noch aber leben wir in einem demokratischen Staat. Der einzig richtige Weg ist, sich aktiv und meinetwegen lautstark in die entsprechenden Gremien einzubringen, Petitionen zu starten, Lobbyarbeit zu betreiben, um eine Änderung der Gesetze im angeblichen Sinne der Hinterbliebenen zu erwirken.

Ich bin der Meinung, daß die Freigabe der Totenaschen kommen wird. Wahrscheinlich zuerst in Mittel- und Ostdeutschland, dann vom Norden aus und mit größerer Verzögerung (evtl. mit Ausnahme von Bayern) auch im Süden.
Aber bis das soweit sein wird, werden noch etliche Jahre vergehen.
In Deutschland sterben hoch gegriffen knapp 1 Million Menschen pro Jahr. Das sind 2 Millionen Kilo Asche oder 2.000 Tonnen.

Zwar geht von Totenasche keine Keimbelastung aus, da sie steril ausgeglüht ist, aber die allermeisten Menschen empfinden sie als unangenehm, wenn nicht sogar eklig.
Die Vorstellung, im Park Picknick zu machen, und zu wissen, daß in diesem Park auch zahlreiche Tote verstreut wurden, ist sicherlich nicht sehr angenehm.

Außerdem ist es seit einiger Zeit Vorschrift, daß alles was sich zum Zeitpunkt der Einäscherung im Körper des Verstorbenen befindet, auch mit in die Urne kommen muß.
Das stellt einige Krematorien vor technische Probleme und deshalb wird diese Regelung auch nicht überall und vor allem nicht konsequent umgesetzt.
Es ist aber durchaus denkbar, daß sich in der den Hinterbliebenen ausgehändigten Urne noch allerlei medizinische Implantate von nicht unerheblicher Größe befinden.
Diese sind für eine Ausstreuung nicht geeignet. Die Vorstellung, an den Flussufern künstliche Hüftgelenke oder eine Knochenplatte mit Schrauben zu finden, ist doch eher gruselig.
Also könnten Angehörige auf die Idee kommen, die Asche von diesen Gegenständen zu befreien. Gegenstände, die nach Ansicht des Bundesgerichtshofs fest zum eingeäscherten Menschen gehören, würden also in die Mülltonne geworfen.

i

StGB § 168 Abs. 1
Zur „Asche“ im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB gehören sämtliche nach der Einäscherung verbleibende Rückstände, d.h. auch die vormals mit einem Körper fest verbundenen, nicht verbrennbaren Bestandteile.
BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 – 5 StR 71/15

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#asche #ausstreuen #Ostdeutschland #totenasche? #Urne #verstreuen

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)