Frag doch den Undertaker

Darf man einen Verstorbenen fotografieren?

In letzter Zeit erreichten mich einige Fragen zu diesem Thema.
Einer fragte, ob es statthaft sei, von einer aufgebahrten guten Freundin ein Erinnerungsfoto zu schießen.
Ein anderer wollte wissen, ob er für seinen Account bei einem sozialen Netzwerk Bilder von Unfallopfern anfertigen darf.
Und eine dritte Person hatte die Frage:

„Ich bin auf Beerdigung von ein Freund eingeladen. Sein Freundin ist gestorben. Sie war Türkin. Ist es erlaubt die zu fotografieren? Will ein Selfie machen. Nur so zum erinnerung!“

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Grundsätzlich ist es eine sehr alte Tradition, Verstorbene zu fotografieren.
Mit einem solchen Foto möchte man die Zeit festhalten, die Erinnerung auf Fotopapier bannen und sich ein Andenken schaffen.
Das Vergängliche soll für alle Zeit konserviert werden.

Auch die Idee, ein „Selfie“ mit einem Verstorbenen zu machen, ist überhaupt nichts Neues. Wer etwas sucht, wird im Netz unter dem Stichwort „Postmortem Fotografie“ zahlreiche Beispiele dafür finden, daß sich Lebende mit einem Verstorbenen in Positur setzten und ablichten ließen.

Das alles bedeutet aber keinesfalls, daß nun heutzutage jedermann jeden Verstorbenen einfach fotografieren kann.

Bei Unfallopfern ist es ganz klar. Hier gibt es strenge Verbote für Gaffer und Sensationslustige, ein Foto anzufertigen.
Doch wie ist es, wenn man zu einer Abschiednahme am offenen Sarg eingeladen ist und ein Erinnerungsfoto machen möchte?

Sagen wir es mal so: Wenn jemand aus tiefer innerer Verbundenheit mit einer verstorbenen Person ein Foto für sehr persönliche Zwecke anfertigt, wird es kaum etwas dagegen zu sagen geben. In Zeiten allzeit verfügbarer Handykameras sind solche Aufnahmen auch schwierig zu kontrollieren und zu unterbinden. Eine Weitergabe eines solchen Bildes, eine Veröffentlichung oder ein Herumzeigen ist aber nicht statthaft.

Grundsätzlich haben die Angehörigen das Recht, solche Fotos zu untersagen. Streng genommen würde ich es auch für richtig halten, die Anfertigung von Fotos von der Zustimmung der Angehörigen abhängig zu machen.

Des weiteren sind der kulturelle und religiöse Hintergrund zu beachten. In vielen Kulturen und Religionen sind mit dem Anfertigen von Fotos besondere Vorstellungen verbunden. Man könnte also leicht die Gefühle der Angehörigen in gröbster Weise verletzen.

Der beste Weg wird also immer sein, die Angehörigen vorher um Erlaubnis zu fragen.

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    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 21. Juni 2017

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